Gesundheit

Verfassungsjurist Mayer hat bei ELGA Bedenken

1. Februar 2012, 16:57

Experte sieht "massiven Eingriff" in sensible Gesundheitsdaten - Dorner: Erbitterter Widerstand

Wien - Die Ärztekammer hat am Mittwoch ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer präsentiert, das verfassungsrechtliche Bedenken an dem Entwurf des Gesundheitsministeriums zur Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) ortet. Der Datenschutz sei mit der vorgesehenen Opting-Out Regelung nicht ausreichend gewährleistet und die Unbestimmtheit des verwendeten Begriffs der Gesundheitsdaten sei verfassungswidrig, erläuterte Mayer in einer Pressekonferenz mit Ärztekammer-Präsident Walter Dorner.

Im aktuellen Gesetzesentwurf von Minister Alois Stöger (SPÖ) ist vorgesehen, dass alle Patienten automatisch im ELGA-System dabei sind, sofern sie nicht Einspruch erheben, also die Möglichkeit des Opt-Out in Anspruch nehmen. Mayer sieht darin einen "massiven Eingriff" in den Datenschutz, vor allem von sensiblen Gesundheitsdaten. Ein Eingriff in den Datenschutz wäre nur mit Zustimmung des Betroffenen möglich. Dies wäre etwa mit der E-Card zu machen, wobei aber die bloße Verwendung der E-Card auch nicht ausreicht, sondern es wäre "ein zweiter Klick" nötig, argumentierte Mayer. "Die Möglichkeit des Opt-out kann eine Zustimmung nicht ersetzen", argumentiert der Verfassungsrechtler in seinem Gutachten. Denn: Ein Opt-out setze stets voraus, dass der Betroffene mit seinen Daten zuvor bereits erfasst wurde.

Ministerium beharrt auf Opt-Out

Das Gesundheitsministerium hat darauf hingewiesen, dass Mayers Gutachten von der Ärztekammer in Auftrag gegeben worden ist. Im Gegensatz dazu hätten die obersten EU-Datenschützer eine Opt-Out-Regelung bei Patientendaten sehr wohl für zulässig befunden, hieß es am Mittwoch im Ministerium auf Anfrage. Außerdem verwies ein Sprecher darauf, dass es im Gesundheitsbereich auch bereits eine Opt-Out-Regelung gebe - und zwar beim Organspende-Widerspruch. Wenn man nicht vorher beim Notar sein Nein deponiere, können im Todesfall Organe eines Verstorbenen ohne Nachfrage bei Hinterbliebenen entnommen werden. (APA)

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Nur DIREKTE DEMOKRATIE ist Demokratie!
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[Überwachungsstaat] ELGA

"ELGA ist eine elektronische Krankheitsakte, mit der mehr als 100.000 Personen Zugang zu Ihren Krankheitsdaten bekommen können. Nach jüngsten Hacker-Attacken auf sensible Gesundheitsdaten wird mit ELGA dem zentralen Daten klau in Österreich Tür und Tor geöffnet."
www.aekwien.at/index.php... /1098.html

VWVUUUWWWV
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neue Posten für Pfosten zu höheren Kosten

http://www.heise.de/newsticke... 21173.html

Auf der anderen Seite stehen vielleicht Leute mit dem Bundestrojaner.

Was die Hackerszene zu bieten hat findet man, wenn man den Computer fragt nach:

Downgrade-Attacks
angry_monkeys
wifi_horror_stories
security_fails

Google Hacking etc.

Die Welt ist eine Google

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
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Die opt-out-option ist zu wenig schutz - auch bez. organspenden!

Micha Do
 
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Das ist Blödsinn! Eine Eintragung ins Widerspruchsregister,die Sie jederzeit machen können,verhindert zuverlässig die Entnahme Ihrer Organe.

