Prozess in Innsbruck

Eltern fordern von Klinik Schadenersatz für Behinderung von Tochter

1. Februar 2012, 10:17

Rund 400.000 Euro von Tilak gefordert

Innsbruck - Der Fall der nach einer misslungenen Leistenbruchoperation an der Innsbrucker Klinik schwerstbehinderten vierjährigen Nadina ist am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht erstmals verhandelt worden. Die Eltern des Mädchens haben den landeseigenen Krankenhauserhalter Tilak auf 393.000 Euro Schadenersatz geklagt. Der Zivilprozess war vorerst für zwei Stunden anberaumt.

Die Tilak hatte im September 2011 eine "erste Soforthilfe" von 70.000 Euro an das schwerbehinderte Mädchen bezahlt. Zuvor hatte die Familie am 25. August die Schadenersatzklage eingebracht. Sowohl von den behandelnden Ärzten als auch der ärztlichen Direktion sei den Eltern gegenüber stets damit argumentiert worden, dass kein Behandlungsfehler vorliege, hatte Thomas Juen, der Anwalt der Familie, damals gesagt. 

Lückenhaftes Gutachten

Es handle sich um eine angeborene Stoffwechselerkrankung, die vor der Operation zu keinen Auffälligkeiten geführt habe, deshalb sei ein scheinbar gesundes Kind einer Routineoperation unterzogen worden. Juen kritisierte, dass das im Schiedsverfahren eingeholte anästhesiologische Gutachten "offensichtlich lückenhaft" sei und zum Teil mit reinen Vermutungen und Spekulationen arbeite, Dokumentationslücken ignoriere und keine seriösen Antworten auf aufgeworfene Fragen gebe.

Nadina war am 4. Jänner 2008 im Alter von sechs Wochen am Landeskrankenhaus Innsbruck operiert worden. Bei der Behandlung kam es zu Komplikationen, die mit einem massiven Gehirnschaden des Kindes endeten. Das Mädchen leidet laut dem Anwalt unter anderem an tiefgreifenden Entwicklungs- und komplexen Wahrnehmungsstörungen, einer zerebralen Sehstörung und einer schweren Epilepsie mit therapieresistenten Krampfanfällen. (APA)

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14 Postings
Kirtag
01
erinnert mich an den fall vom lorenz-böhler-kh ...

... da hat der ärztl. leiter vollkommen versagt, aber jede schuld von sich gewiesen. schiedsspruch: es lag eine verletzung der aufklärungspflicht UND ein behandlungsfehler vor. erbärmlich bei der ganzen geschichte ist neben der lügnerei dieses arztes (und dem gebarwen des patientenanwaltes), dass jetzt jahrelang um geld gestritten wird; alles zulasten des opfers. www.temporalis.at

Erwin Wolfram
10
uebersetzung

die versicherungen sind korrupte nazis, deshalb muss man das einfachste und klarste 100x lesen, es ist eine gehirnwaesche des lesers fuer das inhaftierungen bei den versicherungen schon lange ausstehen...

jezzybuk
11

400000 Euro für eine lebenslängliche Behinderung??
10000000 Euro sind noch zu wenig!!

Und die Verantwortlichen gehören sofort gefeuert!!

schniggschnagg
 
22
"Es handle sich um eine angeborene Stoffwechselerkrankung, die vor der Operation zu keinen Auffälligkeiten geführt habe, deshalb sei ein scheinbar gesundes Kind einer Routineoperation unterzogen worden."

