Wien - In der Causa AvW sind hunderte geschädigte Anleger auch gegen
die Republik Österreich vor Gericht gezogen. In dem Amtshaftungsverfahren soll
geklärt werden, ob die für die pleitegegangene Kärntner Finanzfirma zuständige
Finanzaufsicht BWA (jetzt FMA) korrekt gehandelt hat. Anleger werfen den
Kontrolloren massive Versäumnisse vor. Heute fand in Wien eine Verhandlung
statt, bei der die AvW-Prüfer sowie weitere leitende Angestellte der
Bundeswertpapieraufsicht bzw. Finanzmarktaufsicht als Zeugen einvernommen
wurden. "Es ist für die Anleger sehr gut gelaufen", sagte Anwalt Andreas Pascher
nach der Verhandlung.
Pascher wirft der BWA "gravierende Verstöße" vor. Schon im Jahr 2001 habe die
BWA einen "umfassenden Prüfbericht" zur AvW erstellt, aus dem hervorgehe, dass
die Bildung des AvW-Genussscheinkurses nicht nachvollziehbar sei. Die Aufsicht
habe es aber verabsäumt, dagegen etwas zu unternehmen, also die Justiz
einzuschalten.
Die heutigen Zeugenaussagen untermauern aus Sicht von Pascher diese Vorwürfe.
"Hätte man hier korrekte Maßnahmen veranlasst, wäre man dem System schon damals
auf die Schliche gekommen", meint der Rechtsvertreter.
Ein Urteil wurde heute laut Pascher nicht gesprochen, im Mai sollen weitere
Zeugen einvernommen werden.
Mit den AvW-Genussscheinen haben knapp 13.000 Anleger Geld verloren und sind
zu tausenden vor Gericht gezogen. Beklagt sind neben der Republik, die bei
Verstößen der Aufsicht in die Bresche springen müsste, u. a. der
Wirtschaftsprüfer, die Wirtschaftsauskunftei sowie ehemalige AvW-Organe.
AvW-Chef Wolfgang Auer-Welsbach wurde vor einem Jahr wegen schweren
gewerbsmäßigen Betrugs zu acht Jahren Haft verurteilt. Er soll einen Schaden von
über 450 Mio. Euro angerichtet haben. (APA)