Neuseeländisches Gericht sieht Fluchtgefahr für Kim Schmitz
Der Megaupload-Gründer Kim Schmitz bleibt
weiter im Gefängnis: Zwei Wochen nach seiner Festnahme in Neuseeland
verwarf ein Richter in Auckland den Widerspruch des schillernden
Internetunternehmers gegen die Ablehnung einer Freilassung auf
Kaution. Vergeblich versicherte der aus Deutschland stammende Schmitz - heute auch als Kim Dotcom bekannt -, dass er nicht die Absicht habe,
das Land zu verlassen: "Ich will hierbleiben, kämpfen und mein Geld
zurückhaben. Was soll ich denn in Deutschland mit fünf Kindern und
einer Frau ohne Geld?"
Möglicherweise nicht alle Geldmittel eingefroren
Richter Raynor Asher befand jedoch zum Abschluss der Anhörung am
Freitag in Auckland, es bestehe weiterhin Fluchtgefahr.
Möglicherweise seien bei der Razzia am 20. Januar nicht alle
Geldmittel Schmitz' eingefroren worden, sodass dieser die Möglichkeit
hätte, außer Landes zu gehen. Die USA betreiben die Auslieferung des
38-Jährigen und dreier ebenfalls inhaftierter Megaupload-Manager. Sie
wollen die Beschuldigten unter anderem wegen massiver
Urheberrechtsverletzungen vor Gericht stellen.
Urheberrechtsverletzungen
Megaupload ist eine inzwischen gesperrte Internetplattform zum
Hochladen von Dateien aller Art, die dann über einen einfachen Link
heruntergeladen werden können. Inhaber von Urheberrechten seien auf
diese Weise um mehr als 500 Mio. Dollar geschädigt worden, erklärt
die US-Justiz. Schmitz und die weiteren Betreiber sollen mehr als 175
Mio. Dollar an der illegalen Verbreitung der urheberrechtlich
geschützten Inhalte verdient haben. Megaupload macht geltend, dass
lediglich eine technische Plattform für die Daten bereitgestellt
worden sei und dass diese überwiegend für legale Zwecke genutzt
worden sei. (APA)