Oberösterreich

Getöteter Jugendlicher: Anwalt kritisiert psychiatrisches Gutachten

1. Februar 2012, 15:40

Staatsanwalt: Sexuelle Orientierung des Verdächtigen spielt untergeordnete Rolle

Linz - Der Verteidiger eines 17-Jährigen, dem vorgeworfen wird, im November in Braunau in Oberösterreich seinen 16-jährigen Schulfreund mit 20 Messerstichen getötet zu haben, ehe er einen Selbstmordversuch unternahm, kritisiert massiv das psychiatrische Gutachten über seinen Mandanten. Zu einem Bericht in der jüngsten Ausgabe von "News", in dem es um die sexuelle Orientierung des Verdächtigen ging, stellte der Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Ried, Alois Ebner, fest, dass dies nichts zur Sache tue. Derartige Hintergründe würden eine untergeordnete Rolle spielen.

Der Anwalt des Verdächtigen bezeichnete seinen Mandanten als "sexuell unorientiert, pubertierend". Wesentlicher sei für ihn Kritik am Gutachten, das den 17-Jährigen zum Tatzeitpunkt für zurechnungsfähig erklärte. Darin sei der Ersteller zu wenig auf die Krankheit des Jugendlichen eingegangen.

"Erheblich eingeschränkt zurechnungsfähig"

Zunächst sei der Experte zu dem Schluss gekommen, dass der Bursche "erheblich eingeschränkt zurechnungsfähig" sei, so der Jurist. Das liege in einer vierstufigen Skala näher bei zurechnungsunfähig als -fähig. Er selbst sei überzeugt, dass bei dem 17-Jährigen am Tag der Tat ein psychose-wertiger Realitätsverlust vorgelegen habe und er damit nicht zurechnungsfähig war.

Das Depressionsleiden seines Mandanten habe eine endogen-anlagemäßige Komponente - beide Großmütter nahmen regelmäßig Antidepressiva. Das habe der Sachverständige nicht berücksichtigt, ebenso wenig, dass in der Universitätsklinik für Jugendpsychiatrie in Salzburg eindeutig eine schwere depressive Episode diagnostiziert worden sei, die einen langen stationären Klinikaufenthalt erforderlich gemacht habe. Dadurch ging dem Jugendlichen ein ganzes Mittelschuljahr verloren.

Zudem habe der Sachverständige für die Tage vor der Tat keine Depressionsdiagnostik durchgeführt. In dem Gutachten würde über ein allfälliges Tatmotiv aus forensisch psychiatrischer Sicht gemutmaßt. Die Beurteilung eines Tatmotivs durch den Sachverständigen sei aber unzulässig. Auch eine schwere Krise in der Pubertät habe das Gutachten übersehen, so der Jurist. (APA)

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19 Postings
albeit
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auf der Universitätsklinik ..

der junge Mann war lange in Behandlung auf der Universitätsklinik - unfreiwillig ? und jetzt brachte Er seinen Schulfreund um

Es gibt erneut ein Gutachten über/gegen Ihn von einem Psychiater

Haben Psychiater die Raealitäteseinsicht, das Sie möglicherweise Ihm - und seinem jetzt toten Freund - das Leben zerstörten ?

man muss Ihn einmal fragen:

*) war freiwillig wegen seiner Beschwerden, oder wie Er es selbst nennt, in einer Behandlung - oder war das unfreiwillig; wie war das wirklich für Ihn, wenn Er einmal frei reden und Stellung nehmen darf

*) aufgrund der vorhergehenden Behandlung sieht das eklatant nach einem ärztlichen Kunstfehler aus
deswegen ist nicht Er zu belangen

albeit
00

der Facharzt stochert in einer "Homosexualität" herum

beim Ruinieren waren Sie bis jetzt schon sehr groß, die Fachärzte

das sagt: es gibt nichts was medizinisch Ihn betreffend die Tat begründet.

Es ist wissenschaftlich die schon erfolgte vorhergehende Behandlung als ursächlich für das Geschehen heranzuzieghen und zu untersuchen

Wer erlöst nur diesen jungen Mann ?

was für ein Leben

Mit Gruß
Georg

Santino Corleone
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Sein Opfer hat ja der "arme junge Mann" ja schon erloest

albeit
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meine fehlenden Worte und nicht korrigierten Buchstaben nehme Ich auch wahr

das hier ist ein kleiner Editor mit begrenzter Zeichenzahl

ich war auch in psychiatrischer Behandlung

man hat Mich damals mit Psychofarkaka zunehmend zugeschüttet und Ich ging selbst dann auch durch, dass Ich Mich nicht mehr unter Kontrolle hatte

Eine Folge der psychiatrischen Behandlung, die heute - ohne "Medikamente" - nicht mehr auftritt

albeit
00

die hohen Dosen sollten bewirken, dass Ich die "Medikamente" endlich bleibend nehme

Ich stelle aber nur fest: den Verrückten gehören die Patienten weggenommen

es gibt im psychischen Bereich - in der Psychiatrie einen Fehler

der Fehler ist, dass Psychiater glauben: Sie wären wirklich Ärzte

nur ist die Psyche nicht ein Feld um Medizin zu betreiben wie in den anderen Sparten

