Dass der Deal gescheitert ist, liegt nicht an der kartellrechtlichen Realität
Die EU-Kommission hat der Fusion von Deutsche Börse und NYSE Euronext den
wettbewerbsrechtlichen Riegel vorgeschoben. Die beiden Börsenbetreiber hätten
zusammen in vielen Ecken des weitläufigen Finanzmarkts quasi eine
Monopolstellung gehabt. Wenn 90 Prozent der gehandelten Derivate auf deutsche
Anleihen von nur einer Börse abgewickelt werden, ist es mit Wettbewerb nicht
mehr weit her. So weit, so logisch.
Doch dass der Deal gescheitert ist, liegt nicht an der kartellrechtlichen
Realität. Die Kommission hat in den mehr als 4900 Fusionkontrolle-Verfahren nur
21-mal Nein gesagt. Es hätte sicherlich einen Kompromiss gegeben, etwa den
Verkauf von Teilen des neuen Konzerns. Zudem wären die beiden Börsen nicht der
erträumte Finanzmarkt-Champion geworden. Der Wertpapierhandel findet längst
abseits der Börsen statt. Banken mischen mit eigenen Handelsplätzen ebenso mit
wie die riesigen Vermögensverwalter. Wettbewerb gäbe es also genug.
Es bleibt der bittere Beigeschmack, dass die Fusion an Protektionismus
gescheitert sein könnte. Die Landesregierung in Hessen, Aufsicht der Deutschen
Börse, unterstützte den Schritt nicht und berief sich auf rechtliche Bedenken;
tatsächlich aber fürchtete sie den Bedeutungsverlust des Börsenplatzes
Frankfurt. Dass sie trotz des globalen Wettbewerbs auf den Erhalt des lokalen
Champions und nicht auf einen Kompromiss drängte, war ein Fehler. (DER STANDARD, Printausgabe, 2.2.2012)