An der Organisation einer Organentnahme sind verschiedene Institutionen beteiligt,die Abfrage einer Registereintragung ist strikt kontrollierte Pflicht, ebenso dass die Erfassung und Evidenz möglicher Empfänger durch die Eurotransplant organisiert wird.
NIEMAND entnimmt Organe eines ins Register eingetragenen Menschen.
Was allerdings nicht geht,dass Angehörige post mortem die Entnahme verweigern.Realiter wird aber darauf Rücksicht genommen.Zumindest bei uns. Ein längeres Gespräch und Erklärungen haben meist die Schwelle beseitigt. Man muß nur auf Ängste Rücksicht nehmen.
Einzige Ausnahme: wenn Sie einem Ihnen bekannten, meist verwandten Menschen zB eine Niere spenden (Als lebender, entscheidungsfähiger Mensch - versteht sich)

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
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Das register ist eine bürokratisch hinterhältigkeit -

warum denn nur...?

Micha Do
 
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Erklären Sie das bitte...

ein einfaches Formular, kostenlose Eintragung, gesetzlich BINDEND, zwingende Abfrage wenn ein Mensch als Organspender in Frage kommt...
Was ist daran hinterhältig?

Nicht einmal besonders bürokratisch.
Im Gegensatz zur Patientenverfügung die kostet, alle 5 Jahre kostenpflichtig erneuert werden muß, notariell beglaubigt,...etc. Das ist wesentlich bürokratischer.

Siehe bitte unten mein Posting
MfG

A. Raunzer
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Wer ist denn wichtiger - die Lebendigen oder die Toten?

Viele Organempfänger in Österreich verdanken ihr Leben dieser Regelung und und viele Patienten, die in anderen Ländern wie z.B. Deutschland auf einen Spender warten, wären sehr froh über eine Opt-out Regelung.

Denkorant
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Der Hinkende Vergleich

Opt Out bei Elga mit der Organspenderegelung zu begründen ist am Ziel vorbei.

Die Organspenderegelung führt dazu, dass das Leben eines anderen Menschen gerettet bzw. verlängert oder verbessert wird.

Bei Elga sollte angeblich das Leben des Patienten selbst verbessert werden (oder ist dies doch nicht der Hauptzweck?). Daher ist es eine Zwangsbeglückung. Wenn Elga gut gemacht wird kann man viele Menschen freiwillig davon Überzeugen. Das währe demokratisch (ausserdem gibt es auch andere technische Lösungen - billiger, effizienter, Sicherrer, besser)

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
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Nur dem individuum gehört sein körper, sein leben!!

Kein arzt, berufsstand dieser welt kann so vertrauenswürdig sein, so kompetent, dass er über das leben eines menschen u. über die entnahme von organen entscheiden u. verfügen kann u. darf!! Derartige entscheidungen dürfen nur vom hauptbetroffenen getroffen werden!
Ein mensch ist kein ersatzteillager für (bestimmte) leute!
Menschenrechte sind unteilbar!

Micha Do
 
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Jo eh! Was glauben Sie denn, warum es das Widerspruchsregister gibt??

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
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Das überzeugt nicht!

Die hürden dabei sind eindeutig für die meisten zu hoch!

Was glauben's denn wieso die meisten menschen nicht einmal ein testament machen?

Micha Do
 
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PS: Ich bin ganz bewußt NICHT eingetragen

Sollte ich in die Situation kommen, dass Organe von mir anderen ein Weiterleben schenkt dann soll man nehmen was man braucht.Ich finde das sinnvoller als alles in den Lüften zu parken.In die Natur zurück können Teile von mir auch ein paar Jahre später.
MfG

Micha Do
 
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Bitte NEIN, zuerst informieren.

