Im Begutachtungsentwurf vorgesehen war die Erbringung eines jährlichen Leistungsnachweises - Studentenvertreter sahen darin eine Benachteiligung jener Stipendienbezieher, die sich wegen Berufstätigkeit, Kinderbetreuung bzw. Krankheit nicht ausschließlich ihrem Studium widmen könnten. Aber auch Vollzeit-Studenten hätten eine höhere Leistung als bisher erbringen müssen: Im Zuge der flächendeckenden Einführung des ECTS hätten die ECTS-Punkte die Zahl der Semesterstunden als Maß für den Umfang der absolvierten Lehrveranstaltungen ersetzen sollen. Als Resultat hätten in einigen Studienrichtungen wesentlich höhere Nachweise erbracht werden müssen.
Nachweise nun nach dem ersten Jahr, sowie erstem und zweiten Abschnitt
Diese Bestimmungen sind nun gefallen, es gelten weiter die bisherigen Bedingungen: Studienbeihilfebezieher müssen ihre Leistungsnachweise nach dem ersten Studienjahr sowie nach dem ersten und zweiten Abschnitt erbringen. Auch die Höhe der dafür nötigen Semesterstunden bleibt gleich.
Mehr Geld erhalten künftig Stipendien-Bezieher mit Kindern: Sie erhalten einen um monatlich 16 Euro höheren Zuschlag zur Studienbeihilfe, rund 1.600 Studenten sollen davon profitieren. Erleichterungen gibt es auch für Behinderte, sie können künftig länger Studienbeihilfe beziehen. Ausgeweitet wird außerdem der Bezieherkreis für Studienabschlussstipendien.
Derzeit erhalten rund 34.500 Studenten eine Studienförderung, das ist etwa ein Fünftel aller Hochschüler. Ausgeschüttet werden laut Bildungsministerium dafür jährlich rund 145 Mio. Euro.
Opposition kritisiert Novelle
Ein "schweres Manko" der am Mittwoch im Ministerrat beschlossenen Novelle zum Studienförderungsgesetz stellt für SPÖ-Bildungssprecher Erwin Niederwieser die "fehlende Valorisierung der Einkommensgrenzen" dar. Damit fielen zahlreiche Studenten aus dem Bezug der Studienbeihilfe heraus, kritisierte Niederwieser in einer Aussendung. Zu begrüßen sei hingegen die Verschiebung der Neuberechnung der Leistungsnachweise.