Wien - Die Staatsanwaltschaft Wien hat im Zusammenhang mit einem angeblichen "Datenklau" in der Kunsthalle Wien die Aufhebung der parlamentarischen Immunität des Grünen Kultursprechers Wolfgang Zinggl beantragt. Ein entsprechender Antrag ist nach justizinterner Genehmigung eines Vorhabensberichts im Parlament eingelangt. Die Anklagebehörde möchte gegen den Grünen Nationalratsabgeordneten wegen einer ganzen Reihe von Delikten ermitteln, bestätigte Behördensprecher Thomas Vecsey am Montagabend.

Konkret steht der Verdacht im Raum, Zinggl könnte gleich fünf vom Strafgesetzbuch (StGB) unter Strafe gestellte Tatbestände erfüllt haben. Wie Vecsey präzisierte, soll gegen Zinggl im Fall seiner Auslieferung wegen widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem (§ 118 StGB), Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses (§ 119 StGB), missbräuchlichen Abfangens von Daten (§ 119a StGB), Auskundschaften eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses (§123 StGB) sowie Missbrauchs von Computerprogrammen oder Zugangsdaten (126c StGB) ermittelt werden.

Die Grünen sind über diese Vorgangsweise entzürnt. "Es findet sich im Begehren nicht der Funken eines Hinweises, woher die Verdacht resultiert, keine Zeugenaussagen, nichts", so Mediensprecher Dieter Brosz gegenüber der APA. Ein "solch absurdes" Begehren sei ihm in seiner zwölfjährigen Tätigkeit im Nationalrat noch nicht untergekommen.

Zinggl war vom derzeit dienstfreigestellten Kunsthallen-Direktor Gerald Matt wegen Datendiebstahls von seiner Festplatte angezeigt worden. Es bestehe "der dringende Verdacht, dass sich in der Wohnung des Nationalratsabgeordneten Zinggl und auf dessen Computer Gegenstände und Spuren befinden, die für die Ermittlungen von Bedeutung sind", hieß es zuletzt vonseiten der Kunsthallen-Anwältin Huberta Gheneff.

Für die Grünen stellt sich die Sachlage naturgemäß anders dar: Zinggl habe einen Datenstick zugespielt bekommen und die Dateien auf seinem privaten Computer geöffnet. Dabei wurde auch eine Terminabfrage gestartet, die Zinggl abgelehnt hat.

Im Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft findet sich der Verdacht, Zinggl selbst habe sich Zugang zu den Daten in der Kunsthalle verschafft. "Einem aufdeckenden Abgeordneten wird also unterstellt, in Räumlichkeiten eingedrungen zu sein", erläutert Brosz. "Wenn dieses Beispiel Schule macht, wird in Zukunft jedes Mal Anzeige erstattet werden, wenn ein Abgeordneter Informationen veröffentlicht, die ihm zugespielt wurden. Nach dem Motto: Wer die Informationen hat, muss sie wohl gestohlen haben. Damit führt sich parlamentarische Kontrolle ad absurdum." Er sei gespannt, wie Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) diese Vorgangsweise erklären werde. (APA)