Innsbruck - Im Tiroler Dauerstreit rund um die Agrargemeinschaften fühlt sich der Rechtsvertreter der "Plattform Agrar-West", Bernd Oberhofer, von der Politik zu Unrecht kritisiert und setzt nun rechtliche Schritte. Agrarreferent LHStv. Anton Steixner und LH Günther Platter (beide V) hatten Oberhofer zuletzt vorgeworfen, den Rechtsstaat "mit Füßen zu treten" und "Totengräber des Bauernstandes" zu sein. Oberhofer bekämpft höchstgerichtliche Urteile, die unter anderem die Beteiligung der Gemeinden an Gewinnen der Agrargemeinschaften ermöglichen.

Oberhofer hat laut Sonntagausgabe der Tiroler Tageszeitung (TT) beim Landesgericht Innsbruck als Handelsgericht Klage gegen Landeshauptmann Platter eingereicht. Der Anwalt klagte auf Unterlassung, Widerruf, Veröffentlichung des Widerrufs sowie Feststellung der Schadenersatzhaftung. In Summe bewertete Oberhofer die Kosten für das Verfahren und die von ihm gewünschte Schadenersatzhaftung mit rund 50.000 Euro.

Gemeinden warten auf Erlöse

Fast vier Jahre nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) schwelt der Streit zwischen Gemeinden und Agrargemeinschaftsvertretern unvermindert weiter. Gemeinden warten nach wie vor auf Erlöse aus dem Substanzwert, also auf jene Gewinne, die beispielsweise aus der Jagdpacht, Schottergruben, Autobahnraststätten oder dem Verkauf von Bauland stammen. Dabei stellte der VfGH in seinem Erkenntnis im Juni 2008 eindeutig fest, dass die Gemeinden und nicht die Agrargemeinschaften über das Gemeindegut verfügungsberechtigt sind. Im Wesentlichen bestätigte der VfGH damit seine Feststellung von 1982.

Durch Regulierungsverfahren in den 1950er und 1960er Jahren wurde das Gemeindegut den Agrargemeinschaften übertragen. Diese Eigentumsübertragung kritisierte der VfGH bereits 1982 als rechtswidrig. Diese Ansicht fiel in Tirol aber zunächst nicht auf fruchtbaren Boden. Erst als die Gemeinde Mieders vor die Höchstrichter zog und der VfGH sein Erkenntnis von 1982 im Sommer 2008 bekräftigte, kam der Stein ins Rollen.

Was folgte, waren zum Teil heftig geführte politische Debatten und eine Novellierung des Tiroler Flurverfassungsgesetzes. Demnach müssen die aus Gemeindegut entstanden Agrargemeinschaften zwei Rechnungskreise führen. Einen für die Wald- und Weidenutzung und einen gesonderten für die Erlöse aus dem Substanzwert. Auf letzteren sollten die Gemeinden zugreifen können. Die entsprechenden Bescheide der Tiroler Agrarbehörden werden aber in vielen Fällen vor dem VwGH bekämpft. (APA)