Psychiater die diese Einsicht nicht haben, sind einfach nur der Ruin für jeden Patienten den Sie bekommen

Ich kann leider nicht viel machen
Ich habe beobachtet und gesehen
aber Ich kann nicht viel machen

nur der junge Mabnn gehört mit guter Hand von dem ganzen weggebracht

und Er ist zu entschädigen dass Er auch zum Mörder geworden ist

Georg

Thomas Zehetbauer
 
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Österreichische Gerichtsgutachten

Werden nur von österreichischen Gerichten anerkannt.

pam ela
01

seit dem tierschützerprozess wissen wir ja, wie verantwortlich ein gutachter des gerichts für sein gutachten wirklich ist.
http://derstandard.at/132650349... or-Gericht
da bekommt man sein honorar unabhängig vom inhalt des gutachtens und wird nicht für dessen eventuelle unvollständigkeit bzw richtigkeit belangt.

Selfdefense
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Vielleicht sollte man berücksichtigen, welche Medikamente dem Jugendlichen verabreicht wurden

Denn bei den "SSRI" Antidepressiva kann es als Nebenwirkung (bei JEDER Änderung der Einnahme, also andere Dosierung, anderes Medikament, anderer Hersteller und ganz besonders häufig bei selbständigem plötzlichen Absetzen - "es geht mir eh wieder gut, ich brauch das nimmer") zu Gewaltattacken und Suidizalität kommen.

Wie zuverlässig pubertierende Jugendliche bei der Einnahme von Medis mit spürbaren Nebenwirkungen sind sollte ja bekannt sein.

Und dass diese Stoffe nur für Erwachsene zugelassen sind macht es auch nicht besser.

Einen Zusammenhang mit ALLEN Schulschießereien bestreiten Industrie und Psychiater, obwohl die Täter ausnahmslos dieses Zeug entweder genommen oder plötzlich abgesetzt hatten.

tiqui taca
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die frage ist dann halt, wenn die nebenwirkungen bekannt sind,ob dann bleibt beim jugendlichen doch die tatverantwortung bleibt

das ist dann in etwa so, wenn ich mich ansaufe und dann in ein auto setze.

und nachdem sich die fälle mehren, wo mörderInnen auf unzurechnungsfähig plädieren, sollte man sich überlegen die geschlossene psychatrie wieder einzuführen. klar sind menschen arm, die an psychischen erkrankungen leiden. aber es ist halt bedenklich, wenn manche von ihnen anscheind als tickende zeitbomben durch die gegen laufen, ein unschuldiger dann dran glauben muss und erst dann gibts eine zwangstherapie (inkl. milder strafe)

Lichtfreak
01
Der Gewinn

der Pharma ist wichtiger!

Die Leistungsträger wollen Profite sehen!

krikri
01

war nicht vor kurzem irgendwo zu lesen, dass der täter, wie die ermittlungen ergaben, vor der tat gezielt im internet über tötung etc. etc. recherchiert hat...?

ArminK
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Ich würde mal behaupten, lasse mich aber gerne eines besseren belehren, dass das Tatmotiv zur Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit von ganz entscheidender Bedeutung ist und daher keinen Mangel im Gutachten darstellt, wenn es dort dargelegt wird.

witchdoctor
01

Aus dem Gebrauch von Antidepressiva durch beide Grossmütter auf endogene Depression zu schliessen, erscheint mir sehr weit hergeholt. Reaktive Depression ist nicht endogen, und der Begriff "endogen" wird in der Diagnostik fast nicht mehr verwendet.
In einer akuten Psychose ist die Zurechnungsfähigkeit oft nicht vorhanden, aber bei Depressionen ist das Bewusstsein normalerweise nicht so sehr eingeschränkt.

supermike
158
Ich glaube den Eltern des getöteten 16jährigen wirds komplett Wurst sein ob der 17jährige gerade seine Tage hatte oder nicht

j.h.k.
01
naja. suppenmike, eben.

ein kind hat ein anderes kind getötet, das ist einfach nur tragisch.

Meingott Schrammel!
 
211

hier geht´s um Rechtsprechung und nicht um Rache. Noch sind Sie im falschen Land dafür.

Experte für eeh alles
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Da unterstellen Sie supermike etwas das ich beim besten Willen nicht herauslesen kann.

walter helfmann
10
ja, das stimmt.

aber .... was sind die auswirkungen, ob der (unschuldvermutete) täter vorsätzlich oder im psychose-wertigen realitätsverlust gehandelt hat?

die eltern haben ihren sohn verloren, daher werden ihnen motiv, beweggründe, die regelmäßige einnahme von antidepressiva der großmütter wirklich egal sein.

"der jurist selbst sei überzeugt, dass bei dem 17-jährigen am tag der tat ein psychose-wertiger realitätsverlust vorgelegen habe und er damit nicht zurechnungsfähig war."

sind juristen schon s(chw)achverständige?

Erwin Wolfram
52
...

ich find es gut, dass in dem bericht klar wird, dass das psychologiewesen aus grob fahrlaessigen straftaetern vesteht und das dies selbst ursaechlich fuer straftaten ist und wuensche jedem opfer dieser opfer glueck...

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