Wien/Steiermark

Jahrelanger Rechtsstreit um Obsorge eines vierjährigen Mädchens

1. Februar 2012, 13:34

Gericht entschied Rückkehr von Pflegeeltern zur leiblichen Mutter, Jugendamt verhinderte dies durch Berufung

Wien/Graz -Ein vierjähriges Mädchen aus Wien, das bereits vor drei Jahren seiner Mutter weggenommen worden war und seither bei einer Grazer Pflegefamilie lebt, sollte Ende Jänner laut einem Gerichtsbeschluss zurück zur leiblichen Mutter. Das Jugendamt berief dagegen, ein Berufungsgericht hob das Urteil auf, wie das Ö1-Morgenjournal am Mittwoch berichtete. Ein langwieriger Rechtsstreit um die Kleine geht damit in die nächste Runde; schon bisher gab es eine Reihe von Gutachten, die einander widersprachen.

Grundsätzlich gebe es in letzter Zeit eine Tendenz von Gutachtern und Richtern, zugunsten der leiblichen Eltern zu entscheiden, sagt Martina Reichl-Rossbacher, Leiterin des Referats für Adoptiv- und Pflegeeltern (Mag Elf) der Stadt Wien. "Die Bindung der Kinder an die Pflegefamilien wird dabei zu wenig berücksichtigt." Die Suche nach Pflegeeltern, die ohnehin eine schwierige Rolle hätten, mache das nicht eben einfacher.

Schwierige Entscheidungen

Reichl-Rossbacher bestätigt damit eine Beobachtung der Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits, die dem Standard kürzlich sagte, dass bei Gerichtsverfahren "in vielen Fällen nur die Interaktion zwischen leiblichen Eltern und Kind begutachtet wird". Die Mag-Elf-Leiterin meint, Richter könnten sich oft nicht vorstellen, dass leibliche Eltern nicht imstande sein könnten, ihr Kind gut zu versorgen.

Sie plädiert daher für Fortbildungen für die Entscheider. Ein Kind sollte nur dann zu seiner Familie zurückkehren, "wenn man sieht, dass es ihm dort gutgeht". Gebe es auch nur ein Fragezeichen, könne man die Entscheidung nicht treffen. "Schließlich werden da keine Postpackerln hin- und hergeschickt."

Anwalt kritisiert Jugendamt

Die 17-jährige Mutter gebar Ende Februar 2007 ein Mädchen. Wie bei minderjährigen Müttern üblich lag die Obsorge ex lege beim Wiener Jugendamt. Das heißt, die junge Frau wurde laufend vom Jugendamt betreut. Mit der Volljährigkeit der Mutter gab es eine Gefährdungsabklärung, wie Herta Staffa, die Sprecherin der MA11, sagte. "Es wurde damals vernachlässigendes Verhalten festgestellt." Die junge Frau sei viel vor dem Computer gesessen, habe ihr Kind nicht beachtet, seine Bedürfnisse nicht wahrgenommen, so Staffa.

Stephan Podiwinsky, Anwalt der leiblichen Mutter, beklagte auf Ö1, dass die Wegnahme mit "Gefahr in Verzug" begründet wurde, dabei aber nie von Gewalt die Rede gewesen sei: "Tatsache ist, dass das Jugendamt bis heute nicht in der Lage war, zu erklären, worin die Gefahr in Verzug bestanden hätte."

Anfang 2009 zu Pflegefamilie nach Graz

Per Gerichtsbeschluss war das Mädchen Anfang Jänner 2009 zu einer Pflegefamilie nach Graz gebracht worden. Mit der leiblichen Mutter gab es 14-tägige Besuchskontakte für jeweils vier Stunden.

Seither wurden in dem dreijährigen Rechtsstreit zahlreiche Gutachten erstellt, die einander jedoch widersprachen. "Das ist für uns ein Dilemma", betonte Staffa von der MA11. Auch vonseiten der Familienrichter hieß es, dass es zunehmend schwieriger werde, aufgrund von unterschiedlichen Gutachten, zu einem Urteil im Sinne des Kindes zu kommen. "Ein Beziehungsabbruch ist für Kinder immer schrecklich", sagte Familienrichterin Doris Täubl-Weinreich.

Mutter sollte Kind zurückbekommen

Laut Ö1 soll die leibliche Mutter inzwischen einen Elternführerschein und ein Praktikum in einem Kindergarten absolviert haben. Das Gericht entschied daraufhin, das Kind Ende Jänner der leiblichen Mutter zurückzugeben. Die Pflegeeltern haben die Vierjährige darauf vorbereitet, ehe wenige Tage vor dem Umzug dem Einspruch des Jugendamts von einem Berufungsgericht stattgegeben wurde - und das Mädchen bis auf weiteres bei den Pflegeeltern bleibt.

