ESM

Rettungsschirm vor Aufstockung

30. Jänner 2012, 17:25

Widerstand gegen Mittelerhöhung für ESM bröckelt

Der ständige Eurorettungsfonds (ESM) wird bereits am 1. Juli 2012 - ein Jahr früher als geplant - aktiv werden und vermutlich deutlich mehr Mittel zur Verfügung haben als bisher gedacht. Dies zeichnete sich Montag beim EU-Gipfel ab, bei dem die Staats- und Regierungschefs eine von den EU-Finanzministern erarbeitete Vorlage annahmen.

Die endgültige Entscheidung über die Größe des ESM wird erst im März fallen. Doch im Grunde sind die Euroländer für eine Aufstockung, mit einer wichtigen Ausnahme: Deutschland legt sich bisher offiziell quer. Kanzlerin Angela Merkel hat davor gewarnt, die Finanzkraft der Bundesrepublik zu überfordern. Am Montag wollte CDU-Fraktionschef Volker Kauder in Berlin eine Aufstockung des ESM allerdings nicht länger ausschließen. "Es lässt sich augenblicklich nicht sagen, was da noch alles kommen wird", so Kauder.

Fest steht, dass der ESM über ein Ausleihvolumen von 500 Milliarden Euro verfügen wird. Bisher war vorgesehen, in diese Obergrenze auch Kredite einzurechnen, die vom provisorischen Rettungsschirm EFSF bereits vergeben wurden. Dadurch wäre der frei verfügbare Ausleihbetrag des ESM wesentlich kleiner.

Denn der EFSF hat Irland und Portugal Kredite in Höhe von 43,5 Milliarden Euro zugesagt und soll künftig den Hauptteil an der neuen Griechenlandhilfe (145 Milliarden Euro) tragen. Diese Einrechnung könnte wegfallen, oder noch freie Mittel beim alten Rettungsschirm in Höhe von 250 Milliarden Euro werden übergeführt.

Hauptaufgabe des neuen Rettungsschirms ist die Gewährung von Finanzhilfen an angeschlagene Euroländer. Dabei unterscheidet sich der ESM in mehreren Punkten von seinem Vorgänger EFSF: Die Euroländer müssen in den neuen Rettungsschirm ein Stammkapital in Höhe von 80 Milliarden Euro einzahlen. Den Löwenanteil von 22 Milliarden Euro trägt Deutschland, auf Österreich entfallen 2,2 Milliarden.

Entgegen ursprünglichen Plänen wird beim ESM nicht mehr strikt einstimmig entschieden, wie bisher beim EFSF. Die Mitgliedsländer können bei Gefahr in Verzug mit qualifizierter Mehrheit entscheiden. Finanzhilfen können künftig nur mehr Staaten beantragen, die den EU-Fiskalpakt unterzeichnet haben. (szi, tom, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 31.1.2012)

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