Vor der Einführung der längst fälligen Besteuerung von Umwidmungsgewinnen sollten einige Fragen geklärt werden.
Die Diskussion über Aufwertungs- oder Umwidmungsgewinne ist in Österreich längst fällig. Es ist nicht einzusehen, dass jemand durch die Umwidmung eines vorher agrarischen Grundstücks zu ertragreichem Bauland quasi über Nacht steuerfrei um vieles reicher wird. Nur ein Beispiel dafür, um welche Dimensionen es geht: Landwirtschaftliche Flächen am Land kosten oft zwei bis drei Euro pro Quadratmeter, umgewidmet auf Bauland sind es 40 oder 50 Euro. In Wien geht es um ganz andere Beträge: Wo der Quadratmeter bisher etwa 15 Euro wert war, sind es später 250 bis 300 Euro.
Vorab müssen aber einige Fragen geklärt werden: Wann wird besteuert? Das kann nur beim finalen Verkauf des Grundstücks sein und nicht bereits bei der Umwidmung an sich. Wird der gesamte Verkauf besteuert, oder macht man es wie in Südtirol? Dort muss der Eigentümer beim Verkauf (jeweils nach der Umwidmung) einen Teil des Grundstücks für sozialen Wohnbau oder für gemeinnützige Einrichtungen ermäßigt zur Verfügung stellen. Der Rest der Liegenschaft kann zu Marktpreisen verkauft werden.
Zu diskutieren ist noch die Höhe der Steuer: Wird die Einkommenssteuer (bis zu 50 Prozent) oder die Körperschaftssteuer (25 Prozent) als Grundlage genommen? Vermutlich wird es eine Sondersteuer im Ausmaß von 25 Prozent sein. Bekommen sollten die Steuer die Gemeinden, die diese ja auch einheben - für Infrastrukturprojekte. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 30.1.2012