"Abreibung" für Spitzenpolizisten, weil er auf Rückzahlung eines Darlehens drängte - Drei Jahre teilbedingt für Mitangeklagten
Wien - Eine gebürtige Russin, in deren Auftrag am 5. Mai 2011 ein suspendierter Chefinspektor der Wiener Polizei zusammengeschlagen und schwer verletzt wurde, ist am Montagnachmittag im Straflandesgericht wegen Anstiftung zu dieser Straftat sowie wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ein Slowake, der den Spitzenbeamten gemeinsam mit vier weiteren, nicht ausgeforschten Männern verprügelt hatte, erhielt drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Hintergrund dürfte ein Darlehen des Polizisten an die unter Finanznöten leidende 51-Jährige gewesen sein, wobei der Beamte "Wucherzinsen" verlangt haben soll. Angeblich verlangte er für die rund 20.000 Euro, die er der Witwe borgte, 17 Prozent Zinsen pro Monat. Als der Beamte immer nachdrücklicher sein Geld zurückverlangte, bat sie ihn zu sich nach Hause, wo sie ihn sogleich in ihr Schlafzimmer geleitete. Aus der ersehnten Rückgabe des Geldes wurde aber nichts. Sobald der Polizist auf der Bettkante Platz genommen hatte, traten mehrere mit Sturmhauben maskierte Männer auf den Plan und versetzten dem 53-Jährigen zahlreiche Faustschläge und Fußtritte.
Sprung durch Terrassentür
Der Chefinspektor hatte sich heftig gegen die Schläge
zur Wehr gesetzt. Gegen die Übermacht hatte er jedoch keine Chance. Er musste
sich schließlich laut Anklage hinknien, seine Taschen leeren und seine
Armbanduhr hergeben. Danach richtete einer der Männer ein Sturmgewehr auf den
völlig verängstigten Polizisten. Dieser war der Anklageschrift zufolge "davon
überzeugt, dass sein Tod nun unmittelbar bevorstand". Er habe "als einzige
Möglichkeit, um dieser Situation zu entkommen, die Flucht durch die
geschlossene, zweifach verglaste Terrassentür" gesehen.
Dieser gewagte Sprung rettete den 53-Jährigen aber noch nicht. Die Männer, von denen außer dem 33-jährigen Slowaken kein einziger
ausgeforscht werden konnte, verfolgten ihn bis auf den Gehsteig und zerrten ihn
zurück ins Haus. Dem übel zugerichteten Polizisten kam schließlich ein
Streifenwagen zu Hilfe: Nachbarn waren auf die wüsten Szenen aufmerksam geworden
und hatten den Notruf verständigt.
Schmerzensgeld
Laut nicht rechtskräftigem Urteil hatte die 51 Jahre alte Russin zwei
Personen - einem vermögenden Geschäftsmann und ihrer langjährigen Kosmetikerin -
mit der Vorgabe, die Darlehen für ein "Schmuckinvestment" zu benötigen und
alsbald gegen exorbitant hohe Zinsen zurückzahlen zu können, knapp 550.000 Euro
herausgelockt. Den Betrag, den ihr der Chefinspektor borgte - insgesamt rund
25.000 Euro -, wertete der Schöffensenat (Vorsitz: Christian Böhm) nicht als
Betrug. Die gebürtige Russin wurde in diesem Punkt im Zweifel freigesprochen.
Dafür bekam der Chefinspektor vom Gericht ein Schmerzensgeld von 5.300 Euro
für die erlittenen Verletzungen zugesprochen. Der 53-Jährige war im Vorjahr in
Folge zahlreicher Verfehlungen selbst verurteilt worden. Er erhielt wegen
Amtsmissbrauchs in sechs Fällen, Nötigung unter Ausnützung seiner Amtsstellung,
Verletzung eines Amtsgeheimnisses, Betrugs und versuchter Bestimmung zur
falschen Zeugenaussage zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Dieses
Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (APA)