Neue Forderungen nach NPD-Verbot

2. Februar 2012, 23:42

Nach Bekanntwerden von Verbindung von Terrorhelfer zur Partei

Hamburg - Das Bekanntwerden von Verbindungen des mutmaßlichen Terrorhelfers Carsten S. zur rechtsextremen NPD hat die Diskussion um ein Verbot der rechtsextremen Partei neu entfacht. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Lorenz Caffier (CDU), sagte der "Financial Times Deutschland" (Freitagsausgabe), die mutmaßlichen Terrorhelfer mit Parteibuch seien ein "weiterer Mosaikstein", dass ein Parteiverbot angegangen werden müsse.

Die vorliegenden Informationen zum Wirken der NPD belegten "klar, dass sie in aggressiv-kämpferischer Weise versucht, die freiheitliche demokratische Grundordnung abzuschaffen", sagte Caffier. Bis Ende März soll eine Bund-Länder-Kommission einen Kriterienkatalog vorlegen, um die Chancen eines neuen Antrags einzuschätzen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, forderte ebenfalls einen neuen Verbotsantrag. Er sei überzeugt, dass sich die Verfahrensgrundlage für einen neuen Anlauf "komplett geändert" habe und daher eine gute Aussicht auf Erfolg bestehe, sagte Oppermann der "Westfälischen Rundschau" (Freitagsausgabe).

Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtete, stand der heute 31-jährige Carsten S. nach Verfassungsschutz-Erkenntnissen 1999 an der Spitze des NPD-Kreisverbands Jena. Auch dem Thüringer Landesvorstand der NPD-Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten (JN) soll er demnach angehört haben. Er steht laut Bundesanwaltschaft im Verdacht, Beihilfe zu sechs Morden und einem Mordversuch geleistet zu haben. Er soll 2001 oder 2002 eine Schusswaffe für die Zwickauer Neonazi-Zelle besorgt haben.

S. ist der der zweite ehemalige NPD-Funktionär, der als mutmaßlicher Helfer der Zelle festgenommen wurde: Bereits seit November sitzt der frühere Vizevorsitzende der Thüringer NPD, Ralf Wohlleben, als mutmaßlicher Unterstützer der Neonazis in Untersuchungshaft. Ein erster Verbotsantrag gegen die NPD war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht an der Vielzahl der V-Leute des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Partei gescheitert. (APA)

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