1.Bürokratische Hürden gibts keine,außer die Fähigkeit,ein Formular auszufüllen,das Sie entweder direkt bekommen oder downloaden können.Das Formular ist wirklich einfach
2.Es ist kostenlos,Sie konnen sich jederzeit eintragen,jederzeit wieder austragen lassen,wieder eintragen etc Ab dem 16. Lebensjahr können Sie das tun ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
3.Bis zum 16.Lj können das Eltern für Ihre Kinder tun. Allerdings darf das Kind ab 16 sich wieder selber austragen
4.Falls Sie das nicht wollen, würde sogar ein geschriebener Zettel bei Ihren Ausweisen genügen. Das ist zwar im Sinne des Gesetzes nicht bindend wird aber i.a.-und bei uns sicher-respektiert.Wollen sie sichergehen,dann eintragen,das ist BINDEND-wo sehen sie Hürden?

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
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Es ist unterträglich, dass -

- eine (gewinnmaximierende) lobby mithilfe des staates über Leben u. Tod der Menschen samt haut u. haar verfügen will!
Dass man dagegen mit einem formular einspruch einlegen muss, ist zynisch u. unzumutbar - eine verhöhnung der menschenrechte!

Wer spenden will, soll das beizeiten dokumentieren - diese vorgehensweise ist erträglich!

Micha Do
 
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Das ist aber net ganz die Antwort auf meinen obigen Beweis dass die bürokratischen Hürden nicht vorhanden sind.jedenfalls nicht für Leute des Lesens und Schreibens mächtig sind.

Zu Ihrem Statement:
Wir entscheiden und verfügen nicht über Leben und Tod.
Bleiben wir der Eindeutigkeit halber bei mir als Beispiel:
Mein Tod passiert einfach.Da"entscheidet"nur mein Körper darüber.Sollte ich mich in einer ausweglosen hirntoten Situation befinden,nützt mir das Recht auf meinen eigenen Körper gar nix.Da stell ich lieber zur Verfügung,was einem Anderen das Weiterleben ermöglicht. Ich denke,Sie haben noch nie jemanden in Warteposition auf ein Transplantorgan sterben erlebt,ich schon (und in Deutschland,deren Lösung Sie bevorzugen,sterben noch viel mehr).
Ich denke Sie haben noch nie einen jungen Patienten mit Organversagen nach Tansplantation weiterleben gesehen-ich schon.
Jetzt wissen Sie warum ich nie nein sagen würde.

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
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Es müssen grenzen gezogen werden -

für die sicherheit aller beteiligten (mit konstruktiven absichten)!
Das ist sicherlich schwierig, sehr belastend, manchmal äusserst heikel!

Seltsam ist schon, dass österreich, ausgerechnet in dieser heiklen frage, einmal eine entgegengesetzte position zu der deutschlands einnimmt...

Die widerspruchslösung halte ich jedenfalls bei uns, gerade wegen der ö. geschichte u. verhältnisse, für doch zu gefährlich u. falsch!

Mit anständiger, seriöser öffentlichkeitsarbeit, aufklärung sollten sich bei uns ausreichend viele freiwillige spender ihrer organe finden u. eintragen lassen!

Denkorant
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Warum die Gesundheitsakten gestohlen werden und warum jeder davon betroffen sein wird. (Teil 2)

Drittens: Kann man wirklich aus dem System aussteigen?

Selbst wenn 20% der Versicherten sich entschließen nicht mitzumachen, stehen noch immer 80% an Datensätzen zur Verfügung. Ein Arbeitgeber wird daher nur noch Gespräche mit potentiellen Mitarbeitern führen, wo er Daten zur Verfügung hat (ähnlich Versicherungen).

Hier die Kernforderung: Unbedingt eine freiwillige Anmeldung und auf keinen Fall ein aufgezwängtes Abmeldungsverfahren!

Ach ja – sind Kinder bis zur Volljährigkeit Zwangsverpflichtet dabei zu sein?

Ein zu Recht verärgerter Patient

denke
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Mit einer freiwilligen Anmeldung ist das Projekt schon gestorben.
Man kann sich dem Fortschritt nicht verweigern.
Die elektronische Gesundheitsakte kommt in jedem Land der Welt.