Ja und?! Aber OHNE diese Operation wäre das Mädchen heute nicht behindert! Deswegen müssen Ärzte ja (und das gilt vom Hautarzt bis hin zum Herzchirurgen) verpflichtend Versicherungen abschließen! Wieso muß jemand "SCHULD" sein, nur um GRUND für eine Behinderung oder gar den Tod zu sein? Wenn heute ein Blitz in mein Haus einschlägt (direkt oder indirekt) ist auch niemand schuld, trotzdem muß die Versicherung zahlen! Eine Familie einfach so im Regen stehen lassen mit dem Argument, "wir sind ja nicht schuld, das Kind war ja schon davor unentdeckt krank" ist eigentlich unglaublich. Aber wen wundert's - die ehm. Justizministerin hat ja angedacht, Ärzte GANZ von "Kunstfehlern" bei Komplikationen während der Schwangerschaft frei zu sprechen :-)

Fux220385
01
Naja, Herr Kollege, ich will Sie ja nicht vor den Kopf stoßen ...

aber die VERSCHULDENSHAFTUNG, die in Österreich Eingang in das Zivilrecht gefunden hat, ist mE schon die Beste aller Lösungen. Oder möchten Sie für etwas haften müssen, für das Sie nicht verantwortlich sind? Soweit ich mich erinnern kann, hat die Ausnahme der Ärzte von der Haftung keinen Halt in den Gesetzen gefunden - Gott sei Dank!

Die Versicherung haftet verschuldensunabhängig bei Blitzschlag auch nur, wenn Sie eine derartige Polizze abgeschlossen haben. Ansonsten brennt Ihr Haus halt ab und Sie haben Pech, weil man das "höhere Gewalt" nennt.

VORSICHT: Damit es nicht zu Missverständnissen kommt -> dieses Posting bezieht sich NICHT auf den vorliegenden Fall. Es dient nur zur Erklärung der Aussage des Herrn schniggschnagg!

TRockenmilch
02

also, wenn hier keine fahrlässigkeit im spiel war (was ich als nichtmediziner in keinster weise abschätzen kann), dann ist es doch klar dass die ärzte nicht schuld und entsprechend nicht zur rechenschaft zu ziehen sind.

die familie darf deswegen trotzdem nicht im regen stehen gelassen werden, sondern muss von der krankenversicherung (bzw. im notfall durch die behörden) unterstützt werden.

wie käme der arzt dazu für etwas verantwortlich zu sein das er weder wissen noch abschätzen kann? das wäre doch absurd,

aber wie gesagt: ich weiß nicht ob hier tatsächlich fahrlässigkeit im spiel war oder nicht.

schniggschnagg
 
10
Es geht ja net um den Arzt...

...sondern um die Pflichtversicherung, die Ärzte abschließen müssen! Diese Versicherungen müssten eben auch DIESE Eventualität abdecken! So billig ist sie ja nicht :-) Im Grunde ist es wurscht, ob etwas fahrlässig passiert oder nicht - denn erst aufgrund des Eingriffs durch den Arzt ist das Mädchen behindert. Da mag zwar der Arzt vielleicht nicht "schuld" sein, aber er ist der "Grund" dafür! Kausalität! Jetzt werden das wieder mal die Gerichte klären - jahrelang...

Fux220385
00

Ja das können die Gerichte schon klären Herr Kollege. Tatbestandsvoraussetzungen für einen Schadenersatz (§§ 1295ff ABGB) sind aber mehrere:

1. Schaden (dürfte hier kein Problem darstellen)
2. Kausalität (ebenfalls nicht unbedingt problematisch)
3. Rechtswidrigkeit (auch gegeben evtl)
4. VERSCHULDEN!!!!

Um all diese Einzelheiten zu klären, benötigt es aber doch mehr Hintergrundwissen, als einen (oder mehrere) Zeitungsberichte. Dies sollte nicht außer Acht gelassen werden. Es ist nämlich möglich, dass bestimmte Umstände nicht berichtet werden, die aber für eine juristische Beurteilung des Schadenersatzes maßgeblich sind.

Fux220385
02

Ich muss auch hier dem Herrn Kollegen TRockenmilch recht geben.

Was die Versicherung natürlich versucht, um nicht zahlen zu müssen, ist die Schuld zu widerlegen. Gelingt ihr dies bedeutet das, der Arzt kann nichts dafür und er müsste nicht haften. Ergo müsste dann die Versicherung nicht zahlen. Verstehen Sie das System? Ohne Schuld keine Haftung (nur in speziellen Gesetzen gibt es eine Gefährdungshaftung).

