Wien - Nein, es gibt keine Garantie, dass die umstrittene geplante Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes einen Austro-Breivik verhindern könnte. Sagt Peter Gridling, der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Er hielt am Dienstag bei einer Pressekonferenz dennoch daran fest, dass die "erweiterte Gefahrenerforschung bei Einzelpersonen" dringend notwendig sei - denn so sieht er zumindest theoretische Chancen, potenziellen Attentätern auf die Spur zu kommen.

Sein Argument: Es müsse für die Polizei möglich sein, Informationen zu sammeln und zu prüfen, die für sich allein genommen noch nicht strafbar sind. Dabei könne die Polizei nicht wahllos vorgehen, beteuert er. Denn das Gesetz verlange, dass sich ein Verdächtiger entweder öffentlich für Gewalt ausspricht oder sich Kenntnisse oder Mittel verschafft, um eine Gewalttat zu begehen - und es muss zudem damit zu rechnen sein, dass die Person aus weltanschaulichen oder religiösen Motiven "eine mit schwerer Gefahr für die öffentliche Sicherheit" verbundene Tat begeht.

Elisabeth Rech, Vizevorsitzende der Wiener Rechtsanwaltskammer, widerspricht: Die Ausweitung der Polizeikompetenzen gehe mit dem Risiko einher, "dass zunehmend auch Verdacht auf mittlere Kriminalität zu Überwachung führt", sagt sie. Unter "schwerer Gefahr für die öffentliche Sicherheit" könne unter bestimmten Umständen sogar eine Drohung subsummiert werden, "etwa gegen Politiker im Wirtshaus".

Bei der Antwort auf die Frage, ob sichergestellt werden könne, das Justiz-und Sicherheitsbehörden nicht wie bei den "Mafia"- und "Terror-Paragrafen" versuchen, diese so breit wie möglich zu nutzen, blieb denn auch Gridling vorsichtig: "Wir können nicht sagen, wie Sachverhalte in den einzelnen Behördenbereichen interpretiert werden", sagte er.

Als Beleg für ein vorsichtiges Vorgehen sieht er die Statistik der bisherigen erweiterten Gefahrenerforschung bei Gruppen. Im Vorjahr habe es dafür nur zehn Neuanträge beim Rechtsschutzbeauftragten gegeben. (bri, moe, DER STANDARD, Printausgabe, 1.2.2012)