Wien - Die Schuldsprüche im sogenannten Wiener Tschetschenen-Mord sind rechtskräftig. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in nichtöffentlicher Sitzung die Verurteilung von drei Männern bestätigt, die im vergangenen Juni aufgrund ihrer Verwicklung in den Fall Israilow wegen Beteiligung am Mord, versuchter Überlieferung an eine ausländische Macht und Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt worden waren. Wie OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher am Donnerstag bekanntgab, wurden die dagegen eingebrachten Nichtigkeitsbeschwerden verworfen. Die endgültigen Strafen muss das Wiener Oberlandesgericht (OLG) festlegen.

Der aus seiner tschetschenischen Heimat geflüchtete Asylwerber Umar Israilow war am 13. Jänner 2009 auf offener Straße in Wien-Floridsdorf erschossen worden. Der Staatsanwaltschaft Wien zufolge handelte es sich dabei vermutlich um eine vom tschetschenischen Präsidenten Ramsan Kadyrow in Auftrag gegebene Tat. Der 27-jährige Israilow hatte gegen Kadyrow ein Verfahren wegen Foltervorwürfen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) betrieben und sollte daraufhin entführt und gewaltsam nach Tschetschenien zurückgebracht werden. Als die Entführung scheiterte - Israilow wehrte sich heftig, als er von mehreren Männern nach einem Einkauf in einem Supermarkt überwältigt werden sollte -, "war das sein Todesurteil", so die Wiener Anklagebehörde.

Akt geht an OLG zurück

Die Staatsanwaltschaft hatte in diesem Zusammenhang drei Männer vor Gericht gebracht: Otto K., angeblich ein enger vertrauter Kadyrows, der das Verbrechen geplant haben soll, Suleyman D., der Israilow angeblich wochenlang ausspioniert, sich am Tatort befunden und die verbrecherischen Pläne mitgetragen hatte, sowie Turpal-Aliy Y., der Israilow gemeinsam mit dem flüchtigen Letscha B. verfolgt, in die Enge getrieben und zu überwältigen versucht hatte. Die tödlichen Schüsse gab laut Staatsanwaltschaft Letscha B. ab, der sich nach der Bluttat nach Tschetschenien absetzen konnte und von Kadyrow angeblich zum Chef einer Milizeinheit befördert wurde.

Otto K. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, Suleyman D. erhielt 19, Turpal-Aliy Y. 16 Jahre Haft. Ob es bei den verhängten Strafen bleibt, muss das Wiener OLG entscheiden. Der OGH wies dem OLG den Akt zur Prüfung der eingebrachten Strafberufungen zu. Termin für die öffentliche Verhandlung gibt es noch keinen. (APA)