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Der Innenausschuss des Nationalrates hat am Donnerstag die umstrittene Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz abgesegnet. Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP stimmten dabei für ihre Vorlage, die Opposition lehnte die Novelle weiterhin ab, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Mit der SPG-Novelle wird den Behörden etwa ermöglicht, die sogenannte erweiterte Gefahrenerforschung auch bei Einzelpersonen anzuwenden.
Nicht "aus Jux und Tollerei"
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner erklärte, man mache das Gesetz nicht "aus Jux und Tollerei", sondern weil es wichtig sei und Sinn mache. Das - mittlerweile von der Regierung leicht abgeänderte - Gesetz bringe keinen Überwachungsstaat, sondern mehr Sicherheit für die Bürger. Der SPÖ-Abgeordnete Hannes Fazekas verteidigte das Vorhaben ebenso: Es sei unabdingbar, die "polizeiliche Vorfeldarbeit" auf rechtliche Grundlagen zu stellen.
Fragezeichen
Werner Herbert von der FPÖ meinte hingegen, der Entwurf enthalte noch viele Fragezeichen. Es sei vernünftig, die ganze Materie nochmals zu überprüfen. Enttäuscht zeigte sich der grüne Abgeordnete Albert Steinhauser. Er habe sich Nachbesserungen beim Rechtsschutz erwartet. Christoph Hagen vom BZÖ ortete ein Problem beim Rechtsschutz, da der Rechtsschutzbeauftragte beim Innenministerium angesiedelt und daher nicht unabhängig sei. (APA)
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daher ja alle menschen überwacht werden können (und auch sollen) die zB.: leichten zugang zu waffen und eine entsprechende ausbildung haben.
müssen ja logischerweise zu aller erst alle polizisten und bundesheerler überwacht werden...und das tut auch dringend not!
ich bin mir sicher mit einer ordentlichen überwachung hätte man "unfälle" wie einen von hinten erschossenen 14 jährigen einbrecher verhindern können...
oder einen mit 7 leuten erstickten psychisch kranken
oder einem mit klebeband zu tode erstickten abschiebe häftling
oder, oder, oder, ...
Besagter "Rechtsschutzbeauftragte beim Innenministeriu " hatte sich im letzen Jahr mit geschätzten 20.000 Maßnahmen pro Monat (Quelle: http://www.ueberwachungsstaat.at/index.php?id=56961 ) zu beschäftigen und bloßes Informationsrecht. Er kann keinen Einspruch gegen Maßnahmen erheben & keine Sanktionen bei Verdacht auf Missbrauch der polizeilichen Befugnisse erwirken.
Diese Form des Rechtsschutzes als 'schlechten Witz' zu bezeichnen ist noch eine maßlose Untertreibung!
Eine unabhängigen richterliche Kontrolle, wie sie die Europäische Menschenrechtskonvention vorsieht, wäre eigentlich in jedem Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit... nicht so in Österreich :(
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