Haager Gerichtshof sieht Staatenimmunität verletzt
Den Haag - Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den
Haag hat im Streit um Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen
zugunsten Deutschlands geurteilt. Italienische Gerichte hätten die
deutsche Staatenimmunität nicht anerkannt und seien damit ihren
Verpflichtungen nicht nachgekommen, hieß es in der Urteilsbegründung,
die Richter Hisashi Owada am Freitag in Den Haag vortrug. Italien
müsse auf gesetzgeberische oder andere Weise sicherstellen, dass dies
nicht geschehen könne.
Berlin hatte den IGH Ende 2008 angerufen, um prüfen zu lassen, ob
in Italien gefällte Urteile zu Entschädigungszahlungen wegen
Nazi-Verbrechen mit dem Völkerrecht vereinbar sind. Konkret ging es
um Klagen in Italien, die zwischen September 1943 und Mai 1945
während der deutschen Besatzung in dem Land begangene Taten betrafen
und auf Entschädigungsurteile gegen die Bundesrepublik abzielten. Im
Kern ging es um die Frage, ob Privatpersonen Klagen vor den Gerichten
eines Staats gegen einen anderen Staat erheben dürfen.
Der italienische Kassationsgerichtshof hatte in diesem
Zusammenhang entschieden, dass Deutschland die Hinterbliebenen eines
Massakers der Wehrmacht im toskanischen Civitella im Juni 1944 mit
mehr als 200 getöteten Zivilisten entschädigen müsse. Deutschland
argumentierte, dass diese und ähnliche Gerichtsentscheidungen gegen
die Staatenimmunität verstoßen, die als ein Grundsatz des
Völkerrechts gilt. Privatpersonen dürften demnach keine Klagen vor
den Gerichten eines Staates gegen einen anderen Staat erheben.
Auch Griechenland war in den Prozess involviert, weil sich
griechische Überlebende wegen Naziverbrechen an italienische Gerichte
gewandt hatten. Die Angehörigen von Opfern eines SS-Massakers im Juni
1944 im zentralgriechischen Dorf Distomo bekamen von der
italienischen Justiz das Recht zugesprochen, ihre Ansprüche in
Italien vollstrecken zu lassen.
Hintergrund: Entschädigung ausländischer Nazi-Opfer
Ausländische Opfer des Nazi-Regimes mussten
nach dem Zweiten Weltkrieg lange auf eine politische Einigung über
Entschädigungszahlungen warten. Erste sogenannte Globalabkommen mit
europäischen Staaten wurden zwischen 1959 und 1964 geschlossen. Die
Bundesrepublik stellte Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland,
Großbritannien, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen,
Österreich, Schweden und der Schweiz insgesamt 977 Millionen D-Mark
(500 Mio. Euro) zur Verfügung. Diese sollten das Geld an die
Geschädigten verteilen.
Das Abkommen mit Italien wurde am 2. Juni 1961 unterzeichnet. Der
Vertrag über eine Zahlung von 40 Millionen D-Mark trat im Juli 1963
in Kraft. Rom sollte das Geld an Italiener verteilen, die "aus
Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung von
nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen" betroffen waren und
"Freiheitsschäden oder Gesundheitsschädigungen erlitten" hatten.
Hinterbliebene von Opfern sollten auch bedacht werden.
Ungeachtet der Verträge sprachen italienische Gerichte klagenden
Nazi-Opfern auch individuell Schadenersatz durch Deutschland zu. Zu
den Klägern gehörten auch Nachfahren der 207 Italiener, die 1944 in
dem toskanischen Ort Civitella von deutsche Soldaten als Vergeltung
für Partisanenangriffe ermordet worden waren. Wegen Beteiligung an
dem Massaker wurde der ehemalige deutsche Unteroffizier Max Josef
Milde 2006 von einem Militärgericht in La Spezia zu lebenslanger Haft
und Wiedergutmachung verurteilt; Deutschland liefert Deutsche aber
nicht ins Ausland aus. (APA)