Klingt strenger, als er ist

Der EU-Fiskalpakt ist weich wie ein Pudding

Günther Oswald, András Szigetvari, 1. Februar 2012, 18:02
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    foto: apa

    Weich und wackelig zeigen sich die neuen Schuldenregeln bei näherer Betrachtung.

Die Regierungschefs haben Schulden-Hintertüren eingebaut - Experten sind uneins, ob die Umsetzung in Österreich rechtlich problematisch ist

Der neue EU-Fiskalpakt klingt strenger, als er ist.

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Wien - Harte Strafen, strenge Vorgaben: So war der am Montag in Brüssel beschlossene Fiskalpakt angekündigt. Doch bei näherer Betrachtung wird deutlich, dass die Staats- und Regierungschefs sicherheitshalber einige Schlupflöcher eingebaut haben.

Der Fiskalpakt legt im Kern zwei Dinge fest: Das strukturelle Defizit eines Landes, also die konjunkturunabhängige Neuverschuldung, soll 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung (BIP) nicht übersteigen. Zweitens soll die Verschuldung auf 60 Prozent des BIPs reduziert werden - und zwar jedes Jahr um ein Zwanzigstel der Differenz zu den 60 Prozent. Ganz neu ist das alles nicht, denn diese Bestimmungen finden sich schon im 2011 beschlossenen Reformpaket, dem sogenannten "Sixpack".

Neu ist, dass die Regeln in nationales Recht (Stichwort: Schuldenbremse) umgesetzt werden müssen. Doch die Vorgaben des Vertrages wurden an mehreren Stellen aufgeweicht.

So gilt die strenge Zwanzigstel-Regel nicht für Länder, gegen die schon ein Defizitverfahren seitens der Europäischen Kommission eingeleitet wurde. Das trifft auf immerhin 21 der 25 Länder zu, die dem Fiskalpakt zugestimmt haben, darunter auch Österreich. Diese Staaten müssen erst drei Jahre, nachdem das Defizitverfahren gegen sie eingestellt wurde, die Zwanzigstel-Regel einhalten. Im Falle Österreichs wäre das erst im Jahr 2016 der Fall, heißt es dazu aus dem Büro von Kanzler Werner Faymann.

Entschärft wurden zudem die Sanktionsmechanismen. Ob ein Land gegen die Zwanzigstel-Regel verstößt, sollen die Partnerländer weiter mit qualifizierter Mehrheit beschließen. Sprich: Die Staaten können sich gegenseitig schützen, indem sie untätig bleiben.

In anderen Bereichen wurde der Sanktionsmechanismus ja zuletzt verschärft. Einem Land, das eine zu hohe Neuverschuldung hat, drohen Sanktionen nach einem entsprechenden Vorschlag der Kommission schon dann, wenn die restlichen EU-Länder das nicht mit qualifizierter Mehrheit verhindern.

Schwache Sanktionen

Auch die Regel mit der 0,5 Prozent Neuverschuldung tritt nicht sofort in Kraft. Auch hier gilt, dass Länder, gegen die ein Defizitverfahren läuft, ihre Neuverschuldung zunächst einmal auf drei Prozent runterschrauben müssen. Danach muss die Neuverschuldung jährlich um 0,5 Prozent reduziert werden, bis die 0,5 Prozent erreicht sind. Das würde eine Übergangszeit von bis zu fünf Jahren bedeuten.

Deutlich abgeschwächt wurden wie berichtet auch die Sanktionsmöglichkeiten durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Konkret darf der EuGH nur prüfen, ob die Schuldenbremse formal richtig in nationales Recht umgesetzt wurde. Nur wenn das nicht der Fall ist, kann eine Geldstrafe von 0,1 Prozent des BIPs verhängt werden. Keine EuGH-Strafen drohen aber, wenn die Schuldenbremse in weiterer Folge nicht eingehalten wird. Der bereits beschlossene Sixpack ist in Sache Strafen also schärfer formuliert.

"Daher kann man nicht von einem Übergang der Budgethoheit von Wien nach Brüssel sprechen", sagt der Europarechtler Walter Obwexer. In Österreich hatten zuletzt die Grünen die Frage der Verfassungskonformität gestellt. Auch Verfassungsjurist Theo Öhlinger sieht keine Probleme. Nur wenn man dem EuGH die Kompetenz einräume zu entscheiden, dass zur Budgetsanierung beispielsweise das Pensionssystem oder einzelne Steuern zu ändern seien, wäre damit eine Verfassungsänderung verbunden.

Sein Kollege Heinz Mayer sieht das anders. Er stößt sich daran, dass sich die Staaten zu einem "automatischen Korrekturmechanismus" verpflichten, wenn sie weit vom Defizitpfad abweichen. Da das nicht näher spezifiziert ist, müsste der Staat laut Mayer automatisch seine Zahlungen stoppen, was eine klare Änderung des Haushaltsrechts sei. Obwexer hält dem aber entgegen, dass auch der alte Stabilitätspakt bereits eine ähnliche Regelung enthält.

