Fluchtgefahr

Kautionsantrag von Megaupload-Gründer erneut abgelehnt

Bericht | 3. Februar 2012, 11:24

Neuseeländisches Gericht sieht Fluchtgefahr für Kim Schmitz

Der Megaupload-Gründer Kim Schmitz bleibt weiter im Gefängnis: Zwei Wochen nach seiner Festnahme in Neuseeland verwarf ein Richter in Auckland den Widerspruch des schillernden Internetunternehmers gegen die Ablehnung einer Freilassung auf Kaution. Vergeblich versicherte der aus Deutschland stammende Schmitz - heute auch als Kim Dotcom bekannt -, dass er nicht die Absicht habe, das Land zu verlassen: "Ich will hierbleiben, kämpfen und mein Geld zurückhaben. Was soll ich denn in Deutschland mit fünf Kindern und einer Frau ohne Geld?"

Möglicherweise nicht alle Geldmittel eingefroren

Richter Raynor Asher befand jedoch zum Abschluss der Anhörung am Freitag in Auckland, es bestehe weiterhin Fluchtgefahr. Möglicherweise seien bei der Razzia am 20. Januar nicht alle Geldmittel Schmitz' eingefroren worden, sodass dieser die Möglichkeit hätte, außer Landes zu gehen. Die USA betreiben die Auslieferung des 38-Jährigen und dreier ebenfalls inhaftierter Megaupload-Manager. Sie wollen die Beschuldigten unter anderem wegen massiver Urheberrechtsverletzungen vor Gericht stellen.

Urheberrechtsverletzungen

Megaupload ist eine inzwischen gesperrte Internetplattform zum Hochladen von Dateien aller Art, die dann über einen einfachen Link heruntergeladen werden können. Inhaber von Urheberrechten seien auf diese Weise um mehr als 500 Mio. Dollar geschädigt worden, erklärt die US-Justiz. Schmitz und die weiteren Betreiber sollen mehr als 175 Mio. Dollar an der illegalen Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Inhalte verdient haben. Megaupload macht geltend, dass lediglich eine technische Plattform für die Daten bereitgestellt worden sei und dass diese überwiegend für legale Zwecke genutzt worden sei. (APA)

Mr. Mint
10
Größter Blender dieses Planeten!

Punkt.

Wolfgang Pimminger
 
00
13.2.2012, 06:37
Das ist wohl ziemlich neben der Spur

Angesichts von ACTA - SOPA - PIPA sehe ich die Blender andernorts.

Beispielsweise bleibt die Contentindustrie bis heute die Antwort schuldig, auf welcher Basis sie den entstandenen Schaden beziffert. Dem Ladenpreis einer DVD? Dann müsste sie allerdings den Nachweis erbringen, dass Downloads aus dem Netz tatsächlich in Umsatzenbrüchen münden, ein Nachweis der kaum erbracht werden kann, insbesondere deshalb nicht, weil gerade dieser Wirtschaftszweig nach wie massive Ertragssteigerungen verzeichnet.

Nebenbei noch angemerkt: Es ist genau jene Contentindustrie, die bis heute zu dämlich ist, zeitgemäße Vertriebsstrukturen zu etablieren.

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