"Das ist sicher ein Wahnsinn für die Mutter. Sie hat aus ihrer Sicht viel gelernt und jetzt bekommt sie ihr Kind erst recht nicht", meinte Staffa. "Darum geht es jetzt aber nicht. Unser Fokus liegt auf dem Wohl des Kindes." Das bald fünfjährige Mädchen sei bei der Pflegefamilie sozial gut eingebettet, geht in den Kindergarten, hat Freunde und stabile Beziehungen, meinte Staffa. Was wiegt schwerer: Dass das Kind nun aus seiner gewohnten Umgebung bei der Pflegefamilie zurück zur Mutter kommt - oder, dass es seine seither aufgebauten Bindungen weiter halten kann? Ein neues Gutachten soll nun klären, was die Trennung von der Pflegefamilie für das Mädchen bedeuten würde. (hei/APA, DER STANDARD, Printausgabe, 2.2.2012)

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barcam
 
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Dieses Kind wurde ohne Grundlage abgenommen, einfach so. Die Sozialarbeiterin hat gesehen, dass die Mutter alleinerziehend ist, die Füße schmutzig sind, dass es Milchschorf am Kopf hat und dass die Mutter auf sie höchstwahrscheinlich schon ziemlich angefressen war, weil sie sie nicht und nicht in Ruhe gelassen hat. Und in dieser Situation will das Kind auch nicht mit der fremden Frau sprechen, also ist es lt. Sozialarbeiterin sprachlich schlecht entwickelt. Aber: keine Drogen, keine Obdachlosigkeit, Großeltern im Hintergrund, die die Mutter unterstützen. Das ganze schaut aus, als hätte irgendwer diese Kind haben wollen.

schokonat
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Es müssen nicht immer Drogen oder Obdachlosigkeit sein die das Kindeswohl gefährden.
Jedenfalls ist sicher sowohl die Mutter als auch die Großmutter amtsbekannt, was mal sicher nicth für die Familie spricht

schokonat
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Ein Beziehungsabbruch ohne dass was schlimmes vorgefallen ist muss der Hammer sein.
Wenn das Kind bei der Abnahme tatsächlich keine Bindung an die Mutter hatte wars dagegen vermutlich erträglich

daslebenistschön007
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Na, dieses Forum ist wirklich ein hoch interessanter Spiegel!
So viel Ablehnung gegenüber dem Staat und so viel Unterschätung der Gefährundungslagen von Kindern.

Das ist ein Zirkel - die staatlichen Instanzen funktionieren schlecht, weil sie wenig Wertschätzung bekommen (Geld, Personal, Organisationsformen). Und sie bekommen so wenig Wertschätzung, weil sie schlecht funktionieren. Weil Kindererziehung Privatsache ist.....was im Grunde ja völllig selbstverständlich ist, solange die Familie funktionieren. Tun sie aber nicht.

Daher herrscht Ratlosigkeit und Ausnahmezustand, wenn die 'Familienidelogie' in der Praxis nicht greift.

Und 'dahinter' mag niemand schauen, wie man an den Debattenbeiträgen in diesem Forum sehen kann.

Ein Elend.

atomkraft neindanke
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sehen Sie, es mag da schon Elend geben, vielleicht auch weil es in Ö nicht mal einen gesetzlichen Mindestlohn gibt, es gibt auch sicher Gewalt in den Familien, aber leider sind die MitarbeiterInnen des Jugendamts nicht kompetent und nehmen Menschen Kinder weg, die gut damit zurecht kommen, Eltern zu sein, wohingegen andere Kinder in Familien bleiben, die gewalttätig sind....eine junge Frau die Unterstützung braucht, um ein KInd schon im Alter von 17 oder 18 Jahren großzuziehen, soll die auch bekommen, aber da muss man noch lange kein Kind wegnehmen, das nennt man aufsuchende Sozialarbeit, relativ günstig und wird in ganz Europa gemacht!
wo ist das Problem? Strafmandat der OMA? sorry was soll das!

Bat0ut0fHell
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So viel Ablehnung gegenüber dem Staat,....

WELS.
Das Jugendamt nahm einer 18-Jährigen ihren einjährigen Sohn weg und gab das Baby in eine Pflegefamilie.
Begründung: Die Großmutter hätte offene Verkehrsstrafen nicht bezahlt, weswegen ihr nun eine Ersatzfreiheitsstrafe drohe.
(sie hat schon bezahlt!!!)

"der Staat" sind nicht die behörden
- Der Staat sind WIR!

