Brüssel - Der Vertrag für den permanenten Euro-Rettungsschirm (Europäischer Stabilitätsmechanismus/ESM) ist von den Botschaftern der Euro-Staaten in Brüssel unterzeichnet worden. Der Vertrag kann nun von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden. Der ESM soll im Juli in Kraft treten, sobald er von genug Mitgliedstaaten ratifiziert wurde, deren Verpflichtungen 90 Prozent des Kapitals ausmachen. Die europäischen Staats- und Regierungschefs hatten den ESM-Vertrag am Montag bei ihrem Gipfeltreffen in Brüssel gebilligt.

Nächster Gipfel Anfang März

Der dauerhafte Rettungsschirm soll nach dem derzeitigen Stand eine effektive Darlehens-Vergabekapazität von 500 Mrd. Euro haben. Die europäischen Staats- und Regierungschefs wollen allerdings bei ihrem nächsten Gipfel Anfang März diese Summe nochmals überprüfen, um die "Brandmauer" gegen die Staatsschuldenkrise in der Eurozone allenfalls weiter zu erhöhen.

In Summe geben die 17 Euro-Staaten Zusagen in Höhe von 700 Mrd. Euro ab, Österreich im Umfang von 19,4838 Mrd. Euro. 80 Mrd. Euro zahlen die Staaten direkt in fünf jährlichen Raten in den ESM ein, Österreich rund 2,2 Mrd. Euro. Die Staaten können ihre Raten aber auch schneller einzahlen. Das im Unterschied zum derzeitigen Euro-Rettungsschirm EFSF direkt eingezahlte Kapital soll das Vertrauen der Finanzmärkte erhöhen.

Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) hat am Montag seine Forderung nach Zusammenlegung des EFSF und des ESM bekräftigt. Zusammen mit den restlichen Geldern aus dem EFSF würden beide Rettungsschirme auf eine Kapazität von etwa 750 Mrd. Euro kommen. Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) hatte vergangene Woche erklärt, sie halte diese Idee für konsensfähig.

Laut ESM-Vertrag soll das anfängliche maximale Darlehensvolumen des ESM auf 500 Mrd. Euro "einschließlich der ausstehenden EFSF-Stabilitätshilfe festgesetzt" werden. "Die Angemessenheit des konsolidierten maximalen Darlehensvolumens des ESM und der EFSF wird jedoch vor dem Inkrafttreten des vorliegenden Vertrags neu bewertet werden. Falls dies angebracht ist, wird es ab Inkrafttreten des vorliegenden Vertrags ... durch den Gouverneursrat des ESM angepasst", heißt es in dem Vertrag.

Dem Gouverneursrat kommt eine entscheidende Rolle zu Anders als beim EFSF sollen Beschlüsse in dringenden Fällen nicht mehr so leicht durch ein Veto eines kleinen oder mittleren Euro-Landes blockiert werden können. Der Vertrag sieht vor dass für Beschlüsse eine qualifizierte Mehrheit von 85 Prozent reicht, falls die Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB) zu dem Schluss gelangen, dass eine dringende Entscheidung über eine Finanzhilfe erforderlich ist, wenn die finanzielle und wirtschaftliche Tragfähigkeit des Euroraums bedroht ist. Konkret bedeutet dies, dass Deutschland, Frankreich und Italien - deren Beitragsschlüssel jeweils über 15 Prozent liegt - Beschlüsse blockieren können. Der österreichische Beitragsschlüssel zum ESM ist mit 2,7834 Prozent festgesetzt. Finnland (1,7974 Prozent Stimmgewicht) hat sich eine Ausnahme dazu ausbedungen und muss nicht einzahlen, wenn es überstimmt wird. (APA)