Natürlich ist möglich, dass Richterin Sonja Arleth auf eigenen Wunsch keine Prozesse mehr leiten wird. Dass sie der Meinung ist, als Haftrichterin allein, die über U-Haften und Auslieferungen Verdächtiger entscheidet, besser eingesetzt zu sein. Bestätigen oder dementieren wird die Vorsitzende im Tierschützerprozess, der sich in den Jahren 2010 und 2011 mehr als 14 Monate lang dahingequält hat, das wohl nicht: Nach ihren Freisprüchen sämtlicher in dem Monsterverfahren Angeklagter in allen Anklagepunkten am 2. Mai 2011 sagte sie in einem Telefonat, sie sehe ihre Rolle in der Rechtsprechung, nicht als Interviewpartnerin von MedienvertreterInnen.

Doch wirklich plausibel erscheint die Freiwilligkeitsthese nicht, denn immerhin hat Arleth - bei aller Kritik an ihrer Prozessführung - für die Justiz in Österreich einiges geleistet. Sie hat in einem der wichtigsten politischen Prozesse der vergangenen Jahrzehnte das Zepter geführt. Hat als Einzelrichterin, also ohne Schöffen oder Geschworene, 13 Anklageschriften, dutzende Zeugenaussagen und etliche Gutachten vergleichen und bewerten müssen. Hat es trotz allem geschafft, das hoch emotionalisierte Verfahren zu einem Ende zu führen.

Vor diesem Hintergrund erscheint es zumindest hinterfragenswert, dass Arleth jetzt gerichtsintern eine solche berufliche Umorientierung erlebt. Waren es die 13 Freisprüche gegen eine Anklageschrift, die massive Beschuldigungen enthielt, also die inkriminierten Tierschützer als Gruppe organisierter Krimineller sah, die dafür den Ausschlag gaben?

Wenig brillant

Und wie ist im Gegensatz dazu der wohl eindeutige Karriereschritt des anklagenden Staatsanwalts in der Tierschützercausa, Wolfgang Handler, zu erklären? Er avancierte nach Arleths Freispruch zum Ersten Staatsanwalt am Wiener Neustädter Landesgericht: die zweithöchste Funktion in der dortigen Anklägerhierarchie. Was immer den Ausschlag dazu gab, die Brillanz seines Auftretens vor Gericht kann es nicht gewesen sein: Handler schwieg sich im Tierschützerverfahren fast durchgängig durch die 14 langen Prozessmonate, ja, er verschwand stunden- und tagelang hinter seinem PC, so als wäre dieser ein Schutzschild.

Dennoch hat Handler als Ankläger jetzt noch mehr Einfluss bekommen, während Arleth gar nicht mehr Recht sprechen wird. Ihr Freispruch in allen Punkten war eine Kritik, wenn nicht eine Ohrfeige für die Beweiskraft der Anklageschrift - auch wenn ihre Entscheidung nicht rechtskräftig ist, also noch korrigiert werden kann. Von wem? Von Handler, der nach der schriftlichen Urteilsausfertigung durch Arleth, die in den kommenden Wochen erwartet wird, Berufungsmöglichkeit hat. Die er nutzen wird, wie er schon angemeldet hat.

Das eröffnet mehrere Fragen: Wurden Arleths Freisprüche und die mitschwingende Anklagekritik in der Justiz missbilligt? Meint man, sie sei zu weit gegangen? Sie hat ihre Entscheidung als unabhängige Richterin getroffen: Darf eine Richterin nur bis zu einem gewissen Grad unabhängig sein, um Richterin bleiben zu dürfen?

"Ruf der Justiz"

Und: Geht es in dieser Causa um Handlers Ruf als Staatsanwalt, der mit dem "Ruf der Justiz" gleichgesetzt wird? Wurden die Freisprüche vielleicht gar als Makel betrachtet? Als Makel, der aus dem Weg zu schaffen ist? Mittels Berufung kann Handler selbst den ersten Schritt in diese Richtung tun. Und weiter dann? Die Teil- oder Gesamtwiederholung des Prozesses ist möglich. Auch, dass die Beschuldigten dann erneut als "Tierschutz-Mafia" vor Gericht stehen müssen. 

Insgesamt senden Arleths Umorientierung und Handlers Avancement das Signal aus, dass man mit individuellen Entscheidungen, die das Funktionieren des Systems hemmen, ja, dieses vielleicht gar auf interne Fehler hinweisen, in der Justiz keine Karriere macht. Sondern vielmehr mit konformen Handlungen, die das Zusammenspiel von Ermittlern und Anklägern stärken und beiden nutzen. Denn immerhin hat ja nicht nur Staatsanwalt Handler einen Aufstieg geschafft, sondern auch Erich Zwettler, Leiter der Sonderkommission Bekleidung, die die - laut Richterin Arleth überschießenden - jahrelangen Ermittlungen gegen die Tierschützer führt(e): 2010 avancierte er zum Leiter des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT). (Irene Brickner, derStandard.at, 28.1.2012)