Arbeiten bei eisiger Kälte

2. Februar 2012, 12:45

Eisige Temperaturen von minus 20 Grad und eisiger Nordwind sind kein Grund um von der Arbeit fern zu bleiben

Linz - Wer derzeit im Freien oder in schlecht beheizten Hallen arbeiten muss, ist nicht zu beneiden. Temperaturuntergrenzen gibt es nicht, Arbeitgeber sind aber verpflichtet, zweckmäßige Kleidung zur Verfügung zu stellen und für Aufwärmmöglichkeiten zu sorgen.

Am Bau gilt: Die Beschäftigten müssen jederzeit die Möglichkeit haben, zum Aufwärmen einen witterungsresistenten und auf mindestens 21 Grad beheizten Raum aufzusuchen. Der Arbeitgeber muss für die Arbeit im Freien eine entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung stellen und gegebenenfalls erneuern.

Im Büro darf die Temperatur (bei geringer körperlicher Arbeitsbelastung) 19 Grad nicht unterschreiten. Für eine Halle gilt bei Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung eine Mindesttemperatur von zwölf Grad.

Grundsätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu sorgen. Bei Problemen rät die Arbeiterkammer, sich an den Betriebsrat zu wenden oder das Arbeitsinspektorat einzuschalten. (red)

Mehr zum Thema "Arbeiten bei Kälte" auf www.arbeiterkammer.com.

Tja arbeiten muss leider tatsächlich sein. Aber wenn ich mich dann abends in meiner Physiothermkabine entspannen und aufwärmen kann ist es nur halb so wild am nächsten Tag in dieser Kälte wieder rausgehen zu müssen!

arbeit muss sein

Arbeiten muss ich leider gehen, egal wie Kalt es auch ist... aber krank werden dass kann ich mir nocht leisten.. ich nimm als vorbeugung immer Echinacin- hilft mein Immunesystem vorallem jetzt wanns immer so kalt ist, da buat es leicht ab..

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