Es sollte aber jedenfalls nicht möglich sein, sich durch schwindlige und widersprüchliche Privatgutachten frei zu beweisen.

PS: Wenn Versicherungen ohne Verschulden immer zahlen müssten, glauben Sie nicht im Ernst, dass es noch Versicherungen geben würde? Denken Sie mal darüber nach.

schniggschnagg
 
10
Ich frage mich...

...wie (Voll)kaskoversicherungen oder Haushaltsversicherungen funktionieren können, wenn da auch Fälle bezahlt werden, bei denen niemand SCHULD ist! Das Problem in Österreich ist, daß bei fast jedem Fall der letzten Jahre, der Arzt aus dem Schneider ist. Egal, ob der falsche Hoden abmontiert wurde, das falsche Medikament verabreicht wurde... Immer war jemand anderer schuld - die Schwester, der Anästhesist, der Patient, die Eltern. Blutende Schwangere werden heimgeschickt... und am Ende bleibt eine Entschuldigung vom Krankenhaus. Es ist einfach Tatsache, daß man sich hierzulande von der Verantwortung prinzipiell rausschwindelt. Hier ist halt die nicht erkannte Erkrankung schuld - aber: wieso wurde sie nicht erkannt?

Fux220385
00

Der Grund des Funktionierens dieser Versicherungen ist folgender (man könnte leicht draufkommen, wenn man überlegt):

Es gibt einfach viel, viel mehr Versicherte, als es Schäden gibt und somit sind die eingenommenen Summen höher, als die Ausbezahlten. Kehrt sich einmal dieses Verhältnis, wird es diese Versicherungen bald nicht mehr geben. Es würde dann nämlich das Geschäft (Gewinn) verschwinden.

Zu Ihrem zweiten Argument: Wenn Sie behaupten, es war immer jemand anderes Schuld, dann muss auch dieser Schuldige, sofern die restlichen Voraussetzungen vorliegen, den Schaden ersetzen. Es kommt nicht auf das Handeln des Arztes an wenn ein anderer die Schuld trägt. Und bedenken Sie: Wer selbst Schuld ist, trägt auch den Nachteil!

TRockenmilch
03

tut mir leid. aber das wäre absurd. in so einem fall müsste die versicherung der patieten zahlen und nicht die der ärzte.

alles andere wäre komplett konträr zu unserem rechtssystem.

sonst müsste die bahn schadenersatz zahlen wenn jemand ein gleis ohne zu schaun überfährt und dann von der lok erwischt wird.

schniggschnagg
 
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Ohne zu schauen ja....

...wenn das Auto aber bereits seit Minuten dort hängengeblieben ist und der Zug das Auto schon lange sieht, aber halt entweder nicht bremst, weil sich's eh net ausgeht... dann eben schon! :-) Es geht darum, daß man sich hier auf eine nicht erkannte Krankheit ausredet - dann muß man eben JEDE Möglichkeit ausschließen, wenn man doch weiß, daß da diese Möglichkeit im Raum steht. Das wird dann halt teurer, klar - aber wo zieht man dann die Grenze? Was checkt man vor einer OP in Zukunft ab... Am besten gar nichts, weil dann kann man immer noch sagen, daß da was nicht "erkannt" wurde und deswegen alles schief gegangen ist.

Fux220385
00

Ich bin kein Mediziner, kenne aber ein paar solcher Konsorten. Es ist in der Praxis einfach nicht möglich, jeden erdenklichen Test zu machen, bevor eine OP stattfindent, weil das erstens nicht mehr bezahlbar ist und sich zweitens dann die Wartezeiten für eine OP drastisch verlängern. Dies ist ebenfalls nicht Sinn und Zweck der Sache, oder wollen Sie widersprechen?

Es ist halt irgendwie auch so, dass das Leben uns vor Risken stellt, die nicht (oder nur schwer) beherrschbar sind. Das ist allgemeines Lebensrisiko, das jeder zu gleichen Teilen trägt. So etwas kann auch durch ein Rechtssystem nicht ausgemärzt werden. Auf gut Deutsch: Manchmal läufts halt sch.... Traurig aber wahr.

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