Die Eltern sollten mit ihrer behinderten Tochter abgeschoben werden, nun haben sie eine Niederlassungsbewilligung.

Foto: Standard/Purple Sheep

Wien - Die letztlich verhinderte Abschiebung einer georgischen Familie mit einem behinderten Kind hat für den Verein "Purple Sheep" unangenehme Folgen. Zwei Polizisten klagen, weil sie beim Abschiebeversuch gefilmt wurden und die Aufnahmen später im Fernsehen zu sehen waren. Für den Verein könnte der Prozess das finanzielle Ende bedeuten, erklärte Karin Klaric von Purple Sheep Donnerstagabend in der "Zeit im Bild 2".

Der Streitwert liegt bei 23.000 Euro, wie Klaric am Freitag gegenüber der APA erklärte, für einen kleinen Verein ein sehr hoher Betrag. Denn dazu kämen noch die Anwaltskosten.

Abschiebung nach Litauen geplant

Worum es eigentlich geht: Ein georgisches Ehepaar sollte mit seiner schwer behinderten Tochter nach Litauen abgeschoben werden. Als die Fremdenpolizei anrückte, filmte der Verein Purple Sheep die dramatischen Szenen, die Bilder wurden unter anderem im ORF ausgestrahlt.

Während sich das Schicksal für die Familie günstig wendete und in letzter Minute festgestellt wurde, dass durch die schwere Erkrankung der Tochter eine Niederlassungsbewilligung zu erteilen sei, braute sich über dem unterstützenden Verein Purple Sheep ein juristisches Unwetter zusammen.

Polizisten sehen Schaden

Denn ursprünglich drei, später dann noch zwei Polizisten beschritten - unterstützt von der Gewerkschaft - den Klagsweg. Sie sehen Schaden für sich und ihre Familien dadurch, dass sie bei der versuchten Abschiebung eines behinderten Kindes aufgenommen wurden und diese Bilder dann auch noch an die Öffentlichkeit gelangten. Zudem argumentieren sie, dass ihnen durch die Veröffentlichung die Möglichkeit genommen worden sei, verdeckt zu ermitteln. Das Innenministerium betonte, mit der Klage nichts zu tun zu haben.

Verhandlung hat bereits begonnen

Letztlich dürfte es bei der Verhandlung vor dem Handelsgericht um einen Präzedenzfall gehen, also um die Frage, ob Polizisten bei solchen Aktivitäten überhaupt aufgenommen werden dürfen. Auswirkungen könnte das durchaus auch auf Einsätze bei Demonstrationen und Änlichem haben, vermutet Klaric. Eine erste Verhandlung hat bereits stattgefunden. Am 26. März werden Zeugen gehört. (APA)