Bregenz - Eine vorliegende Novelle zum Strafregistergesetz sieht eine erweiterte Einsichtnahme der Jugendwohlfahrt in Einträge in das Strafregister vor, wenn der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gegeben ist. "Der entsprechende Gesetzesentwurf ist bei uns eingegangen", erklärte Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) am Dienstag nach der Regierungssitzung. Er zeigte sich erfreut darüber, dass der Bund auf die Forderung Vorarlbergs reagiert habe.

Die geforderte ausgedehnte Einsichtnahme in das Strafregister ist eine Empfehlung der Vorarlberger Expertenkommission, die nach dem gewaltsamen Tod des dreijährigen Cain im Jänner 2011 eingesetzt wurde. Im neuen Gesetz soll festgelegt werden, dass die Jugendwohlfahrt "zur Vermeidung oder Abwehr einer konkreten Gefährdung eines bestimmten Kindes durch eine bestimmte Person" eine erweiterte Einsichtnahme in das Strafregister erhält. Wallner zeigte sich zuversichtlich, dass auch die anderen Bundesländer zustimmen werden. Die Landeshauptleute-Konferenz hatte sich im vergangenen Oktober für eine entsprechende Änderung ausgesprochen. (APA)