Vorarlberg

Jugendwohlfahrt soll erweiterte Einsicht in Strafregister bekommen

31. Jänner 2012, 13:38

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung - Direkte Folge des Vorarlberger Falls "Cain"

Bregenz - Eine vorliegende Novelle zum Strafregistergesetz sieht eine erweiterte Einsichtnahme der Jugendwohlfahrt in Einträge in das Strafregister vor, wenn der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gegeben ist. "Der entsprechende Gesetzesentwurf ist bei uns eingegangen", erklärte Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) am Dienstag nach der Regierungssitzung. Er zeigte sich erfreut darüber, dass der Bund auf die Forderung Vorarlbergs reagiert habe.

Die geforderte ausgedehnte Einsichtnahme in das Strafregister ist eine Empfehlung der Vorarlberger Expertenkommission, die nach dem gewaltsamen Tod des dreijährigen Cain im Jänner 2011 eingesetzt wurde. Im neuen Gesetz soll festgelegt werden, dass die Jugendwohlfahrt "zur Vermeidung oder Abwehr einer konkreten Gefährdung eines bestimmten Kindes durch eine bestimmte Person" eine erweiterte Einsichtnahme in das Strafregister erhält. Wallner zeigte sich zuversichtlich, dass auch die anderen Bundesländer zustimmen werden. Die Landeshauptleute-Konferenz hatte sich im vergangenen Oktober für eine entsprechende Änderung ausgesprochen. (APA)

Chocoholic
00
31.1.2012, 23:24
Die haben das noch nicht? Arg.

K. K. Lacke
00
31.1.2012, 15:18
"erweiterte Einsicht" bei "Verdacht auf Kindeswohlgefährdung"

klingt fast wie der Mafiaparagraph.

schön unklar definiert, ob das eigene Kind gemeint ist? oder lässt sich auch bei "Verdacht auf Nachbar-Kindswohlgefährdung" eine "erweiterte Einsicht" nehmen?

und was genau ist "erweitert"? also NICHT an die üblichen Bestimmungen gebunden? Über das normal sichtbare Maß hinausgehende Auskünfte?

ich finds arm wenn hier so halbgare Infos publiziert werden. Ist die Recherche kein Teilaspekt des Journalismus mehr?

oder verdienen die JournalistInnen heute so schlecht dass sie sich das recherchieren nichtmehr leisten können?

Rosa Stahl
00
31.1.2012, 14:47

zeit ist es geworden!

K. K. Lacke
00
31.1.2012, 17:06
ich finde auch dass man den Familien viel mehr auf die Finger schauen muss

aus GB kommt dazu ein toller Ansatz:

"Problem-"Familien werden schon vor der Geburt ihrer Kinder von den Behörden angesprochen und dazu gezwungen behördliche Kindererziehungs- und Benimmkurse zu absolvieren.
Die Teilnahme ist verpflichtend, "Problem"-Fälle erkennt man an ihrem Einkommen oder dem Bezug von Sozialleistungen.

Damit ist gesichert dass sich die bildungsferne Unterschicht nicht unkontrolliert vermehren kann, und die Zuchtbasis für billige Arbeitskräfte erhalten bleibt.

Ich finde man sollte net erst ins Strafregister Einsicht nehmen, spätere Verbrecher sind oft schon in der Schule auffällig, man könnte über die Schulnoten sicherlich gut zurückschliessen auf die Person.

http://www.heise.de/tp/artike... 479/1.html

manto bamminger
00
31.1.2012, 14:10
ob es das bringt?

was kann man daraus sagen?

kann man einen menschen nach seinem strafregister beurteilen?
eine standartisierte methode zur bewertung von menschen, schadet sicher dem kindeswohl

KLAMB
00
31.1.2012, 17:00

Der Mensch soll ja auch nicht standardisiert nach seinem Strafregisterauszug bewertet werden, das ist eine Informationsquelle unter vielen.

Rosa Stahl
00
31.1.2012, 16:09

das bringt es durchaus. es ist nämlich in der Bewertung der Frage von Gewalt, Misshandlungen udgl. von Kindern durch Eltern (die Kinder selbst sagen ja nicht immer was, es gibt Vermutungen, Spuren...) durchaus von Bedeutung, wenn da jemand Obsorgeberechtigter schon ne Verurteilung wegen Körperverletzung hat.

Eigentlich ists abstrus, solche wesentlichen Informationen vorzuenthalten.

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