Ringen um die Einbindung des Europäischen Gerichtshofs
Über die letzten Details wurde zwar noch bis in die Abendstunden hinein gefeilscht, doch in den entscheidenden Punkten haben sich Deutschland und Frankreich bei der Ausgestaltung des neuen EU-Fiskalpaktes durchgesetzt.
Mit dem Vertragswerk soll die gegenseitige Kontrolle der nationalen Haushalte in der EU verstärkt werden. Die Länder verpflichten sich zu ausgeglichenen Budgets, ansonsten drohen Sanktionen. Mit Ausnahme Großbritanniens sah es in Brüssel so aus, als würden sich alle EU-Länder dem Pakt anschließen.
Der Vertrag legt fest, dass kein Land ein konjunkturunabhängiges Defizit von über 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung (BIP) haben darf. Es wurde aber nicht genau festgelegt, welche Ausgaben konjunkturabhängig sind. Länder mit einem Schuldenstand unter dem Maastricht-Kriterium von 60 Prozent des BIPs dürfen bis zu 1,0 Prozent Neuverschuldung eingehen. In Ausnahmefällen wie bei einer Naturkatastrophe gilt die Grenze überhaupt nicht. Die Staaten müssen einen Korrekturmechanismus festlegen, mit dem ein Abweichen von dem Ziel korrigiert wird.
Die Vereinbarung soll "vorzugsweise" in Form von Verfassungsgesetzen in nationales Recht umgesetzt werden. Doch entgegen dem Wunsch Deutschlands ist auch eine Umsetzung über einfache Gesetze möglich. Unklar blieb zunächst noch, welche Rolle der Europäische Gerichtshof (EuGH) bei der Durchsetzung des Paktes spielen wird.
In den letzten Entwürfen war davon die Rede, dass die Nationalstaaten die Gerichte anrufen können, wenn ein Land die Defizitgrenzen verletzt und dass der EuGH sogar Strafzahlungen von bis zu 0,1 Prozent des BIPs gegen ein Land verhängen kann.
Zum Schluss tat sich auch noch ein Konflikt mit Polen auf. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Eurostaaten mindestens zweimal im Jahr zu einem Gipfel zusammenkommen. Staaten, die nicht dem Euro angehören, aber den Fiskalpakt unterzeichnen, wären nur einmal zu diesen Beratungen einzuladen. Dagegen hat sich Polen gewehrt. Zum Gipfelauftakt forderten auch die Regierungschefs Tschechiens, Ungarns und der Slowakei, bei jedem Gipfel teilnehmen zu können. (szi, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 31.1.2012)