Demokratiedebatte

Mit geheimen Abstimmungen zum freien Mandat

Kommentar der anderen | Peter Warta, 1. Februar 2012, 20:30
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    foto: dapd/punz

    Willenlose Marionetten oder selbstbewusste Volksvertreter: Theorie und Realität klaffen im Nationalrat auseinander.

Ein Plädoyer für eine verfassungskonforme Geschäftsordnung des Nationalrats

Verfolgt man eine Sitzung des Nationalrates, so befällt einen oft das Gefühl, Marionetten vor sich zu haben. Für die Kameras ein Debatten- und Zwischenruftheater, auf den Bänken Abgeordnete, die sich langweilen, weil sie ohnehin längst wissen, wie sie gehorsamst abzustimmen haben. Das war, als sich die neue Republik 1920 eine Verfassung gab, so nicht vorgesehen. Zur Vorstellung von repräsentativer Demokratie gehörte unverzichtbar die Freiheit des Mandats.

Sie ist in Art. 56 (1) des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) definiert: "Die Mitglieder des Nationalrates und die Mitglieder des Bundesrates sind bei der Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden." Die Abgeordneten werden zwar von den Parteien ausgesucht und vom Volk gewählt, dürfen aber nicht auf Vorgaben verpflichtet werden, sondern sollen unabhängig und nur ihrem Gewissen verantwortlich sein, wenn sie im Parlament das Wort ergreifen oder abstimmen.

Wie kann es dann einen Klubzwang geben? Es gibt ihn, weil Art. 56 nicht sagt, was passieren soll, wenn er verletzt wird. Es gibt keine Strafbestimmungen, und vertrauliche Absprachen hinter Polstertüren sind keine Akte, die man mit Rechtsmitteln bekämpfen könnte. Außerdem wird sich ein Abgeordneter hüten, mit offenem Visier einem Beschluss seiner Fraktion die Gefolgschaft zu verweigern, wenn er seine Karriere nicht gefährden will. Ältere Wähler werden sich noch an den Blanko-Mandatsverzicht erinnern, den Abgeordnete "freiwillig" bei ihren Parteien hinterlegen mussten und in den nur das Datum einzutragen war, wenn man einen Abweichler loswerden wollte.

Wie es zugehen müsste, damit das freie Mandat auch wirklich frei ist, kann man dem Art. 26 (1) B-VG über die Wahl des Nationalrates und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes entnehmen: Dort wird für die Wahl das gleiche, unmittelbare, persönliche, freie und geheime Wahlrecht festgelegt. Der Verfassungsgerichtshof hat in mehreren Erkenntnissen zu Art. 26 in über den Anlassfall hinausgehender Verallgemeinerung klargemacht, dass sich geheime und freie Abstimmung zueinander verhalten wie Mittel und Zweck: nur eine geheime Abstimmung kann eine freie Abstimmung sein. So erklärte er 1960 z. B.: "... nur der u n b e o b a c h t e t e Wähler [kann] sein Wahlrecht frei und ohne Hemmung ausüben ...".

Wie im Nationalrat abgestimmt werden soll, steht nicht in der Verfassung, sondern in einem einfachen Gesetz: dem Geschäftsordnungsgesetz 1975. Dort heißt es in § 66: "Die Abstimmung findet in der Regel durch Aufstehen und Sitzenbleiben statt." Wird elektronisch abgestimmt, so muss erkennbar sein, wer wie gestimmt hat. Eine geheime Abstimmung ist zwar möglich, kann aber nur vom Nationalrat und nur öffentlich beschlossen werden. § 66 der Geschäftsordnung des Nationalrates sieht die Kontrolle des Abstimmungsverhaltens ausdrücklich vor und verhindert so - man kann sagen: vorsätzlich - das freie Stimmrecht der Abgeordneten. Dieses Gesetz schafft die Voraussetzung dafür, dass verfassungswidrige, durch ein Rechtsverfahren nicht abwendbare Bindungen der Abgeordneten an Aufträge möglich werden und tatsächlich die Regel sind; es ist daher selbst verfassungswidrig.

