Staatsanwaltschaft will gegen Zinggl ermitteln

30. Jänner 2012, 18:13

Auslieferungsbegehren nach angeblichem "Datenklau" im Parlament eingetroffen - Grüne erzürnt

Wien - Die Staatsanwaltschaft Wien hat im Zusammenhang mit einem angeblichen "Datenklau" in der Kunsthalle Wien die Aufhebung der parlamentarischen Immunität des Grünen Kultursprechers Wolfgang Zinggl beantragt. Ein entsprechender Antrag ist nach justizinterner Genehmigung eines Vorhabensberichts im Parlament eingelangt. Die Anklagebehörde möchte gegen den Grünen Nationalratsabgeordneten wegen einer ganzen Reihe von Delikten ermitteln, bestätigte Behördensprecher Thomas Vecsey am Montagabend.

Konkret steht der Verdacht im Raum, Zinggl könnte gleich fünf vom Strafgesetzbuch (StGB) unter Strafe gestellte Tatbestände erfüllt haben. Wie Vecsey präzisierte, soll gegen Zinggl im Fall seiner Auslieferung wegen widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem (§ 118 StGB), Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses (§ 119 StGB), missbräuchlichen Abfangens von Daten (§ 119a StGB), Auskundschaften eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses (§123 StGB) sowie Missbrauchs von Computerprogrammen oder Zugangsdaten (126c StGB) ermittelt werden.

Die Grünen sind über diese Vorgangsweise entzürnt. "Es findet sich im Begehren nicht der Funken eines Hinweises, woher die Verdacht resultiert, keine Zeugenaussagen, nichts", so Mediensprecher Dieter Brosz gegenüber der APA. Ein "solch absurdes" Begehren sei ihm in seiner zwölfjährigen Tätigkeit im Nationalrat noch nicht untergekommen.

Zinggl war vom derzeit dienstfreigestellten Kunsthallen-Direktor Gerald Matt wegen Datendiebstahls von seiner Festplatte angezeigt worden. Es bestehe "der dringende Verdacht, dass sich in der Wohnung des Nationalratsabgeordneten Zinggl und auf dessen Computer Gegenstände und Spuren befinden, die für die Ermittlungen von Bedeutung sind", hieß es zuletzt vonseiten der Kunsthallen-Anwältin Huberta Gheneff.

Für die Grünen stellt sich die Sachlage naturgemäß anders dar: Zinggl habe einen Datenstick zugespielt bekommen und die Dateien auf seinem privaten Computer geöffnet. Dabei wurde auch eine Terminabfrage gestartet, die Zinggl abgelehnt hat.

Im Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft findet sich der Verdacht, Zinggl selbst habe sich Zugang zu den Daten in der Kunsthalle verschafft. "Einem aufdeckenden Abgeordneten wird also unterstellt, in Räumlichkeiten eingedrungen zu sein", erläutert Brosz. "Wenn dieses Beispiel Schule macht, wird in Zukunft jedes Mal Anzeige erstattet werden, wenn ein Abgeordneter Informationen veröffentlicht, die ihm zugespielt wurden. Nach dem Motto: Wer die Informationen hat, muss sie wohl gestohlen haben. Damit führt sich parlamentarische Kontrolle ad absurdum." Er sei gespannt, wie Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) diese Vorgangsweise erklären werde. (APA)

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21 Postings
Max Kahlenberg
11
31.1.2012, 23:14
Man kann an Vieles per Zufall geraten, aber sicher nie und nimmer an die Ghen-Effin !!

Die Aufklärung
 
23
31.1.2012, 17:22
Na na, GRÜNIS

Na, na, GRÜNIS, jetzt motzt Ihr schon wie die ÄFFEN, wenn es einmal auch gegen einen der euren geht.

Auch für den Zinggl gilt das Gesetz.

knick
01
31.1.2012, 14:35
gheneff

das ist doch diese FPÖ Anwältin!

Die Aufklärung
 
00
31.1.2012, 17:20
Ursprünglich

Ja, aus dieser Ecke kommt der Matt ja ursprünglich.

ernstbrunner1
01
31.1.2012, 09:25
matt

wer hat ihn eigentlich bestellt? wann? warum gheneff? oder ganeff oder ganov?

