Start in Wien

Hypo-Prozess: Richter zweifelt an "Schlüssigkeit"

31. Jänner 2012, 17:38

Auftakt im Zivilverfahren gegen Kulterer und Co - Bank will 48 Millionen Euro

Wien - Der Prozessreigen im Umfeld der Kärntner Hypo ist um ein Zivilverfahren reicher: Das Verfahren der Hypo Alpe Adria Bank International AG gegen ihre ehemaligen Vorstände Wolfgang Kulterer, Günter Striedinger und Josef Kircher und andere mit einem Streitwert von 48 Millionen Euro ist am Dienstag am Handelsgericht Wien gestartet. Eingeklagt werden Schäden, die der Bank aus dem ersten Vorzugsaktien-Deal 2004 entstanden sein sollen.

Richter Oliver Götsch äußerte am ersten Verhandlungstag "Bedenken gegen die Schlüssigkeit der Klage". Unklar ist ihm auch die geltend gemachte Schadenshöhe. Bei der Fortsetzung am 3. Juli soll dann die Frage der Schlüssigkeit sowie jene einer möglichen Verjährung weiter geprüft werden. Zusätzliche Termine wurden für Ende September ins Auge gefasst. Eine Unterbrechung des Zivilverfahrens, um auf das Ergebnis aus dem Strafverfahren gegen Kulterer & Co zu warten, das am 27. März 2012 in Klagenfurt beginnt, hält der Richter für "nicht zielführend". Dort würden andere Fragen untersucht.

Vorzugsaktien

Kernthema des Zivilprozesses ist der Vorzugsaktien-Deal aus dem Jahr 2004. Damals hatte die Hypo Alpe Adria Vorzugsaktien der Hypo-Leasing um 100 Mio. Euro gekauft und im Juli und August an Investoren weitergegeben. Diese hatten ihre Käufe teils mit Krediten finanziert, die sie von der Hypo-Tochter in Liechtenstein erhielten. Die garantierte Rendite der Aktien war dabei deutlich höher als die Kreditzinsen.

Das Geld wurde als Eigenkapital dargestellt, was der Bank Rügen durch Finanzmarktaufsicht und Nationalbank einbrachte. Die Verbuchung als Eigenkapital musste geändert werden, was die Banker nicht daran hinderte, 2006 neuerlich Vorzugsaktien um 100 Mio. Euro aufzulegen und an Investoren zu verkaufen.

Auch dieses Geld wurde in der Bilanz vorerst als Eigenkapital dargestellt. Bereinigt wurde die Causa erst durch die BayernLB. Sie veranlasste den Rückkauf aller Aktien, ließ es aber dabei bewenden, Anzeigen gegen die Protagonisten gab es nicht. Nun versucht die mittlerweile notverstaatlichte Bank, die Vergangenheit juristisch aufzuarbeiten, was zu einer Fülle an Prozessen führt. (APA, red, DER STANDARD, Printausgabe, 1.2.2012)

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13 Postings
Pierre d´Aubusson
02
31.1.2012, 23:38
Hmm. Unwissend zu stellen brauch ich mich nicht, ich kenn mich wirklich nicht aus, aber:

Was soll da strafbar sein?
Aktien, auch ausgegebene Vorzugsaktien sind Eigenkapital.
Selbst wenn die Bank sich über Dritte durch einen an diese gegebenen Kredit die Aktien quasi selbst kauft, es ist Eigenkapital. Es steht halt dem neuen Eigenkapital aushaftendes Geld in gleicher Höhe gegenüber. Für diese Schulden haften die Käufer der Vorzugsaktien und tragen auch das Risiko negativer Kursentwicklung...

Erst, wenn die Bank nachweislich in betrügerischer Absicht den Vorzugsaktienkäufern den Rückkauf zugesagt hat, um kurzfristig per Plus an Eigenkapital Bonität vorzutäuschen, dann wirds strafbar...

War das jetzt so? Ich kann nix herauslesen!

Gerg K.
00
Nun, starfbar ist unteranderem,

Dass eine Bank eben nicht den Kauf eigener Aktion (außer in genau festgelegten Fällen, welche hier nicht greifen) auf Grund eines gesetzlichen Verbotes (§ 66a AG)finanzieren darf.

Diese Bestimmung ist eine Folge von anerkannter Judikatur, welche darauf Bezug nimmt, dass defacto eine Bank (Unternehmen) kein neues Kapital von außen bekommt, sondern sich selbst Eigenkapital gibt.

