Präsidenten-Ehepaar durfte neuen Audi angeblich mehrere Monate vor Markteinführung kostenlos nutzen
Berlin - Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft ein mögliches
Ermittlungsverfahren wegen Vorteilsnahme gegen den deutschen Bundespräsidenten
Christian Wulff. Dabei gehe es unter anderem um
mögliche Sonderkonditionen für einen Leasing-Vertrag für einen Privatwagen,
sagte Oberstaatsanwältin Simone Herbeth am Donnerstag der Nachrichtenagentur
AFP. Wulffs Anwalt Gernot Lehr wies den Vorwurf
zurück, Wulff habe einen Audi Q3 privat kostenlos
genutzt.
Es handle sich um Vorprüfungen, einen konkreten Anfangsverdacht gegen Wulff gebe es noch nicht, sagte Herbeth. Teil der
Vorprüfung seien auch die Vorgänge um ein geschenktes Bobby-Car für Wulffs Sohn sowie Kleider, die ein Modehersteller Wulffs Frau Bettina zur Verfügung gestellt habe.
Einem Bericht der kooperierenden Zeitungen "Berliner Zeitung" und
"Frankfurter Rundschau" vom Donnerstag zufolge durften die Wulffs schon ab Sommer 2011 offenbar kostenlos einen
Audi Q 3 fahren - und damit Monate, bevor das Modell überhaupt markteingeführt
war. Der Wagen sei dem Berliner Autohaus überraschend geliefert worden - auf
Anweisung der Audi AG und mit dem Hinweis, der Wagen werde von den Wulffs abgeholt. Davon erfuhr die Berliner
Staatsanwaltschaft nach Herbeths Angaben erst jetzt durch die aktuelle
Berichterstattung der beiden Blätter.
"Marktübliche Vergütung"
Wann die Vorermittlungen zu den verschiedenen Komplexen abgeschlossen sein
werden, lasse sich derzeit noch nicht absehen, sagte Herbeth. Anlass für die
Prüfungen seien die Medienberichte, Strafanzeige sei nicht gestellt worden.
Wulffs Anwalt Lehr bezeichnete die Berichte
über die angebliche kostenlose Auto-Nutzung als "gezielte
Falschberichterstattung". Das Ehepaar Wulff habe
den Audi Q3 nicht wie berichtet im Sommer 2011, sondern erst am 22. Dezember
übernommen "und die dafür marktübliche Vergütung gezahlt", erklärte Lehr. Der
Anwalt richtete schwere Vorwürfe gegen die beiden Zeitungen aus Berlin und
Frankfurt. Er legte ihnen eine "grobe Verletzung der journalistischen
Sorgfaltspflichten" zur Last. Sie hätten es "unterlassen, das Ehepaar Wulff mit dieser Falschinformation zu konfrontieren",
kritisierte Lehr.
Die in einer Redaktionsgemeinschaft erscheinenden Zeitungen blieben bei ihrer
Darstellung und wiesen die Vorwürfe zurück. Die Chefredakteurin von "Berliner
Zeitung" und "Frankfurter Rundschau", Brigitte Fehrle, sagte der Deutschen
Presse-Agentur (dpa): "Wir haben an jeder Stelle die journalistische
Sorgfaltspflicht gewahrt." Es sei ausführlich mit dem Anwalt über das Thema
kommuniziert worden.
Die Audi-Zentrale in Ingolstadt wollte zu dem Vorgang nicht Stellung nehmen.
Ein Sprecher erklärte, man mache "grundsätzlich zu den Einzelheiten von Kauf-,
Miet- oder Leasingverträgen mit Kunden, deren Fahrzeugkonfigurationen oder
Extras keine Angaben".
Zu dem geschenkten Bobby-Car und den Kleidern für Bettina Wulff, die nun die Staatsanwaltschaft beschäftigen,
hatte sich Lehr schon früher geäußert: Das von einem Autohändler geschenkte
Plastikauto befinde sich "in der Kinderspielecke im Schloss Bellevue". Zu dem
Vorwurf, Wulff habe den Autohändler als
Gegenleistung in einem Dankesschreiben auch zu seinem Sommerfest eingeladen,
hatte der Anwalt erklärt, der Händler sei lediglich auf die Gästeliste für das
Fest gesetzt worden. Dies sei noch keine offizielle Einladung.
Presseberichten zufolge hat Lehr bestätigt, dass Bettina Wulff von dem Luxus-Modehersteller mehrfach kostenlos
Kleider zur Verfügung gestellt bekommen habe. Dies sei jedoch in der
Steuererklärung berücksichtigt worden.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) legte Wulff unterdessen indirekt den Rücktritt nahe. CDU und
FDP sollten das Gespräch mit dem Präsidenten suchen, dieses müsse dann "in eine
solche Richtung gehen", sagte Beck am Donnerstag dem Sender Phoenix. Er hoffe,
dass Wulff "aus eigenem Antrieb zu den richtigen
Entscheidungen findet", fügte Beck hinzu. (APA/Reuters)