Franz Schwingenschrot
02
31.1.2012, 07:13

Genau so funktioniert das in Österreich. Am besten einsperren und den Schlüssel wegwerfen. Irgendwas wird er schon verbrochen haben. Unschuldsvermutungen sind leider schon aus. Die wurden von Grasser und Buben aufgebraucht.
http://gedaunknsplitta.blog.de

der schwitzbär der schwitzt sehr
24
31.1.2012, 01:04
mein Fenster war offen. Da kam ein Vogerl geflogen

und brachte mit eine Kopie von dem Matt seiner Festplatte ...

Freu dich - es gibt Keinen der dich liebt
24
31.1.2012, 00:42
Nur zur Erinnerung

Matt kommt aus der FPÖ

echtzeit2
00
und der Zinggl

madeingermany
11
30.1.2012, 22:41
NLP in Müllers Büro!

rosa parks
22
30.1.2012, 21:39
die kunsthalle beauftragt die gheneff?

Ar Mutschgerl
15
30.1.2012, 22:11
Der Matt hat grad ein paar Sympathiepunkte verloren.

Ein paar Tausend davon. Die Gheneff. Ausgerechnet.

Engel Bert
01
31.1.2012, 16:07
Jetzt erst?

Huberta Gheneff-Fürst schon die längste Zeit Matts RA. Aber eigentlich geht es hier um Recht, nicht um Parteipolitik.

sweetmaker
 
211
30.1.2012, 20:37
gheneff ist ja DIE kanzlei der effen

alles klar dann für mich

peinlich der matt

politisch verfolgt
44
30.1.2012, 19:40
nein

damit führt sich demokratische kontrolle nicht ad absurdum. daß die gegenseite eine anzeige macht, kann ihr nicht verwehrt werden. was an dieser anzeige dran ist oder nicht, wird man ja sehen. genau so wird in einem rechtsstaat vorgegangen. was hat dieser hr. brosz damit für ein problem?

gütenand der fertige
23
31.1.2012, 08:50
Können Sie nicht lesen?

Der StA wird vorgeworfen, daß der Antrag auf Auslieferung nicht ordentlich begründet ist.

Schlampig wie S' halt sind unsere Staatsanwälte. Je nachdem wie's politisch paßt, entweder Akten verlegen bis sie verjährt sind oder schlampige oder unbegründete Anklagen (Profil wegen des nur in D. verbotenen Zitierens aus Prozeßakten) vorbereiten.

Und wenn ich schon Gheneff lese.........

politisch verfolgt
10
31.1.2012, 13:49
Können Sie nicht lesen?

nein, ich gebs zu.
ich lasse mir den online-stadtrand von meiner krankenschwester vorlesen. sie tippt für mich auch die postings ein. ein herzensguter mensch, aber sehen sie selbst:
http://view.stern.de/de/pictur... 97228.html

anders and
 
33
31.1.2012, 06:20

Zeitungen oder Abgeordnete, denen Daten zugespielt werden wegen Datenraubes anzuzeigen ist für mich ein Mißbrauch des Rechtsstaates.

Die Gegner mit Anzeigen zuschütten war ja schon Haiders Methode - er hat so gut wie keinen Prozess gewonnen. Die Anzeigen sollten nur die Leute anpatzen (gegen den wird ermittelt) und durch das Prozesskostenrisiko einschüchtern.
Eine wirklich feine Methode!

politisch verfolgt
12
31.1.2012, 10:23
denen Daten zugespielt werden wegen Datenraubes anzuzeigen ist für mich ein Mißbrauch des Rechtsstaates.

das sehe ich nicht so.
wenn ich heute nacht bei ihnen einbreche, daten stehle und diese morgen an eine partei weitergebe, die diese an die öffentlichkeit bringt, sollen sie nicht dagegen klagen dürfen?

anders and
 
21
31.1.2012, 10:43
Natürlich sollen Sie dagegen klagen dürfen,

aber bitte wegen Veröffentlichung der Daten!

Der Vorwurf des Datendiebstahls an Zeitungen und Parteien ist doch - von ganz wenigen Ausnahmefällen abgesehen - lächerlich!

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