Experte

Versemmeltes Kartellrecht

2. Februar 2012, 18:09

Reform könnte zu Flut an Verfahren führen

Wien - Kann man von einem Kartell sprechen, wenn sich drei Bäcker in Bad Ischl bei den Preisen für ihre Semmeln absprechen? Bisher war das nicht der Fall. So genannte Bagatellkartelle waren von Strafen ausgenommen. Diese liegen dann vor, wenn der Marktanteil österreichweit bei unter fünf Prozent liegt, oder in einem regionalen Teilmarkt bei unter 25 Prozent.

Mit der von Justiz- und Wirtschaftsministerium geplanten Reform des Kartellrechts würde sich das ändern. Jede Form von Preisabsprachen und Aufteilung von Kunden oder Märkten würde dann unter das Kartellverbot fallen. Sollte man wirklich bei diesem Vorschlag bleiben, sei in der Praxis mit einer Flut an Verfahren zu rechnen, erklärte Kartellrechtsexperte Martin Eckel von der Kanzlei e/n/w/c Natlacen, Walderdorff, Cancola am Donnerstag. Beim erwähnten Beispiel könnte ein vierter Bäcker in Bad Ischl die Kartellbehörden einschalten.

Eckel meint daher, Bagatellkartelle sollten nur dann bestraft werden, wenn es auch einen "spürbaren" Einfluss auf den Handel gebe. Die "Spürbarkeit" sei auch im EU-Recht Voraussetzung für Kartellstrafen.

Darüber hinaus beklagte der Experte, dass es für Geschädigte nicht wirklich leichter werde, Schadenersatzansprüche einzuklagen. Eckel hielte eine Beweislastumkehr für sinnvoll. In diesem Fall müsste dann das Kartellunternehmen beweisen, dass Kunden nicht geschädigt wurde. Derzeit ist es umgekehrt, die Nachweisbarkeit ist aber in der Praxis oft nicht einfach. (go, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 3.2.2012)

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