Anwalt fühlt sich von Politik zu Unrecht angegriffen
Innsbruck - Im Tiroler Dauerstreit rund um die
Agrargemeinschaften fühlt sich der Rechtsvertreter der "Plattform
Agrar-West", Bernd Oberhofer, von der Politik zu Unrecht kritisiert
und setzt nun rechtliche Schritte. Agrarreferent LHStv. Anton
Steixner und LH Günther Platter (beide V) hatten Oberhofer zuletzt
vorgeworfen, den Rechtsstaat "mit Füßen zu treten" und "Totengräber
des Bauernstandes" zu sein. Oberhofer bekämpft höchstgerichtliche
Urteile, die unter anderem die Beteiligung der Gemeinden an Gewinnen
der Agrargemeinschaften ermöglichen.
Oberhofer hat laut Sonntagausgabe der Tiroler Tageszeitung (TT)
beim Landesgericht Innsbruck als Handelsgericht Klage gegen
Landeshauptmann Platter eingereicht. Der Anwalt klagte auf
Unterlassung, Widerruf, Veröffentlichung des Widerrufs sowie
Feststellung der Schadenersatzhaftung. In Summe bewertete Oberhofer
die Kosten für das Verfahren und die von ihm gewünschte
Schadenersatzhaftung mit rund 50.000 Euro.
Gemeinden warten auf Erlöse
Fast vier Jahre nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs
(VfGH) schwelt der Streit zwischen Gemeinden und
Agrargemeinschaftsvertretern unvermindert weiter. Gemeinden warten
nach wie vor auf Erlöse aus dem Substanzwert, also auf jene Gewinne,
die beispielsweise aus der Jagdpacht, Schottergruben,
Autobahnraststätten oder dem Verkauf von Bauland stammen. Dabei
stellte der VfGH in seinem Erkenntnis im Juni 2008 eindeutig fest,
dass die Gemeinden und nicht die Agrargemeinschaften über das
Gemeindegut verfügungsberechtigt sind. Im Wesentlichen bestätigte der
VfGH damit seine Feststellung von 1982.
Durch Regulierungsverfahren in den 1950er und 1960er Jahren wurde
das Gemeindegut den Agrargemeinschaften übertragen. Diese
Eigentumsübertragung kritisierte der VfGH bereits 1982 als
rechtswidrig. Diese Ansicht fiel in Tirol aber zunächst nicht auf
fruchtbaren Boden. Erst als die Gemeinde Mieders vor die
Höchstrichter zog und der VfGH sein Erkenntnis von 1982 im Sommer
2008 bekräftigte, kam der Stein ins Rollen.
Was folgte, waren zum Teil heftig geführte politische Debatten und
eine Novellierung des Tiroler Flurverfassungsgesetzes. Demnach müssen
die aus Gemeindegut entstanden Agrargemeinschaften zwei
Rechnungskreise führen. Einen für die Wald- und Weidenutzung und
einen gesonderten für die Erlöse aus dem Substanzwert. Auf letzteren
sollten die Gemeinden zugreifen können. Die entsprechenden Bescheide
der Tiroler Agrarbehörden werden aber in vielen Fällen vor dem VwGH
bekämpft. (APA)