Höchststrafe in St. Pölten

20 Jahre Haft für "Kettenphantom"

2. Februar 2012, 16:09

55-Jähriger hatte bei Überfällen in Zusammenhang mit Einbrüchen Opfer als Geiseln genommen - Schuldsprüche in allen Punkten - Urteil nicht rechtskräftig

St. Pölten - Höchststrafe für das "Kettenphantom" am Landesgericht St. Pölten: Der 55-jährige Angeklagte ist am Donnerstag nach einem zweitägigen Prozess von Geschworenen nicht rechtskräftig in allen vorgeworfenen Punkten - erpresserische Entführung, schwerer Raub, Freiheitsentziehung, versuchter Einbruch und räuberischer Diebstahl - schuldig gesprochen und zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Nach Verbüßung dieser Strafe wurde eine Einweisung in eine Anstalt für gefährliche Rückfallstäter angeordnet. Der Montenegriner hat laut Staatsanwalt Karl Fischer in verschiedenen Ländern Vorstrafen im Ausmaß von 41 Jahren.

Der 55-Jährige soll im Mai 2009 zunächst eine Frau in Pöchlarn (Bezirk Melk) in ihrem Haus überfallen und nach mehreren Stunden in der Sauna angekettet zurückgelassen haben. In St. Andrä-Wördern (Bezirk Tulln) soll er im darauffolgenden September in Richtung eines ihn verfolgenden Hausbesitzers geschossen und ihn mit dem Umbringen bedroht haben. Im Oktober soll er dann in Stetteldorf am Wagram (Bezirk Korneuburg) ein Paar in dessen Haus überfallen, die Frau gefesselt in der Dusche zurückgelassen und den Mann als Geisel mitgenommen haben, bevor er ihn an einen Hochstand angekettet zurückließ.

Hohe Rückfallwahrscheinlichkeit laut Psychologin

Psychologin Adelheid Kastner, die den Angeklagten untersucht hatte, bezeichnete ihn als einen "Berufskriminellen", der in seinem Leben nichts anderes gelernt habe und eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit aufweise. Grundsätzlich stamme der 55-Jährige aus einem nicht kriminellen Umfeld und habe gelernt, wie sich "ein anständiger Mensch" verhalte und nehme sich selbst auch als einen solchen wahr, der nur "umständehalber" zu Straftaten gezwungen werde, erklärte sie. Um sein Gewissen zu beruhigen, rede er daher die Grausamkeit und Brutalität seiner Taten vor sich selbst und anderen schön.

Weitere Psychiater bescheinigten den Opfern posttraumatische Belastungsstörungen und Dauerfolgen. Sie hatten bereits am Mittwoch, dem ersten Prozesstag, als Zeugen ausgesagt und - sichtlich immer noch geschockt und teilweise weinend - von ihren Todesängsten während der Überfälle erzählt. "Ich hab' nicht gedacht, dass ich das Ganze überhaupt überleben werde", meinte etwa die Frau aus Pöchlarn.

Während es nur einen einzigen Milderungsgrund gab, hätten sich gleich mehrere Faktoren - wie das Zusammentreffen verschiedener Vergehen und die Tatwiederholungen - erschwerend ausgewirkt. Für die Höchststrafe von 20 Jahren habe u.a. gesprochen, dass der Beschuldigte bereits in der Schweiz wegen gleichartig gelagerter Delikte verurteilt wurde und dass keine der langjährigen Freiheitsstrafen "zum Einsehen der Unrechtmäßigkeit Ihrer Taten geführt hat", sagte Richterin Andrea Humer. Der 55-Jährige kündigte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. (APA)

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11 Postings
AlBundyFan
 
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ich bin ja eigentlich dafür, daß verbrecher lange zeit im gefängnis stecken

es verwundert mich aber doch sehr, daß genau in diesem fall, der, zumindest nach der beschreibung in div.medienartikeln zu urteilen,weniger schlimm ist als viele gewaltverbrechen von dene man sonst so liest, auf einmal doch eine hohe strafe ausgesprochen wird.(aber vielleicht verschweigt man der öffentlichkeit ja, gottseidank, die genauen tatdetails)

das sieht man endlich mal was möglich wäre, wenn alle richter, statt gewalttaten zu verniedlichen mit lächerlichen strafen, die volle härte des gesetzlich möglichen anwenden würden.
am besten wärs dieser richter würde alle gewaltverbrechen österreichs verhandeln - dann würds nicht mehr passieren,daß man 6 jahre bekommt für 20 messerstiche und versuchtes totprügeln mit einer eisenstange usw.

RebelAngel
 
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20 Jahre

die er ohnehin nicht absitzen wird müssen...eine 5., 6. und 7. Chance hat doch jeder verdient...

peter schmidt
 
00
20 Jahre plus 10 Jahre Einweisung für gefährliche Rückfallstäter.

Er ist 55. Sollte er theoretisch nach 2/3 rauskommen ist er 75. ABer man weiss das man sich in einem FOrum betreffend Kriminalität befindet wenn auch 30 Jahre Strafe nicht mehr ausreichen....

blauwal
 
124
20 jahre

20 jahre hat er doch nur bekommen, weil die opfer aus der oberschicht stammten. wären die aus dem arbeitermilieu gekommen, wäre er nach 1,5 jahren unbedingt nach 10 monaten aus dem häfen spaziert,

bully bullson
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GENAU!!...Paranoia ist schon etwas Feines...oder!?

armin delmenhorst
 
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Sie meinen,

da wäre er als traumatisierter Jugo durchgegangen und hätte anstatt Gefängnis Asyl bekommen? :-)

Natürlich haben wir ne Klassenjustiz. In diesem Falle kann man aber durchaus von einer präventiven Maßnahme sprechen. Es gibt auch schöne Eigenheime von Arbeitern, die ihm sicher auch nicht abhalten würden. Also, bei dieser Vita hätte sogar unsere Justiz auch ähnlich gehandelt, wenn es sich bei den Opfern um tatsächliche Leistungsträger gehandelt hätte. Lassen Sie Milde walten und warten wir auf ihre Arbeit bei den Graf Bobbys und Drei Wetter Tafts, vielleicht trauen sie sich auch über das Teller her, wenn die Schüssel nen Sprung bekommt.

Utrillitn
00

gehts noch ?

thomasthomasthomas
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Ein 55jähriger mit "Vorstrafen im Ausmaß von 41 Jahren"?

Soll das bedeuten, daß er seit seinem 14. Lebensjahr ununterbrochen im Gefängnis gesessen ist? Was die Frage aufwirft, wann er Zeit für die Begehung all jener Straftaten gehabt haben soll, wegen deren er verurteilt worden ist.

Rene Stangeler
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Schon mal etwas vor vorzeitiger Entlassung gehört?

Die 20 Jahre wird der Typ (wenn sie denn rechtskräftig werden) sicher auch nicht absitzen. Immerhin (hoffentlich) mindesten 10 Jahre. Von den vorherigen 41 Jahren wird er vermutlich maximal 25 Jahre abgessen haben. Entlassung und mit unbfristetem Aufenthaltsverbot belegt aus dem Land geworfen hat er anscheinend etliche Länder mit seiner kriminellen Energie beglückt. Bei den niedrigen Aufklärungsraten bekam er sicher ohnehin nur für einen Bruchteil seiner Straftaten Strafen aufgebrummt.

Utrillitn
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Verurteilt heißt ja nicht abgesessen .

chat noir
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Ja,ja, der Mann war halt ein armes Kriegsopfer...

http://www.oe24.at/oesterrei... n/54843102

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