Pierre d´Aubusson
01

Angenommen, die HAA hätte das sogar gemacht, um jemanden (die Bayern LB) über die eigene Kreditwürdigkeit etc zu täuschen, dann hätte sich doch der sohin Getäuschte beschweren müssen und die Rückabwicklung verlangen müssen etc.
Stattdessen hat sich die Bayern LB offenbar nicht als geschädigt empfunden und die Aktien zurückgekauft.
Heißts nicht: wo kein Kläger ...

Gerg K.
00
Sie haben natürlich recht mit dem Hinweis auf wo kein Kläger, aber

In diesem Fall ist das ein Offizialdelikt, da hat auch der Staatsanwalt keine Wahl. Was die Schädigung betrifft: Nicht jedes Delikt zieht auch einen Schaden nach sich und ist trotzdem zu bestrafen....

Pierre d´Aubusson
00

Finanz-Offizialdelikte? Sowas gibts?
Da keimt Hoffnung auf!

Gerg K.
00
Kein "Finanz-Offizialdelikt"!

Vielleicht lesen Sie mal den betreffenden § nach im Aktiengesetz und ein paar davor und danach. Das Grunddelikt ist ein Verstoß gegen die lautere Bilanzierung/Bilanz(ver)fälschung.

Pierre d´Aubusson
00

Bei diesen Depotgebühren sind Aktien nimmer mein Fall, also auch die Lektüre diesbezüglicher Gesetze.

Wenns kein "Offizialdelikt" ist, dann brauchts doch einen Geschädigten, der das anzeigt. Und den gibts da offenbar nicht.
Wenn die FMA was aufzeigt und es wird behoben, welche Konsequenzen hat sowas?
Und wozu also auch noch ein Prozeß? Oder ist das genau jener "Zweifel an der Schlüssigkeit", der auch den Richter befällt?

standardantwort
31
31.1.2012, 16:53

Wann lässt man endlich Leute bei der APA ran, die von der Materie was verstehen? Es handelte sich um Vorzugsaktien und somit Vorzugsdividenden, die können lt. Gesetz gar nicht garantiert sein.
Dass es eine Differenz zwischen Kreditzinsen und Eigenkapitalverzinsung gab ist normal. Das PS-Kapital der Republik Österreich kostet zB trotz historischer Niedrigzinsphase zwischen 8 und 9,5%.
Selbstverständlich wurde das Geld als Eigenkapital dargestellt, Eigenkapital-Generierung war ja Sinn und Zweck. Die OeNB Vorgabe an die Bank war: "Wir wollen das aus wirtschaftlicher Sicht nicht", keine Verletzung des Bankwesengesetzes. Verbuchung als Eigenkapital musste nicht geändert werden, sondern die Vorzugsaktien wurden zurück gekauft. Peinlich!

Da Gschupfte
12
31.1.2012, 19:15
na dann schaun wir mal nach

im Aktiengesetz (§ 66a) und im BWG (§ 23; Eigenkapital muss frei von Belastungen sein - put option).

(.) (.)
11
31.1.2012, 18:03

Offenbar gab es eben schon eine garantierte Dividende in Höhe von 6,25% und auch eine Put-Option in Form einer Rückkaufverpflichtung der Bank.

standardantwort
10
31.1.2012, 19:31

Antwort gilt auch für den Gschupften:
Put-Optionen bzw. Rückkaufverpflichtungen gab es offensichtlich ausschließlich im Rahmen der HLH Vorzugsaktien Kapitalerhöhung 2006 aber nicht 2004; da scheinen Sie jedenfalls mehr als das hohe Gericht zu wissen und sollten diese Info dann im Sinne der Hypo (= indirekt Eigentum der Steuerzahler) rasch ans Handelsgericht Wien weiterleiten. Die sind sicher sehr dankbar für diesen neuen Beweis, den Sie offensichtlich in Händen halten und den die Ermittler scheinbar nicht gefunden haben!

(.) (.)
10
na also

Wenn Sie sich den Artikel einmal genau durchlesen, geht es bei diesem Prozess um die Kapitalerhöhung von 2004.

Entgegen Ihrer Behauptung ("Es gibt keine garantierten Dividenden") gab es da eben sowohl eine Put-Option als auch garantierte Dividenden in Höhe von 6,25%.

Dass einige Anleger sich den Kauf der Aktien durch einen günstigen Kredit bei der HAAG finanziert haben, ist auch ein interessanter Aspekt.

standardantwort
10

Sorry, Sie sind am Holzweg. Die Put-Optionen gab es - mittlerweile klar nachgewiesen - bei der Kapitalerhöhung 2006 (Flick, Walter Moser, Jet-Alliance und andere). Das hat ganz klar auch der involvierte Notar bestätigt. Wurde schon veröffentlicht!

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