Das Präsidium des EU-Konvents wird am Mittwoch den abschließenden Textentwurf für die europäische Verfassung verabschieden, um ihn rechtzeitig beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs kommende Woche in Thessaloniki vorlegen zu können. Beschlossen werden soll ein Text, der keine Optionen vorsieht. Es soll so verhindert werden, dass bei der anschließenden Regierungskonferenz die Verfassung wieder aufgeschnürt werden kann.

Durch die Verfassung soll die EU bürgernäher und durchschaubarer werden. Die Grundrechtscharta wird verbindlicher Teil des EU-Rechtsbestands. Die EU bekommt eigene Rechtspersönlichkeit und kann somit bei internationalen Verhandlungen geschlossener auftreten, Verträge mit anderen Organisationen abschließen und die weltweiten Interessen aller Mitgliedstaaten besser wahren. Die Bürgerinnen und Bürger bekommen Individualzugang zum Europäischen Gerichtshof.

Dazu kommen zahlreiche andere Neuerungen, etwa dass das Europäische Parlament statt bisher in nur 30 nun gleich in 70 Politikfeldern Mitbestimmungsrecht hat. In zahlreichen Politikfeldern fällt das Vetorecht der Mitgliedstaaten und es soll mit qualifizierter Mehrheit (Mehrheit der Staaten und Bevölkerungen) entschieden werden.

Die künftige Verfassung der EU könnte frühestens im Jahr 2009 in Kraft treten. Bis dorthin soll noch der Vertrag von Nizza gelten. Noch gefeilt wird an der Präambel zur Verfassung.(DER STANDARD, Printausgabe, 11.6.2003)