Prozess im März

Wiener Heckenschützen drohen drei Jahre Haft

3. Februar 2012, 13:14

Verfahren wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung soll am 2. März beginnen

Wien - Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen die beiden jungen Männer, die im vergangenen Sommer in der Bundeshauptstadt aus einem fahrenden Auto heraus mit einer Luftdruckpistole auf zahlreiche Passanten geschossen hatten, einen Strafantrag wegen teils vollendeter, teils versuchter schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung eingebracht. Dem Duo wird vorgeworfen, am 15. September 2011 gemeinsam 14 Personen beschossen und getroffen zu haben. Drei weitere gemeinschaftliche Schussabgaben sind inkriminiert, wobei die Täter in diesen Fällen ihre Ziele verfehlten.

Der Jüngere der beiden, ein 20-jähriger Angestellter, soll am 30. und 31. August allein auf zwei weitere Menschen gefeuert haben, sein um ein Jahr älterer, beschäftigungsloser Freund am 2. September auf einen Mann. Der Prozess, in dem den Angeklagten laut Strafgesetzbuch (StGB) bis zu drei Jahre Haft drohen, wurde auf den 2. März anberaumt. Die Verhandlung wird Richter Andreas Hautz leiten.

Schuss in die Schläfe

"Fakt ist, es gibt laut gerichtsmedizinischem Sachverständigengutachten keine einzige schwere Körperverletzung", gab Verteidiger Normann Hofstätter, der einen der beiden jungen Männer vertritt, zu bedenken.

Tatsächlich werden im Strafantrag über weite Strecken lediglich Hautabschürfungen, Prellungen und Blutergüsse erwähnt. In einem Fall wurde einem Opfer mit einem Luftdruckgewehr jedoch in die linke Schläfe geschossen, wobei das Projektil unter lokaler Betäubung entfernt werden musste. Einem weiteren Mann drang ein Projektil in den Hals, was eine Rissquetschwunde und einen operativen Eingriff unter Vollnarkose zur Folge hatte.

Die Angeklagten dürften auch mehrere Waffen verwendet haben. Der Staatsanwalt verweist in diesem Zusammenhang auf ein Luftdruckgewehr, eine Luftdruckpistole und eine CO2-Pistole.

Rowdy-Paragraf

Dennoch wären sämtliche Verletzungen laut Gerichtsmediziner als ihrem Grade nach als leicht einzustufen gewesen. Die Anklagebehörde behalf sich jedoch mit einem juristischen "Trick", um die Heckenschützen doch wegen schwerer Körperverletzung belangen zu können: Man machte sich den sogenannten "Rowdy-Paragrafen" zu eigen: Gemäß § 84 Absatz 3 StGB ist eine schwere Körperverletzung formal auch dann gegeben, wenn mindestens drei selbstständige Taten ohne begreiflichen Anlass und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen werden.

Der zuständige Staatsanwalt ist überzeugt, in der Hauptverhandlung beweisen zu können, dass die Kriterien für die Erfüllung dieses Tatbestands vorliegen. Er hat zu diesem Zweck die Vernehmung von 26 Zeugen sowie die Ladung des Gerichtsmediziners Daniele Risser und des Schießsachverständigen Ingo Wieser beantragt.

Sechs Wochen U-Haft

Die inkriminierten Sachbeschädigungen beziehen sich hauptsächlich auf Schussabgaben auf der Donauinsel sowie auf einem Parkplatz der Shopping City Süd (SCS), wobei die jungen Männer Beleuchtungskörper und Straßenlaternen ins Visier nahmen. In den Strafantrag einbezogen wurde auch ein Schuss auf den Rucksack eines Passanten, bei dem ein Computer beschädigt wurde, sowie auf eine Verkehrsampel. Der gesamte Sachschaden soll deutlich jenseits der 10.000 Euro-Grenze liegen.

Die beiden Männer waren am 30. September fest- und für sechs Wochen in U-Haft genommen worden, nachdem sie in den vorangegangenen Wochen mit Schüssen aus einem fahrenden Auto für erhebliches Aufsehen gesorgt hatten. Zur Ergreifung der Heckenschützen waren insgesamt 22.000 Euro ausgelobt worden. Das Geld sollen vier Jugendliche bekommen, die den Opel Astra eines der beiden Verdächtigen als Täterfahrzeug erkannt hatten. (APA)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 57
1 2
Proconsul
20
Sie haben immerhin auch

den Verlust des Augenlichts ihrer Opfer billigend in Kauf genommen. War reiner Zufall, dass das nicht passiert ist.

Gilgamesh
00

Ich will die Dummheit dieser Leute nicht verharmlosen, aber fahren sie Auto?
Wenn ja, dann nehmen sie billigend die Verletzung anderer Menschen in Kauf... ;)

der schwitzbär der schwitzt sehr
03
bin für Sozialdienst

sind ja nur zwei blede Buam, und nicht einmal schlecht sozialisiert

Am Wochenende alte Leute pflegen oder in Schönbrunn Elefantengacke schaufeln

aber das Leben muß man ihnen nicht ruinieren

an den 32.000 Euro Rückzahlung haben's eh lange zu nagen

simma froh, daß keiner im Rollstuhl sitzt und keinem ein Aug fehlt

der_teufel_fährt_lada
02

was haben dir denn alte leute getan ;-)

ich find das immer wieder grausam, dass man leute zu pflegediensten verurteilen will, also ich würd das nicht wollen, wenn ich alt bin, dass sich solche gfraster um mich "kümmern"...von mir aus darf er dann meine bettpfanne leeren in die ich vorher mit netten gedanken...

wenn dann gemeinnützige tätigkeit im sinne von entfernen von geistreichen sprüchen auf zügen etc.
aufglauben von hundstrümmerln, das mit der elefantengacke geht auch

aber bitte nicht die arbeit von pflegepersonal in den dreck ziehen, wenn man solche leute dazu verdonnert

xjoker
 
10
..unglaublich welchen Stellenwert Pflege hat.