Haupt Stadt
01

Das glauben nur Kronen Zeitung und "Österreich" Leser!

schokonat
02

diese Geschichte glaube ich nebenbei bemerkt nicht, weil was hat die Oma mit dem Kind zu tun?? Dann hätte ja die Mutter schon das Sorgerecht an die Oma verlieren müssen was für schwierige Familienverhältnisse spricht

Rosa Stahl
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die Extreme berühren sich - zumindest was die Klage über Staatseingriffe betrifft. Da sind sich sogenannte rechtsorientierte Neoliberale (ich mag den Ausdruck nicht) und sogenannte linkslastige Antiimperialisten sehr sehr ähnlich, und merken es nicht mal.

Ich halte es schon prinzipiell für richtig zu sagen, dass der Staat in den Kinderzimmern nichts verloren hat. Das gilt ja auch für andere private Bereiche wie Ehe, Sexualität udgl. Wenns allerdings um herbe Vernachlässigung und Gewalt geht, dann muss´sich die Behörde einmischen. Das gilt ja im Falle von Vergewaltigung und Gewalt unter Erwachsenen auch.

m-kuu
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An anderer Stelle (diepresse, ö1) wird berichtet, dass laut dem entscheidenden Sachverständigengutachten

die Mutter nicht nur „sowohl erziehungsfähig als auch uneingeschränkt erziehungskompetent“ sei, sondern, dass laut Gutachterin auch „niemals eine Kindeswohlgefährdung bestanden“ habe.

So stehen bei diesem Fall gleich zwei schwere Fehler des Jugendamts im Raum. Eine unzureichend begründete Kindeswegnahme und die irrsinnige Idee nicht zeitgleich mit dem Gutachten zur Mutter-Kind-Beziehung eines auch über die Auswirkung einer Rückführung auf das Kindeswohl durchführen zu lassen (bzw. rechtzeitig beim Erstgericht zu beantragen) sondern den entsprechden Antrag als Grund für ein Berufungsverfahren aufzuheben.

die naive
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Dürfte leider kein Einzelfall sein, wie ich aus einigen Gesprächen mit Betroffenen erfahren habe.

Rosa Stahl
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den nick führen sie nicht umsonst?

Ich kenn auch nen Fall, wenn man da nur die Mutter hören würde, könnte man meinen, sie hätte den Kindern das Paradies bereitet. Und das kann sie sehr gut darstellen, mit adrettem Auftreten usw.
Wenn man dann die andere Seite der Medaille sieht und hört, dann würde man sich schon sehr wundern, hätte da das JA nicht eingegriffen.

Rosa Stahl
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Ich würd endlich gern wissen, welche Beründung das Gericht(!) für die Bestätigung der Kindesabnahme durch das JA gegeben hat.
Das JA kann bekanntlich ohne Bestätigung des Gerichts bis spätestens acht Tage nach der Kindesabnahme nicht einfach weiterwursteln.

atomkraft neindanke
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ganz einfach: statt Gutachter und Gerichte bemüht man den Hausverstand, in unmittelbarer Nähe zu den Pflegeltern wird eine Wohnung angeschafft, in der Mutter und Kind gemeinsam leben, das Mädchen kann so oft es mag zurück zu den Personen, die es als Eltern lieben gelernt hat, weil ein Amt das mal so entschieden hat (auf welcher Grundlage auch immer), Mutter und Pflegeltern kooperieren und das Kind wird es ihnen allen später danken, offene Adoption, offene Rückgabe eines Kindes könnte möglich sein, denn das Beste liegt nicht im entweder oder! Diese Lebensperiode ist prägend, gut wäre die Begeleitung durch eine_n Therapeut_in, das Jugendamt sollte sich eher zurückhalten! die haben schon genug Schaden angerichtet!

Rosa Stahl
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und wie soll das praktisch gehen?

Die Mutter soll schnell mal nach Graz ziehen? Ist dort auch in nächster NÄhe eine Wohnung zu haben?
Drei Jahre größte Mühsal und Sorgen auf beiden Seiten werden einfach ausgelöscht und weggewischt?

Tja, sofunktioniert das Leben halt nicht.

Nemi
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Ja, ich glaube auch, dass des in der Theorie gut funktioniert...??!!

Wer "schafft die wohnung an", Ihrer Meinung nach?
Zwei Familien von denen alle wissen, "was das Beste für das Kind ist"?
Das Kind hat zwei Mamas (die, die es lieben "muss" weil es halt die genetische ist, und die bei der es sein Leben bisher verbracht hat?) die gute Freunde sind und immer kooperieren?
Eine Fünfjährige kann jederzeit (ohne dass ihr jemand was verbietet) zu den "anderen" Eltern?
Und wenn sie ein Teenager ist und eventuell schwer pubertiert wird sie auch nie beide gegeneinander ausspielen?

