Innsbruck - Der Fall der nach einer misslungenen Leistenbruchoperation an der Innsbrucker Klinik schwerstbehinderten vierjährigen Nadina ist am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht erstmals verhandelt worden. Die Eltern des Mädchens haben den landeseigenen Krankenhauserhalter Tilak auf 393.000 Euro Schadenersatz geklagt. Der Zivilprozess war vorerst für zwei Stunden anberaumt.

Die Tilak hatte im September 2011 eine "erste Soforthilfe" von 70.000 Euro an das schwerbehinderte Mädchen bezahlt. Zuvor hatte die Familie am 25. August die Schadenersatzklage eingebracht. Sowohl von den behandelnden Ärzten als auch der ärztlichen Direktion sei den Eltern gegenüber stets damit argumentiert worden, dass kein Behandlungsfehler vorliege, hatte Thomas Juen, der Anwalt der Familie, damals gesagt. 

Lückenhaftes Gutachten

Es handle sich um eine angeborene Stoffwechselerkrankung, die vor der Operation zu keinen Auffälligkeiten geführt habe, deshalb sei ein scheinbar gesundes Kind einer Routineoperation unterzogen worden. Juen kritisierte, dass das im Schiedsverfahren eingeholte anästhesiologische Gutachten "offensichtlich lückenhaft" sei und zum Teil mit reinen Vermutungen und Spekulationen arbeite, Dokumentationslücken ignoriere und keine seriösen Antworten auf aufgeworfene Fragen gebe.

Nadina war am 4. Jänner 2008 im Alter von sechs Wochen am Landeskrankenhaus Innsbruck operiert worden. Bei der Behandlung kam es zu Komplikationen, die mit einem massiven Gehirnschaden des Kindes endeten. Das Mädchen leidet laut dem Anwalt unter anderem an tiefgreifenden Entwicklungs- und komplexen Wahrnehmungsstörungen, einer zerebralen Sehstörung und einer schweren Epilepsie mit therapieresistenten Krampfanfällen. (APA)