Sie plädieren als "Strafe" dafür, dass die zwei Burschen alte Leute pflegen oder Sch.. schaufeln.
Vielleicht passiert es Ihnen einmal, Sie bleiben ja nicht immer jung, dass Sie dann 2 Burschen am Bett stehen haben die den Umgang und die Hilfestellung für Sie, dem Schaufeln von Sch.. vorgezogen haben.
Aber dann wird der Mangel an engagierten Altenpflegern beklagt..

supermike
13
Wiener Heckenschützen drohen drei Jahre Haft

auf Bewährung + Sozialdienst (oder 3 Jahre Zwangsweise zum Bundesheer). Das reicht als Denkzettel für den Blödsinn.
Gefängniss würde aus den Jungs vermutlich "richtige" Verbrecher machen - jetzt ist eine resozialisierung wohl noch am einfachsten.

wann kommt der karl heinz endlich....
04

in mexiko würden sich die leute ob dieses falles totlachen...

supermike
00
In Mexico

schießt man mit Luftpistolen vermutlich nur auf gefesselte US Geiseln - bis das Lösegeld bezahlt (oder nicht bezahlt) wurde natürlich...

thatslife
30
3jahre, ist ja ein witz

in drei jahren machens das ganze dann nicht mehr mit einem luftdruckgewehr sondern einer scharfen waffe.
solche leute sollte man vorsorglich wohl für längere zeit in eine psychiatrische klinik wegsperren, bis man tatsächlich mit garantie sagen kann dass es sich nicht mehr um potentielel amokläufer handelt.

systemfehler1
01
Schlimm für Forumsrassisten:

Es waren österreichische "Ureinwohner". Blede Buam hoit. Und jetzt bekommen sie das verdiente Schmalz.
Ob sie sich letztendlich auch als Opfer sehen?

der_teufel_fährt_lada
01

die haben mit CO2 geschossen, sperrt sie ein diese klimasünder ;-)

Kuh Yvonne
21

Für lustig finde ich diese Taten nicht. Die beiden gehören in Psychotherapie und zu Sozialdienst verdonnert. Eine Gefängnisstrafe hat noch niemanden gebessert und ist nur angebracht, wenn Täter von der Gesellschaft ferngehalten werden müssen.

Herr der Dinge
31
Als Schusswaffenbesitzer

kann ich zu der Strafhöhe nur sagen...deutlich zu gering.

parapente
00
Was hast denn für eine "Schusswaffe" ??

Eine Steinschleuder, Glasröhrl mit Kitt, Blasrohr . . . .

Herr der Dinge
01
Schusswaffen

Glock 19 Gen4
CZ 75

Corleone73
21

Von schusswaffenbesitzern kommt selten was sinnvolles....wie auch?

Herr der Dinge
00
Erwin Wolfram
22
...

gegen die staatsanwaltschaft und die rolle des staates in der entstehung der straftaten sind das wohl peanuts...

linker Schlechtmensch
63
Maximal

3 Jahre? Viel zu wenig.

M L3
00
Ich denke, der Strafrahmen passt schon

Auch wenn es keine Rechtfertigung ist, hat das ganzte schon ein bisschen was von "Jugenddummheit", immerhin war es keine tötliche Feuerwaffe. Aber gleichzeitig geht es über diese schon deutlich hinaus, allein schon aufgrund der Anzahl der Fälle.
Aber es war kein Mord, Vergewaltigung oder Kinderschänderei.

parapente
00
Wo war eine Freuerwaffe??

LGM
00

er schreibt ja, dass es keine war

raff1
12
eigentlich mehr als genug,

denn als sie merkten, was sie mit dem unsinn gemacht hatten, stellten sie diesen ein.
meiner meinung nach sollten die eine chance zu einem normalen leben bekommen.

M L3
01
"Drohen 3 Jahre" bedeutet eh, dass dies der max. Strafrahmen ist

Der Richter wird schon wissen was er tut. Die Chance zum normalen Leben wünsche ich ihnen auf jeden Fall. Es gibt weit schlimmere Verbrechen.

As b
76
trotzdem lächerlich

"heckenschütze" "sniper" ist schlicht eine irreführung, ich finde diese bezeichnungen dürften nicht verwendet werden, weil es das bild der situation verschärft.. es wurde mit kunstoffkügelchen geschossen, hätten sie mit steinen geworfen wäre das genauso gefährlich gewesen wenn nicht gefährlicher, es geht also nur drum das die kunstoffkugeln aus einer waffenattrappe stammen und das ganze wird deswegen medial so aufgebauscht, der header "SNIPER" "SCHARFSCHÜTZE" "HECKENSCHÜTZE" bringt die leute zwar zum lesen aber es ist defacto eine lüge.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 57
1 2

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.