Justiz

OGH-Präsident Ratz stellt sich hinter Staatsanwälte

29. Jänner 2012, 12:46

Ratz pocht auf Verankerung des erweiterten Grundrechtsschutzes

Wien - Die seit 2008 gültige Reform der Strafprozessordnung (StPO) benötigt nach Ansicht des neuen Präsidenten des Obersten Gerichtshofes (OGH), Eckart Ratz, nur kleine Nachbesserungen. Bei den Staatsanwälten, die seither im Mittelpunkt des Ermittlungsverfahrens stehen, will er das "Prinzip Hoffnung" gelten lassen, wie er im Interview mit der APA erklärte. Klagen über schwierige Wirtschaftsfälle hält er für ebenso wenig angebracht wie über den Vertrauensverlust in die Justiz.

Hoffen auf Lernen aus Fehlern

Ratz, der am 3. Februar in sein Amt eingeführt wird, verwies auf den "Tsunami" an neuen Strukturen und Abläufen, die die Staatsanwälte mit der StPO-Reform parieren hätten müssen. Dazu seien offene Planstellen und eine hohe personelle Fluktuation gekommen. Dass es da anfangs zu Fehlern habe kommen können, sei für jeden verständlich. Außerdem wachse die Erfahrung und damit auch das Selbstvertrauen der oft noch sehr jungen Staatsanwälte. "Das ist wie bei einem Baby. Wenn es fünfmal hingefallen ist, beim sechsten Mal läuft es der Mama entgegen."

An Reformen schlägt Ratz beim Hauptverfahren eine Beschleunigung der sich heute teils über Monate ziehenden Urteilsausfertigung durch die Richter vor. Die 2009 eingesparten Beisitzer in Schöffensenaten würde er wieder einführen, und Sachverständige sollten schon im Ermittlungsverfahren vom Richter statt vom Staatsanwalt bestellt werden.

Jammern über Wirtschaftsfälle nicht angebracht

Dass die Belastung der Staatsanwälte durch immer komplexere Wirtschaftsstrafsachen steigt, will Ratz nur sehr bedingt gelten lassen. "Wirtschaftsfälle hat es früher auch gegeben", sagte er. Statt sich lange zu verzetteln, gelte es gleich am Anfang zu reflektieren, worum es eigentlich gehe. Dann könne viel rascher entschieden werden, ob angeklagt oder eingestellt werde - und das steigere wiederum das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz.

Offen zeigte sich der OGH-Präsident dafür, der Justiz stärker zu erlauben, die Medien mit Informationen zu versorgen, wenn deren Rolle als "Public Watchdog" sonst in Gefahr geraten würde. Die dabei notwendige Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten gegenüber dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit brauche einen seriösen Meinungsbildungsprozess. "Aber viele Früchte brauchen nicht allzu lang zu reifen", sagte er.

Für keine gute Idee hält Ratz die von seiner Amtsvorgängerin Irmgard Griss angeregte Zusammenlegung der Landes- und Bezirksgerichte zu einstufigen Eingangsgerichten. Bei der von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) geplanten Zusammenlegung von Bezirksgerichten hofft er auf Augenmaß. "Ich sehe sonst die Gefahr der intellektuellen Ausdünnung des ländlichen Raums", warnte der Vorarlberger.

Verankerung des erweiterten Grundrechtsschutzes

Der neue OGH-Präsident Eckart Ratz wünscht sich zum Amtsantritt die gesetzliche Verankerung des seit 2007 praktizierten erweiterten Grundrechtsschutzes. Die Beschwerde gegen Grundrechtsverletzungen in Strafverfahren sei ein "großer Erfolg". Aber um auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg völlig akzeptiert und "nicht nur subtil denkenden Juristen zugänglich" zu sein, müsste dieses Rechtsschutzinstrument nunmehr gesetzlich verankert werden, sagte Ratz. (APA)

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14 Postings
Wolfgang Lederbauer1
00
...Dass es da anfangs zu Fehlern habe kommen können, sei für jeden verständlich... die gesetzliche Verankerung des seit 2007 praktizierten erweiterten Grundrechtsschutzes...

Schön, dass dies nun erkannt wird.

Da gibt es aber noch etwas anderes:

SFH-0825 / Urteil Oberster Gerichtshof vom 06.05.2008 - VIEWS des MRA sind unverbindlich
Der Revision wird nicht Folge gegeben: Die VIEWS des MRA sind unverbindlich, weil der Pakt selbst mangels Ausführung des Erfüllungsvorbehaltes nach Art 50 Abs 2 B-VG in Österreich nicht unmittelbar anwendbar ist.

http://so-for-humanity.com2000.at/index.php... 1221&page=

http://so-for-humanity.com2000.at

chima
00
in welchem Alter

hat der denn Laufen gelernt?