Kritisch sieht Mayer auch, dass sich die Staaten verpflichten, die Vorschläge der EU-Kommission zur Schuldenreduktion zu "unterstützen". Das kollidiere mit den Rechten der Parlamentarier, die theoretisch dem Kanzler einen bindenden Auftrag mit nach Brüssel geben können. (Günther Oswald, András Szigetvari, DER STANDARD, Printausgabe, 2.2.2012)

Kommentar posten
20 Postings
Sushinger
11

der schwachsinn sollte lieber fäkalpackt heissen....

furlan
03
Wenn der Fiskalpakt Pudding ähnelt...

... bin ich sehr froh
da Pudding doch ein nichtnewtonsches Fluid ist und auf Druck mehr fest wie flüssig ist...

http://www.youtube.com/watch?v=BN2D5y-AxIY

Preger
00
Geil. :)

Preger
01
"Weich wie ein Pudding",

und dann bilden s' irgendein grausliches rotes Wabbel-Gelee ab.

O tempore o mores!

Mostbluzza
03
obama erhöht die schuldenbremse jedes halbe jahr

und auch seine vorgänger.

sowas ist ein schas, an maastricht hält sich auch keiner.

wenn die politiker nicht würdig sind ein land zu führen und geistig zu dämlich und zu unehrlich zum volk, dann ist papier geduldig.

für die nächste wahl (=macht) tumma ja alles. gelle.

xEurocent
00

Wobei man das nicht ganz vergleichen kann. Die "Schuldengrenze" in den USA ist ein nomineller Betrag, nicht ein Prozentsatz des BIP. Von daher geht es gar nicht anders, wenn man nicht gerade einen Budgetüberschuss einfährt.

The Wizard of Oz
03
Die Schulden in Bildern:

http://bit.ly/xzHdhB

site:°~+*-||!#.\>
01

Ganz was Neues.

Dass der Fiskalpakt gescheitert ist, stand schon vor Wochen in anderen Zeitungen.

EU-Pakt: Weichgekocht wie eine fiskalpolitische Lasagne

http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2012/01/36165/

http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2012/01/37239/

Ruben Weil
02
Die Schlagzeile von gestern ist heute kaum noch auffindbar!

http://derstandard.at/132650420... wer-werden

Mac McMack
00
darum

haben alle so schnell unterschrieben.

Pierre d´Aubusson
01

"Obwexer hält dem aber entgegen, dass auch der alte Stabilitätspakt bereits eine ähnliche Regelung enthält." Das klingt ja schon wie "Voriges Jahr habens mir das Auto gestohlen und ich habs nicht zurückbekommen, drum darf ich heuer keine Anzeige erstatten, wenn auch das neue weg ist..."
Gehts noch?

Der Herr Obwexer hat damit nämlich zugegeben, daß auch schon die alte Regelung (sixpack) nicht verfassungskompatibel war. Das sollte doch zu beheben sein! Also, los!

Briefmarkenkleber
00
Schlechtreden ist der Österreichers Lust, aber von einem "Qualitätsmedium" erwartet man sich mehr.

Da kommt derSandart entgegen, dass sie unterster Boulevard mit intellektualtätsanmutung ist, nicht mehr.

Retro
00

..wie ein warmer Apfelkuchen..

Dr. Ehrlich
10
besser als gar nichts, oder?

was haben die amis eigentlich?

diese lächerliche pseudo schuldenobergrenze, die dann immer wieder nac oben erweitert wird?

3ch0
01

Weiss jemand, wie die Verhandler damals zu Maastricht auf die magischen 3% gekommen sind?
Aus Phantasie oder volkswirtschaftlicher Utopie heraus ,oder gar mittels Daumen mal Pi?
Jedenfalls ist 0,5 % BIP Neuverschuldung angesichts der Kreditzwaenge REINER HOHN!

G.Schamski
00

vermutlich durch externe berater...

Ohne Gurt im Ionensturm
00

hat meines wissens deutschland reinreklamiert weil sie sonst die eigene bevölkerung nicht von der dmark wegbekommen hätten.

mike sierra
06
Wie kam man zu den Maastricht-Kriterien

Weiß es zwar nicht genau, aber so ungefähr:
Bei 60% Verschuldung
und 5% Nominalwachstum (!!!)
bleibt bei 3% Defizit die Verschuldung stabil bei 60%

Werden diese Grenzen (ausg. Wachstum) unterschritten, nimmt die Verschuldung tendenziell ab.

REAL müsste das Wachstum 3% und die Inflation 2% sein.

3ch0
00

also volkswirtschaftliche Utopie.
danke, sie haben mich überzeugt :)

silverfinger
00

alle guten dinge sind 3 ;)

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