Österreich ist nicht das einzige Land mit einer Proporzdemokratie und einer Dominanz der Parteien über das Parlament. In allen diesen Parlamenten sind, soweit ich weiß, öffentliche Abstimmungen die Regel. Ein geheimes Votum für den österreichischen Nationalrat zur Pflicht zu machen wäre also auch eine Pioniertat.

Auf Hans Kelsens Spuren

Es wäre nicht die erste: Nach dem Untergang der Monarchie wurde mit der republikanischen Verfassung in Österreich auf Initiative Hans Kelsens der Verfassungsgerichtshof mit der damals einzigartigen Kompetenz ausgestattet, auch verfassungswidrige Gesetze aufzuheben und damit nicht nur die Behörden in der Vollziehung, sondern auch das Parlament als Gesetzgeber wirksam an die Verfassung zu binden.

Und was ist mit den Wählern und ihrem Interesse an der parlamentarischen Arbeit? Nun, einem Parlament mit freien Parlamentariern zuzusehen ist sicher spannender als Scheindebatten vor einer Abstimmung, deren Ergebnis von vornherein feststeht.

Von der hier behaupteten Verfassungswidrigkeit sind alle Abgeordneten zum Nationalrat unmittelbar betroffen. Jeder Mandatar hat daher das Recht, direkt beim Verfassungsgerichtshof dagegen die Individualbeschwerde einzubringen. Wer wagt es? (Peter Warta, DER STANDARD, Printausgabe, 2.2.2012)

 

Der Autor ist Jurist und Publizist. Er lebt in Wien.

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Posting 1 bis 25 von 57
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la ardilla diablo
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wichtiger als jedes noch so personifizerte Wahlrecht

Was hilft mir wenn ich den Herrn/die Frau XY ins Parlament per Direktmandat wählen kann, wenn dieseR dann sowieso nicht das machen darf, wofür ich ihn/sie hinein gewählt habe?

Dr Stänkerer
00
Blanko-Verzichtserlärungen Sind in Österreich's Parteien

Es ist ein alter Brauch der Österreichischen Parteien, von ihren Abgeordneten nicht nur "freiwillige" - und steuerbegünstigte - Parteiabgaben (=Parteispenden) zu kassieren, sondern auch vor Mandatsantritt eine unterschriebene, undatierte Blanko-Mandatsverzichtserklärung zu verlangen. Das sichert den Parteisekretären willfährige und zahlende Marionetten, und hat den Vorteil, daß die Partei, jahrzehntelanger Praxis folgend, getrost die einfachsten Gemüter auf die Liste setzen kann. Wer aus der Reihe fällt, verzichtet dann eben urplötzlich auf sein Mandat. Wer ans "freie Mandat" glaubt, sollte sich eher an den Weihnachtsmann wenden. Der ist realistischer!

frank franki
10

Was Peter Warta offensichtlich nicht versteht: Die Abgeordneten sollen den Willen der Wähler repräsentieren! Wenn ich aber nicht weiß, wie mein Repräsentant abgestimmt hat, kann ich auch nicht beurteilen, ob er meine Interessen vertreten hat.

Ich wähle Parteien und Parteiprogramme. Dafür sollen sich die Abgeordneten stark machen. Der einzelne ist mir dabei relativ wurscht.

Nein, das Problem, warum das Parlament als Marionettenverein wahrgenommen wird, liegt nicht am "Klubzwang", sondern an der fehlenden Gewaltenteilung zw Legislative und Exekutive. Die Regierungsparteien beschließen in Wahrheit die Gesetzte, das Parlament nickt diese lediglich ab.

Wichtiger wäre es daher, diese zwei Organe – NR & BK – unabhängig voneinander zu wählen.

ice daisie
01

find ich lieb, der herr warta verstehts also nicht.
vielleicht, möglicherweise, also ja es könnt sein, ist die welt des herrn warta nich ganz so mono wie deine?
spannenderweise gibt es die kostellation, daß aus einem graubereich trotzdem eine schwarzweiss-artikulation wird.
interessant ist der umkehrschluss, was du in deinem gedankenmodell an der wartaschen argumentation alles nicht verstanden hättest

frank franki
00

Warta schreibt seine Sicht der Dinge, ich meine. Du bringst hingegen kein einziges Argument zusammen. Auch spannend....

