Wien - Die Ärztekammer hat am Mittwoch ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer präsentiert, das verfassungsrechtliche Bedenken an dem Entwurf des Gesundheitsministeriums zur Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) ortet. Der Datenschutz sei mit der vorgesehenen Opting-Out Regelung nicht ausreichend gewährleistet und die Unbestimmtheit des verwendeten Begriffs der Gesundheitsdaten sei verfassungswidrig, erläuterte Mayer in einer Pressekonferenz mit Ärztekammer-Präsident Walter Dorner.

Im aktuellen Gesetzesentwurf von Minister Alois Stöger (SPÖ) ist vorgesehen, dass alle Patienten automatisch im ELGA-System dabei sind, sofern sie nicht Einspruch erheben, also die Möglichkeit des Opt-Out in Anspruch nehmen. Mayer sieht darin einen "massiven Eingriff" in den Datenschutz, vor allem von sensiblen Gesundheitsdaten. Ein Eingriff in den Datenschutz wäre nur mit Zustimmung des Betroffenen möglich. Dies wäre etwa mit der E-Card zu machen, wobei aber die bloße Verwendung der E-Card auch nicht ausreicht, sondern es wäre "ein zweiter Klick" nötig, argumentierte Mayer. "Die Möglichkeit des Opt-out kann eine Zustimmung nicht ersetzen", argumentiert der Verfassungsrechtler in seinem Gutachten. Denn: Ein Opt-out setze stets voraus, dass der Betroffene mit seinen Daten zuvor bereits erfasst wurde.

Ministerium beharrt auf Opt-Out

Das Gesundheitsministerium hat darauf hingewiesen, dass Mayers Gutachten von der Ärztekammer in Auftrag gegeben worden ist. Im Gegensatz dazu hätten die obersten EU-Datenschützer eine Opt-Out-Regelung bei Patientendaten sehr wohl für zulässig befunden, hieß es am Mittwoch im Ministerium auf Anfrage. Außerdem verwies ein Sprecher darauf, dass es im Gesundheitsbereich auch bereits eine Opt-Out-Regelung gebe - und zwar beim Organspende-Widerspruch. Wenn man nicht vorher beim Notar sein Nein deponiere, können im Todesfall Organe eines Verstorbenen ohne Nachfrage bei Hinterbliebenen entnommen werden. (APA)