Denkorant
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Wir wissen nicht was wir wollen, dafür mit aller Kraft

Her mit der Zwangsbeglückung. Und wenn es jemand nicht passen sollte, so soll er gefälligst seine Einstellung ändern.

Gibt es auch Argumente welche dieses Vorgehen rechtfertigen? (Sachliche Argumente)

denke
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Die Qualität der medizinischen Versorgung verbessert sich.
Das ist ein bißchen so wie damals bei der Einführung der Anatomie.

Denkorant
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Annahmen sind keine Fakten

Erstens: Von Befürwortern wird "angenommen", dass sich die Qualität der Versorgung verbessert. Doch der Begriff Qualität bleibt hierbei undefiniert. Und nebenbei wird dies von Gegnern bestritten ("Qualität" ist das Lieblingsziel aller Pseudomanager, weil Sie nicht direkt messbar ist und daher kein Misserfolg möglich ist)

Zweitens: Es gibt viele andere Lösungen (siehe z.B. Nachbarland Deutschland) welche Kostengünstiger und für den Patienten selbst mehr Eingenbestimmungsrechte bedeuten. Auf den Weg in eine Sackgasse, kann man doch mal nach rechts und links nach einem besseren Weg ausschau halten oder?

Denkorant
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Warum die Gesundheitsakten gestohlen werden und warum jeder davon betroffen sein wird. (Teil 1)

Erstens: Gestohlen wird, was wertvoll ist!

Wertvoll sind die Gesundheitsdaten weil jeder Arbeitgeber lieber gesunde als potentiell krankheitsanfällige Mitarbeiter beschäftigt. Wenn wir annehmen, dass ein Mitarbeiter einem Arbeitgeber 80.000€ pro Jahr kostet, lassen sich hierdurch schon Millionenbeträge an Einsparungspotential (in dem Fall für Arbeitgeber) berechnen. Hierbei sind Begehrlichkeiten von Versicherungen noch gar nicht berücksichtigt. Daher: Diese Gesundheitsakte ist hunderte Millionen von € wert.

Zweitens: Es gibt keinen absoluten Schutz!

Wie viele Mitarbeiter haben Zugang zu diesen hochbrisanten Daten (Systemverwalter)? Es reicht hier ein Mitarbeiter (mit Zugang) welcher erfolgreich bestochen oder unter Druck gesetzt wurde.

Micha Do
 
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Die Arbeitgeber sind erst in zweiter Linie Interessenten.

Hauptsächlich interessierts Ihre Bank, Ihre Versicherungen (Auto, Gesundheit, Pension etc), die Werbeindustrie, die Gesamtdaten (Statistik,etc) die Pharmaindustrie, etc. Und das kann Ihnen verschiedentlich den Hals brechen.
Den Arbeitgeber natürlich auch.
Momentan sind die alle auf Ihre Angaben angewiesen bzw auf mäßig dämmrige Kanäle. Wenn die den Zugang legal erhalten, Herz was willst Du mehr.

Dazu noch: die kolportierten Kosten sind ein Witz. Alle Länder die etwas vergleichbares haben, klagen über ein Vielfaches. Womit sich die angestrebten Einsparungen im System in Luft auflösen.
Und da frage dann nicht nur ich: WO liegt dann der Benefit, wenn nicht im "Verkauf" der Daten an Interessenten.

denke
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Ein Datendiebstahl ist dann interessant, wenn es sich um Massendaten handelt.
Durch die dezentrale Speicherung kann aber niemand einfach so Daten abfragen ohne das dies an jeder Stelle protokolliert wird.
Massenabfragen fallen auf.
Nachschauen, ob es sich noch auszahlt, der Schwiegermutter ein Weihnachtsgeschenk zu besorgen, kann man sowieso nicht verhindern.

Micha Do
 
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Es ist keine Frage des Diebstahls. Es ist eine Frage des -natürlich gegen Bezahlung- ermöglichten Zuganges für Interessenten.

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