ice daisie
01

"Was Peter Warta offensichtlich nicht versteht"
was hat diese formulierung mit einem argument zu tun? was soll man noch viel argumentieren, wenn der gegenüber einem so und so das verständnis abspricht?

btw. ich halte beide sichtweisen für valid. hab ich jetzt deiner meinung nach gleich gar nichts verstanden, weil es ja ein offensichtlicher widerspruch ist?

frank franki
10

Dann melde dich nicht, wennst nichts zu sagen hast.
Deine Stilkritik geht mir am A vorbei.

ice daisie
01

dann post ned, wennsd keine antwort erträgst

frank franki
10

Was du hier ablieferst sind keine Antworten, sondern inhaltsloses Gesudere, weil dir irgendeine Formulierung nicht passt.

Da frag ich dich aber eh nicht, wie ich was formuliere.

ice daisie
01

ich hätte die inhaltliche diskussion mit dir spannend gefunden, aber leute, die andere meinungen gleich als "verstehts ned" abtun... tja...

btw: "Die Regierungsparteien beschließen in Wahrheit die Gesetzte, das Parlament nickt diese lediglich ab." genau das IST das wesen des klubzwangs

frank franki
00
Wennst diskutieren hättest wollen, dann hättest das auch gleich machen können, anstatt stundenlang auf einer völlig nebensächlichen Formulierung herumzuhacken.

Nein, das sind zwei Paar Schuhe.
Die Regierung kontrolliert das Parlament nicht wegen des vermeintlichen Klubzwanges, sondern weil dieselben Partein, die im NR eine Mehrheit haben, auch die Regierung stellen. Ob die Parlamentarier geheim oder offen abstimmen, ändert daran nicht das Geringste. Es wird auch weiterhin der Wille der Regierung umgesetzt werden, solange sie sich auf die eigene Mehrheit im Parlament stützen kann.
Das kann nur eine saubere Gewaltenteilung ändern.

Wenn ich will, dass die Abgeordneten von der Partei vielleicht ein wenig unabhängiger agieren, dann muss ich sie direkt wählen lassen – mit den spezifischen Problemen, die ein Mehrheitswahlrecht mit sich bringt.

Werner Faygmann
00
Das Problem sind die Hürden...

...für Nicht-Parteimitglieder, für den NR zu kanditieren oder etwa Volksbegehren zu initieren... ohne Geld geht da garnix... wer das Geld hat, hat die Macht - unabhängig von Können, Ehrlichkeit, Anstand etc. etc. etc.

gottisttot
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Schön und gut, aber eigentlich sollten die Mandatare ja das Volk vertreten. Eine Pseudo-Trennung der Mandatare vom Parteimoloch greift nicht an der Wurzel des Problems.

Besser wäre es, wenn die Mandatare direkt gewählt werden. Angeblich soll es ja eine repräsentative Demokratie sein, und dann sollte es durch den Souverän schon transparent sein, was der Repräsentant macht.

Im derzeitigen System eine geheime Abstimmung wäre nur ein weiterer Schritt zum vollständigen Politzirkus:
Ich wähle ein austauschbares, nichtsagendes und ausserdem unverbindliches Parteiprogramm bzw. eins von 5 strahlenden Gesichtern, dann wird irgendjemand als mein Repräsentant hingesetzt und dann sehe ich nicht mal was wirklich gemacht wird.

Herr und Frau Österreicher
 
01

Dort wo geheim abgestimmt wird, werden die Abgeordneten von der Partei dazu angehalten, den Stimmzettel zu fotografieren! Geschehen z.B. im kärntner Landtag...

Also keine Garantie fürs freie Mandat.

Im übrigen ist das freie mandat genauso undemokratisch wie der Clubzwang!

K. K. Lacke
01
gegen eine Nötigung zur Verletzung des Wahlgeheimnisses kann man allerdings juristisch vorgehen.

Gegen eine garnicht erst geheime Wahl nicht.

Also ganz offensichtlich 2 Paar Schuhe, oder "Äpfel und Birnen"

BarbaBianco
 
00
Klubzwang

Jeder Mandatar hat die Möglichkeit seinen Klub zu verlassen. Das erleben wir zwar selten, aber doch immer wieder. Da von Zwang zu sprechen, kann man als Mißbrauch des Wortes sehen.

