Kälte & Arbeitsrecht

Kein "kältefrei" für Arbeiter im Freien

2. Februar 2012, 14:09
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    foto: apa/helmut fohringer

Unternehmen müssen Schutzausrüstung stellen und erneuern

Linz - Bei den frostigen Temperaturen ist die Arbeit im Freien oder in schlecht beheizten Räumen "hart wie Gletschereis" - kältefrei gibt es dennoch nicht. Im Freien muss auch bei minus 20 Grad und eisigem Wind gearbeitet werden. Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, zweckmäßige Kleidung und Aufwärmmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, teilte die Arbeiterkammer (AK) mit.

Die Telefone würden heiß laufen, viele hätten Fragen zu dem Thema, so die Interessenvertretung. Am Bau müssen die Mitarbeiter jederzeit die Möglichkeit haben, zum Aufwärmen einen witterungsresistenten und auf mindestens 21 Grad beheizten Raum aufzusuchen. Für die Tätigkeiten im Freien muss die Firma auf ihre Kosten eine entsprechende Schutzausrüstung stellen und gegebenenfalls erneuern, so die AK.

In Büros darf das Thermometer nicht unter 19 Grad fallen. Für Hallen, in denen mit hoher körperlicher Belastung gearbeitet wird, gilt eine Mindesttemperatur von zwölf Grad. Grundsätzlich sei der Arbeitgeber verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu sorgen. Bei Problemen riet die AK den Gang zum Betriebsrat oder zum Arbeitsinspektorat. (APA)

Staatssekretär
20

Falls jmd heute wirklich im Außendienst arbeitet, dann sollte er zu Hause wohl mindestens mit einer fertigen, heißen Badewanne und einer guten Suppe überrascht werden!

politisch verfolgt
05
alle

die im momentan freien arbeiten, tun mir leid.

Leonardo Basil
00

Was, wenn wegen Heizungsausfall die Temperatur von 19° im Büro nicht eingehalten werden kann und man statt dessen danke behelfsmäßig herbeigeschafften E-Heizstrahlern bei immer noch niedrigen 12° sitzt?

Stahl_____666
00
.

Schreibtisch abfackeln, danach Sessel, Akten usw.

PC und Peripherie erst zuletzt, da die ja im Betrieb Wärme abgeben.

marlow
00

dass man nach hause gehen darf, steht nicht im artikel, nur dass der arbeitgeber verpflichtet ist, im büro eine mindesttemperatur von 19 °C aufrechtzuerhalten. macht er das nicht, begeht er eine verwaltungsübertretung. davon ist die arbeitsverpflichtung des dienstnehmers zu unterscheiden. bei 12° C - auch wenn es kalt ist - wäre ich skeptisch, ob dies zur einseitigen unterlassung der arbeitspflicht ausreicht. im einvernehmen mit dienstgeber kann man natürlich immer nach hause gehen.

Der Mann
01
na was wohl

nach hause gehen -steht ja eindeutig im artikel.

lesen, verstehen - handeln.

19 grad MUESSEN im buero sein!!!

Susanne_B
00

In einem geschlossenen Raum muss eine bestimmte MIndesttemperatur erreicht werden. Wie immer der Arbeitgeber das bewerkstelligt.

dermartino
00

Haube, Fleecejacke und mit Nachdruck die Heizung reparieren lassen.

Sonstwer
15
am besten nix tun und nur hier posten

so verschwinden alle Probleme

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