Das deutsche Bundespräsidialamt soll schon seit Sommer 2010 von Vorwürfen der Bestechlichkeit gegen Olaf Glaeseker, den Vertrauten von Bundespräsident Christian Wulff, gewusst haben.
Als der deutsche Bundespräsident Christian Wulff seinen Sprecher und
Vertrauten Olaf Glaeseker vor Weihnachten völlig überraschend entließ,
da hatte man in Berlin zunächst den Eindruck, auch Wulff selbst sei von
diesem Abgang kalt erwischt worden.
Gegen Glaeseker wird zurzeit wegen des Verdachts der Bestechlichkeit
ermittelt. Er soll Einladungen des Partymanagers Manfred Schmidt
angenommen haben und ihm im Gegenzug 2009 bei der Finanzierung des
sogenannten Nord-Süd-Dialogs zwischen Niedersachsen und
Baden-Württemberg geholfen haben. Wulff war zu dem Zeitpunkt noch
Ministerpräsident von Niedersachsen, Glaeseker sein Sprecher im Rang
eines Staatssekretärs.
Das Magazin Stern schreibt nun, die Vorwürfe gegen Glaeseker seien nicht
erst jetzt aufgetaucht - das Bundespräsidialamt habe schon im Sommer
2010 davon gewusst. Damals habe ein Journalist der Süddeutschen Zeitung
angefragt, ob es zutreffe, dass Schmidt Glaeseker wiederholt kostenlose
Urlaubsaufenthalte ermöglicht habe.
Glaeseker habe die Besuche damals bestätigt, sie aber als rein privat
dargestellt und darüber am 29. August 2010 auch eine
"Sachverhaltsdarstellung" für den Leiter des Präsidialamtes, Lothar
Hagebölling, verfasst. Dieser habe damals bereits von Glaesekers engen
Kontakten zu Schmidt gewusst. "Es ist unglaubwürdig, dass Wulff davon
nichts bekannt war", erklärt der niedersächsische
SPD-Landtagsabgeordnete Wolf-Dieter Hase.
Wulff verlangt mittlerweile selbst eine Erklärung - und zwar von
Glaeseker. Im Bundespräsidialamt heißt es, dass von der geforderten,
aber noch ausständigen Erklärung Glaesekers einiges abhänge: ob der
ehemalige Wulff-Intimus mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen
habe, denn derzeit ruht sein Amt als Präsidentensprecher nur.
In der SPD mehren sich die Rücktrittsforderungen an Wulff. So erklärt
der Bundestagsabgeordnete Karl Lauterbach: "Der Punkt ist erreicht, an
dem man ihm nur noch den Rücktritt empfehlen kann. Jetzt wird der Diener
verfolgt, nicht aber der Herr." (DER STANDARD-Printausgabe, 02.02.2012)