Ich würde da eher von einer gewissen Verpflichtung zu einer gemeinsamen Entscheidung ausgehen. An dieser Entscheidung können (sollen) alle Mandatare mitwirken. Und wenn sie diese Entscheidungen nicht mehr mitragen können (wollen), verlassen sie eben diesen Klub - mit all den damit verbundenen Konsequenzen - bishin zur Gründung einer neuen Partei.

Das alles ist jedem Mandatar klar, und nimmt ja auch die entsprechende Unterstützung seines Wahlvereines (Partei) in Anspruch.

jm lucien
 
00

es ist ein faktischer zwang. so besser?

BarbaBianco
 
00
Und ?

BarbaBianco
 
00
Zustimmung (bedingt)

Eine vertretene Meinung führt zu den jeweiligen zustimmenden Wählern und damit zu einer gewissen Verpflichtung. Das ist eine der Spielregeln.

Und so viel Kontakt wie möglich zu seinen Wählern sollte jedem Mandatar ein Anliegen sein.

Aber das "mitkochen" sollte das Anliegen vieler Staatsbürger sein. Fußfrei in der ersten Reihe sitzend die Politik kritisieren ist zwar billig aber nicht sinnvoll. In einer der bestehenden Parteien mitzuarbeiten sollte grundsätzlich "zumutbar" sein. Man kann sich einbringen und möglicherweise etwas verändern.

hector der lector
00
"Kann ja den Klub verlassen" sagt sich so leicht, ... da gehen auch Freundschaften verloren usw.

Nein, die Verfassung meint, dass jeder Abgeordnete in seinem Abstimmungsverhalten nur seinem Gewissen ... und seinen Wählern verpflichtet ist.

Das Ideal wäre demgemäß der Abgeordnete, der seine Wähler repräsentiert und diese Eigenschaft mit Leben erfüllt.

Und ich meine daher, dass jene Partei mit großem Zuspruch rechnen kann, die diesem Gedanken folgt und z.B. ihre Abgeordneten "verpflichtet" den Kontakt zu ihren Wählern noch mehr zu pflegen und die Wähler z.b. durch Abstimmungen per Internetforen miteinzubeziehen.

Die Menschen wollen "mitkochen" und nicht nur "Fertiggerichte" vorgesetzt bekommen oder statt versprochener Marillenknödel dann doch wieder irgendwas völlig anderes :-))

byron sully
00

die grundintention hinter dem kommentar wartas teile ich voll und ganz. daß es in einer demokratie so etwas wie klubzwang geben kann, ist ein bodenloser skandal. und das problem ist ja, daß der klubzwang ja nicht dadurch existiert, daß er gesetzlich wo festgeschrieben wurde (sonst könnte man ihn ja verbieten), sondern besteht als zeichen politischer unkultur auf einer rein praktischen ebene.

geheime abstimmungen wären vielleicht eine verbesserung. nur würde das a) abstimmungsvorgänge massiv verlängern und b) könnten die abgeordneten den druck der partei noch immer irgendwo spüren. aber solange die unkultur des klubzwangs besteht (und das bei ALLEN parteien), wären geheime abstimmungen wirklich eine verbesserung.

datum abgelaufen, ware in ordnung
00

(a) nicht notwendigerweise. ein lektronisches abstimmungssystem, dass keine daten über die quellen der einzelnen ja/nein stimmen, sondern nur deren zahl speichert, sollte technisch kein problem sein

Carl C.
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Elktronische Abstimungen

sind entweder geheim, oder manipulationssicher aber es kann nie beides garantiert werden.

byron sully
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o.k., das stimmt allerdings.

toast buster
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Vertreter und Anonymität eher ein Widerspruch

Aber ein anderer Vorschlag für mehr Fairness und Dynamik: ähnlich einem Geschworenengericht - jeweils zufällig gewählte Bürger(fraktionen) mitstimmen lassen. Für Entschädigungskosten entfernen wir einfach ein paar dieser Sesselkleber.
Polit. Halbwissens wäre mir in der Form jedenfalls lieber, als ein gezielt mobilisierter Wut-Mob, alias "direkte Demokratie".

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