In der Causa Terminal Tower Linz hegt die Justiz einen schweren Verdacht gegen Ex-Minister Grasser. Es seien 700.000 Euro Provision vereinbart gewesen und geflossen, damit die Finanz in den Turm einzieht
Wien - Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in der Causa Terminal Tower Linz
sind schwerwiegender als bisher bekannt, wie sich aus dem STANDARD vorliegenden
Dokumenten erhellt. Für die Einmietung der Finanz im Bürohaus am Hauptbahnhof
Linz 2006 soll unter Mitwirkung von Immobilienmakler Ernst Karl Plech ein
"Einmalbetrag von 700.000 Euro" zugunsten Finanzminister Karl-Heinz Grasser
geflossen sein.
Erst vor zehn Tagen wurde die Raiffeisenlandesbank (RLB) Oberösterreich
gefilzt, es ging um den (von der RLB zurückgewiesenen) Verdacht, dass die
Projektbetreiber des Bürogebäudes am Hauptbahnhof, RLB und Porr, 200.000 Euro
Schmiergeld an Walter Meischberger gezahlt hätten, um die Übersiedlung der
Finanzlandesdirektion in den Tower zu erreichen. Das Finanzressort wurde 2006
von Grasser geleitet. Meischberger konnte sich laut seiner Aussage, "an keine
Hintergründe erinnern", es sei möglich, dass es sich "um einen bloßen Tipp"
handelte, den er an Peter Hochegger (über dessen Konten das Geld floss) geleitet
habe.
Die Justiz untermauert ihre Sicht der Dinge mit einer Chronologie aus dem
Schlussbericht der Internen Revision im Finanzministerium. Demnach ist der erste
Versuch, die Linzer Finanzbehörden in einem Haus zu konzentrieren 2004
gescheitert; schon damals waren Raiffeisen und Porr dabei. 2005 ging es erneut
los, Porr Immoprojekt machte dem Finanzministerium ein Mietanbot für den Turm,
"es folgten intensive Mietvertragsverhandlungen" mit der Terminal Tower
Immobilien GmbH, heißt es in einer Anordnung des Staatsanwalts für
Telefonüberwachungen. Im November 2005 teilte man dem Finanzministerium mit,
"der Porr-Konzern könnte sich eine Miete von zehn Euro pro m2 vorstellen". Am 5.
Dezember hieß es, Porr habe "zähneknirschend" die Forderung von 9,96 Euro
akzeptiert. Am 31. März 2006 wurde der Vertrag unterschrieben: 9,90 Euro je
Quadratmeter, unbefristet, nach 15 Jahren kündbar.
Belastungszeuge Huber
Allerdings belastet Martin Huber (damals im Porr-Vorstand, später ÖBB-Chef)
den damaligen Porr-Chef Horst Pöchhacker sowie Immobilienmakler Plech schwer.
Er sagte als Zeuge aus, er sei im Frühsommer 2004 zu einem Gespräch
Pöchhacker-Plech gebeten worden. Pöchhacker "hat ausgeführt, dass es mit
Unterstützung von Plech gute Chance gäbe, die Konzentration der Finanzämter am
Standort Hauptbahnhof zu realisieren. Dies wäre aber mit einer entsprechenden
Vergütung verbunden". Als Plech gegangen war, habe Pöchhacker "erläutert, dass
die Provisionsvorstellungen von Plech bei 700.000 Euro liegen". Er, Huber, habe
gesagt, so ein Vorgehen komme für ihn nicht in Frage.
Untermauert werde diese Aussage durch einen nicht unterschriebenen
Aktenvermerk von 22. Dezember 2005, der bei einer Porr-Hausdurchsuchung gefunden
wurde. Verteiler: Pöchhacker und ein weiterer Mitarbeiter. Darin heißt es:
"Nunmehr wurde in Abstimmung mit den Konsortialpartnern RLB OÖ und Raiffeisen
Leasing folgendes Verhandlungsmandat abgestimmt. Variante 1: Reduktion des
Mietentgelts auf bis zu Euro 9,5 pro m2 ... Variante 2: Mietentgelt 9,9 Euro pro
m2."- und: "Dotierung eines einmaligen Betrags von 700.000 Euro zu Gunsten der
Finanz bzw. allenfalls namhaft gemachter Dritter."
Ende Dezember waren die "langen und zähen Verhandlungen" laut weiterem
Aktenvermerk perfekt, der Mietpreis mit 9,9 Euro ausgemacht, was man Grasser am
21. Dezember 2005 präsentierte. Laut einem Zeugen aus dem Ministerium "waren
alle für die Unterzeichnung des Vertrags", aber: "Grasser schaute jedem in die
Augen, fragte jeden, ob er dafür sei. ... Plötzlich sagte er, dass er dagegen
sei und verließ den Raum." Der Grund, der später angegeben worden sei: "Unruhe
in der Belegschaft."
Der Verdacht der Justiz: Untreue, weil der Mietvertrag "überteuert" (9,9
statt 9,50 Euro) sei; Geschenkannahme durch Beamte (Beihilfe); Bestechung, indem
man "Grasser den dargelegten Vermögensvorteil für die Vornahme eines
pflichtwidrigen Amtsgeschäftes gewährt" habe. Die Beschuldigten, für die die
Unschuldsvermutung gilt, waren nicht zu erreichen, sie haben bislang alle
Vorwürfe rund um die Causa zurück gewiesen. (Renate Graber, DER STANDARD, Printausgabe, 1.2.2012)