;-)

J. Reichhart
15
30.1.2012, 07:20
herr ratz,

wortspiele mit namen sind entbehrlich, wenn auch verlockend. ich verkneif sie mir, weil ich will, dass mein posting durchkommt.

was sie da von sich geben, ist nur erbärmlich und beweist einmal mehr, die rechtsbarbarei in diesem land!

die justiz ist eine hure der macht, was sie eindrucksvoll unter beweis gestellt haben!

es wird sich also im (un)rechtssystem österreichs nichts ändern. so kann man auch einen rechtsstaat völlig ruinieren.

staatsanwälte dürfen weiter wüten, fehler passieren halt. ohne folgen für die täter, klar! amtsmissbrauch ist weiterhin totes recht. und politische willkür an der tagesordnung.

willkommen in der ferkelrepublik.

Neza
12
29.1.2012, 19:49
Ein CVer, wie er leibt und lebt

Näheres zu diesem Charaktertypus haben unten andere schon präzise festgehalten.

J. Reichhart
01
30.1.2012, 07:22
ob cv oder bsa oder fav ist schon egal!

fritzcat
00
29.1.2012, 20:41
der ist kein CVer

woher haben sie denn diese Falschinformation?

V. S.
02
29.1.2012, 18:03
>Dass es da anfangs zu Fehlern habe kommen können, sei für jeden verständlich.

???????

Für mich NICHT. StAs uva RichterInnen verfügen über eine enorme Macht über Menschenleben. Fehler passieren, "verständlich" können sie ad deren existenziellen Auswirkungen NICHT sein, DH die Justiz hat umgehend zu korrigieren, was NICHT der Fall ist.

>Die Beschwerde gegen Grundrechtsverletzungen in STRAFverfahren

Und was ist mit dem ZIVILverfahren??? Mangels einer Klagsoption post Rechtsmittelzug ist hier das BVG, dessen rechtstaatliches Grundprinzip, AUSSER KRAFT gesetzt.

Und, der nächste Richter, der, per se pflichtverletzend, zur nicht gegebenen Vertrauenswürdigkeit aufgrund nicht gegebener inhaltlicher Kontrolle, dieser Schandjustiz steht, dh es wird sich genau nichts ändern, A bleibt ein de facto rechtsfreier Raum.

chima
00
Fehler

der anderen quittiert die Justiz gnadenlos; eigene Fehler - mögen sie auch monatelange, unberechtigte U-Haft zur Folge gehabt haben wie etwa im Tierschützerprozess - gehören zum Leben.

Quod licet jovi non licet bovi - das ist das Motto der Justiz, schon lange und es wird sich nicht ändern.

V. S.
00
Gebe Dir völlig recht,

ABER bereffs "nicths ändern": DAS liegt an UNS!!!
Wenn WIR uns damit abfinden in einem realiter rechtsfreien Land zu leben, haben wir auch nichts Anderes verdient.

Castrator
18
29.1.2012, 17:00
Eckhart Ratz

hat sich im langsamenDauerlauf nach oben intrigiert; dieser Typ Mensch findet nur in der Schlangengrube Justiz oder im höheren Bundesdienst Verwemdung.

Inhaltlich sagt Ratz das, was derjenige, der gerade am Ruder ist, hören will, daher erübrigt sich eine Stellungnahme in der Sache.

Morgen kann schon alles anders sein!!

FabrechaParteigibtsKane, gründen wir eine
113
29.1.2012, 16:48
wie wahr:

Zitat: "Außerdem wachse die Erfahrung und damit auch das Selbstvertrauen der oft noch sehr jungen Staatsanwälte. "Das ist wie bei einem Baby. Wenn es fünfmal hingefallen ist, beim sechsten Mal läuft es der Mama entgegen." Zitatende.
Genau: Nachdem der engagierte Staatsanwalt es zum 5. Mal telefonisch / mündlich / nicht genehmigte Anklage usw von "oben" auf den "Kopf" bekam, hat er Erfahrung genug gesammelt und läuft der "Mama entgegen" und "nicht gegen".
Wunderbar Herr Dr. Ratz! Das sind genau die Sätze, die sie prädistinierten, von Vorarlberg nach Wien zu gelangen. Die Vorarlberger sind, so hört man, immer noch froh, darüber.

Neza
25
29.1.2012, 14:22
Die in der Justiz für die Strafjustiz der letzten Jahre Verantwortlichen haben aus Österreich eine Bananenrepublik gemacht!

Isegrim1
12
29.1.2012, 16:50

Warum?

so so ....
06
29.1.2012, 16:27

Einspruch: die haben die Bananenrepublik nicht gemacht sondern fortgeschrieben. A war justiziell noch nie etwas anderes.

Dieser Befund tut natürlich weh angesichts des Prozentsatzes an fähigen, ehrlichen, idealistischen Richtern und Staatsanwälten, die es zweifellos gibt. und auf die ausdrücklich hinzuweisen ist.

Aber der Rest der Belegschaft lässt kein anderes Urteil aus Sicht des Wählers, Steuer- und Gebührenzahlers zu, der keinen angemessenen Gegenwert für seine diesbezüglichen Leistungen erhält.

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