In der Theorie ist es schön. In der Praxis fehlt mir der Glaube dass es funktioniert.

atomkraft neindanke
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die Wohnung schafft das Jugendamt, dass einer Mutter offensichtlich ohne wirklichen Grund das eigene Kind weggenommen und zu Pflegeltern in eine andere Stadt!!! gegeben hat!

Pflegeeltern wissen genau, dass sie ein Kind nur zur Pflege haben, die Gründe ein Kind aus einer Familie zu nehmen, müssen sehr gut sein, ist eine Mutter noch zu jung, dann gibt es dafür auch betreute Wohnformen, wo solche Mütter unterstützt werden, die Verantwortung auch in jungen Jahren tragen zu lernen. Dies ist einer Kindsabnahme durch das Amt sicherlich vorzuziehen!

schokonat
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das stimmt dass Pflegeeltern die Kinder nicht fix haben. ABer es geht um Kindeswohl und wenn das Kind gut intergriert ist und eine Bindung an die Pflegefamilie hat sollte das Thema Rückführung vom Tisch sein

Rosa Stahl
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Pflegeeltern wissen, dass sie ein Kind zur Pflege haben. Jawohl. Und darüber hinaus ist in Österreich die Pflege als Dauerpflege angelegt (imGGs etwa zu deutschen Bundesländern). Das wissen potentielle Pflegeeltern auch. Ansonsten würden sie sich nicht melden, oder würden sich andere Familien dafür melden, die wie in Deutschland bereit sind, Kinder für eine gewisse Zeit aufzunehmen.

Und ja, es gibt betreute Wohnformen, aber die sind heillos überfüllt. Für sowas ist ja kein Geld da, da müssen eher irgendwelche Vereine hochsubventioniert werden...

atomkraft neindanke
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wo der Wille da ist, gibt es einen Weg!

hohe Beträge werden in Gutachter investiert u nicht in eine kindgerechte Lösung, ich kenne ein Paar, die es nach der Scheidung so gemacht haben, sie leben in einem Zinshaus, die Kinder gehen hin u her und die Erwachsenen haben sich wie Erwachsene benommen, trotz Kränkung, trotz zerstörtem Eheglück, haben die Buben eine gute Kindheit... man muss eben nur davon abgehen, dass ein anderer Mensch einem gehört u aufhören, Kindern was vorzuschreiben, Konflikte gibt es da u dort! Ich lebe in einer völlig intakten Familie mit Kindern, die uns Eltern auch hin und wieder gegeneinander ausspielen, na und? Als Pflege-Elternteil würde ich sowas begrüßen, vor allem dann wenn die Trennung des Kindes von der leibl Mutter nicht gerechtfertigt war.

Rosa Stahl
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Seien sie froh, dass sie in einer intakten Familie wohnen und offenbar nicht wissen, was es so alles an Kindesleid gibt.

atomkraft neindanke
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das Kind leidet nicht, wird aber leiden, weil es erfahren wird, dass man ihm die eigene Mutter aus (Kostengründen?) vorenthalten hat!?
Schauen Sie, in Irland hat man jungen Mädchen die Kinder auch einfach abgenommen um bürgerlichen Kinderlosen eine Familie zu ermöglichen, da hat man Leid geschaffen um reiche bürgerliche kinderlose Paare glücklich zu machen...
HIER ist es offensichtlich ähnlich, hätte die Pflegeeltern dieses Kind wirklich gern, wär es in ihrem Interesse, dass das Kind so oft wie nur möglich Kontakt zur Mutter hat, außerdem hat es ja anscheinend nie einen Grund gegeben..., wahrscheinlich war die junge Mutter nur wehrlos, oder würden Sie sich ihr Kind einfach wegnehmen lassen, auch für den Staat gibt es Grenzen!

Verstoßener Silberrücken
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Puh, bin ich froh dass ich da nicht der Richter bin. Sehr schwierige Situation.

Die Mutter hat sich wirklich fortgebildet andererseits ist das 4jährige Kind schon 3(!) Jahre bei den Pflegeeltern...

Eine gerechte Entscheidung kann es da nicht geben...

Rosa Stahl
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In solchen Fällen habens Richter besonders schwer.
Vor allem seit dem der Jugendgerichtshof aufgehoben wurde. Vor dieser Zeit gabs für solche Fälle speziell geschulte Richter, die sich freiwillig um solche Fälle bemüht haben. Heute kriegt das jeder Bezirksrichter auf den Tisch geknallt.

daslebenistschön007
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Gerechtigkeit?

Recht hat doch mit Gerechtigkeit nur am Rande (wenn überhaupt) etwas zu tun. Und besser ist's, eine 'ungerechte' Entscheidung zu haben, als keine, besser als dieser zermübende und das Kind zerreissende Dauerstreit. Das ist die größte 'Ungerechtigkeit'.

Also ist alles nicht so schwer, wie es auf den ersten Blick aussieht.

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