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vergrößern 700x647Mehr als 260.000 Fans: Hitradio Ö3.
Wien - Die Medienbehörde zeigte Sinn für Timing: Am Donnerstag schickte sie nach STANDARD-Infos ihre Entscheidung auf den Küniglberg, seine 39 Facebook-Seiten widersprächen dem Gesetz. Am Freitag reden die ORF-Redakteure mit dem ersten Klubchef, wie das ORF-Gesetz zu ändern wäre.
Die KommAustria hatte wenig Spielraum, anders zu entscheiden. Das Gesetz untersagt dem ORF neben Glücksspielen und Erotik an öffentlich-rechtlichen wie kommerziellen Web-Angeboten auch „soziale Netzwerke sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit diesen", außer zur eigenen „tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung".
„Prinzipiell nicht in Betracht"
Wörtlich heißt es im Bescheid, der dem STANDARD vorliegt: Nach den Bestimmungen „kommt eine Bereitstellung von Online-Angeboten auf Facebook seitens des ORF prinzipiell nicht in Betracht".
Die Medienbehörde sieht bei 39 Facebook-Seiten des ORF oder seiner Sendungen diese Bestimmungen verletzt. Besonders trifft die Entscheidung Ö3, auch Große Chance, Willkommen Österreich, Zeit im Bild stehen auf der Liste.
Kein Problem sieht die Behörde bisher in Fanseiten sowie privaten Social-Aktivitäten von ORFlern, Armin Wolf etwa darf weiter twittern. Twitter oder Google+ kümmerten die KommAustria bei dieser Prüfung nicht.
ORF-Chef Alexander Wrabetz twitterte Donnerstag, er werde den Entscheid „nicht akzeptieren". Bis der Mediensenat über die ORF-Berufung entscheidet, können die Seiten online bleiben.
Für Redakteurssprecher Dieter Bornemann zeigt die Entscheidung, „wie dringend das ORF-Gesetz zu ändern ist." Dem ORF „den Zugang zu jungen Sehern abzuschneiden, könne nicht im Sinne des Gesetzgebers sein".
"Berufung selbstverständlich"
Redakteursrat Fritz Wendl: "Eine Berufung gegen den Bescheid ist etwas Selbstverständliches. Weit wichtiger wären allerdings klare und vernünftige gesetzliche Rahmenbedingungen. Die ORF-JournalistInnen haben schon mehrfach verlangt, dass mit zeitgemäßem Medienverständnis völlig unvereinbare (und auch noch ziemlich beliebig auslegbar formulierte) ORF-Gesetzeseinschränkungen von Social-Media-Aktivitäten beseitigt werden. Das steht auch in unseren in der Vorwoche den Klubobleuten übermittelten Gesetzesvorstellungen, und das werden wir ganz sicher auch in den Gesprächen mit den Klubobleuten entsprechend thematisieren."
Bei Josef Cap (SPÖ) ist am Freitag mit Verständnis dafür zu rechnen: Die Social-Media-Regel zählte nicht zu Caps Wünschen ans 2010 novellierte ORF-Gesetz. Weniger übrig hat Cap bisher für die Forderung der ORF-Redakteure, den Stiftungsrat zu verkleinern und Parteieneinfluss zurückzudrängen. (Harald Fidler, DER STANDARD, Printausgabe, 3.2.2012)
Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet - Entscheidung bis Herbst erwartet - ORF über VfGH-Bedenken erfreut
Das Gesetz untersagt dem ORF neben Glücksspielen und Erotik an öffentlich-rechtlichen wie kommerziellen Web-Angeboten auch "soziale Netzwerke sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit diesen"
"Viel zu eng" legt die Medienbehörde das Gesetz aus, findet Wrabetz - Verleger und VP gegen Rot, Grün, Blau, Orange
Bescheid der Medienbehörde schließt aus Gesetz: "Eigene Auftritte des ORF im Rahmen sozialer Netzwerke kommen überhaupt nicht in Betracht"
Der staatliche ORF, der so "unabhängig" von der Politik ist wie der Dochnicht-Büroleiter, ist das dominerende Meinungsbildungs-Medium in Österreich. Und bildet unsere Meinungen mit Abermillionen an Zwangsgebührengeld pro Jahr. Und weil er mit denen nicht auskommt kriegt er noch 160 Millionen extra "Gebührenrefundierung" aus unserem Steuergeld, während überall sonst eingespart wird. Und weil das auch nicht reicht, muss man seit heuer sogar Gebühen zahlen, wenn man den ORF gar nicht empfangen kann, aber sich theoretisch einen Receiver kaufen könnte. Und was machen die mit unserem Geld? Managergehälter erhöhen und Facebook-Fansites betreiben lassen.
dem orf (wo der normalsterbliche bürger eh nix mehr zum sagen hat) wird die letzte realistische möglichkeit genommen zum publikum einen draht zu haben! jeder der das gut finden ist meiner meinung nach nicht normal im kopf. und liebes standard team: wenn schon dann bitte die ganze wahrheit! der verband österreichischer zeitungen befürwortet diesen mist natürlich als einzige
"TV-Media
TIPP: Solltet Ihr hier bald keine Infos mehr zur Sendung finden (können), dann schaut mal bei uns vorbei!"
sie arbeiten die ganze (hier) veröffentlichte Liste ab. Sehr originell!
gibt nun schon zu, dass er nicht viel von Regeln, Gesetzen oder offiziellen Entscheiden hält. Langsam wird es bedenklich.
......ORF-Chef Alexander Wrabetz twitterte Donnerstag, er werde den Entscheid „nicht akzeptieren". Bis der Mediensenat über die ORF-Berufung entscheidet, können die Seiten online bleiben.
Als Gebührenmonopolist haben Sie gegenüber den Privaten einen gigantischen Wettbewerbsvorteil, der endlich abgeschafft werden sollte.
Außerdem dürfen sie als einzige flächendeckendes Radio anbieten, was den Privaten ebenfalls untersagt wird.
denn im Gegensatz zu den Privaten hat der öffentlich-rechtliche ORF einen gesetzlichen Auftrag. Dass dieser Auftrag insbesondere im Online-Bereich durch dieses idiotisches Gesetz teilweise verunmöglicht wird, steht auf einem anderen Blatt.
lächerliche Gesetz ist völlig unnötig. Hier haben die Printmedien Lobbying betrieben, das sich direkt gegen die Vielfalt der Medienlandschaft richtig. Die Meinungsbreite der vormaligen ORF-Foren wird auch vom Online-Standard nicht erreicht, die Kurier-futurezone ist ein Abklatsch von damals.
ist dieser ORF geworden, wie niveaulos, wenn das Bewerben einer Sendung über Facebook bereits ein 'abschneiden' von seinen jungen Sehern bedeutet!
Wrabetz & Bornemann sehen den ORF anscheinend als Ö3-TV.
Eine Bankrotterklärung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens.
Das ORF-Gesetz verbietet in § 4f Abs 2 Z 25 explizit
"soziale Netzwerke sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit diesen" ausgenommen bei tagesaktueller Onlineberichterstattung.
Außer Aufschub wird eine Berufung nicht viel bringen, so eine klare Rechtslage wünscht man sich oft in anderen Bereichen.
Allerdings ist das ORF-Gesetz ist ja ohnehin dank der Geschichte von und mit Niko wieder mal als reformbedürftig erkannt worden, ev tut sich ja auf dieser Front was.
Liste was der ORF nicht darf ist übrigens lesenswert:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.... OR40119489
E-Banking, Handyapps, Branchenregister uvm
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