Verkehrsministerin plant Auslagerung des Verkehrsarbeits-Inspektorats an das Sozialministerium
Wien - Betriebsgenehmigungen für Anlagen und Fahrzeuge im Verkehrsbereich (Eisenbahn, Telekom, Post, Schiff- und Luftfahrt) könnten bald komplizierter sein, als sie bereits sind. Grund ist eine Verwaltungsreform, die sich im Verkehrsministerium anbahnt. Sie stößt auf Widerstand vor allem bei betroffenen Unternehmen.
Der Anlass klingt harmlos: Verkehrsministerin Doris Bures will das bei ihrer Obersten Verkehrsbehörde angesiedelte Verkehrsarbeitsinspektorat an das Sozialministerium abtreten, wo es in die Arbeitsinspektorate integriert werden soll. Bures würde sich dadurch ungefähr 40 Dienstposten ersparen, was ihr sparbudget-technisch entgegenkäme.
Was logisch klingt, sehen mit Tunnelsicherheit, Fahrzeug- und Sicherungstechnik von Verkehrsanlagen vertraute Personen allerdings kritisch, insbesondere was Genehmigungen für Straßenbahnen, U- und sonstige Eisenbahnen betrifft. Recht und -behörden seien seit der Reform 2003 bereits zersplittert genug, gibt man in betroffenen Fachverbänden in der Wirtschaftskammer zu bedenken.
Damals wurde das Eisenbahnwesen förderalisiert:_Der Bund ist nur mehr für Hochleistungsstrecken zuständig, die Länder für Nebenbahnen und für die rund 1500 Anschlussbahnen sind die Bezirkshauptmannschaften zuständig. In Summe kommt Österreich nun auf 132 Eisenbahnbehörden.
Was das mit Arbeitnehmerschutz zu tun hat? Eisenbahnrecht betrifft immer die Sicherheit der Fahrgäste und die orientiert sich am Arbeitnehmerschutz. Muss beispielsweise ein U-Bahnzug evakuiert werden, darf der Lokführer das Fahrzeug erst verlassen, wenn der letzte Fahrgast in Sicherheit ist. Ob dies gewährleistet ist, kontrolliert das Verkehrsarbeitsinspektorat vor Erteilung einer Betriebsgenehmigung für ein Fahrzeug oder einen Tunnel - und das gilt dann quasi zugleich als Norm für alle Verkehrsträger in Österreich.
Bahnbetreiber fürchten nun um ihren One-Stop-Shop: Aus einem Verkehrsarbeitsinspektorat könnten 19 werden, würde dieses an die Regionalstruktur der Arbeitsinspektorate im Sozialministerium angepasst. In Bures' Kabinett sieht man darin kein Problem. Es würden lange Fahrzeiten wegfallen und es gebe im Sozialministerium auch mehr Fachpersonal für Arbeitnehmerschutz. Fix sei aber noch nichts. Man sondiere Einsparungsmöglichkeiten, sagt eine Sprecherin.
"Ich halte das nicht für gscheit", sagt Martin Gleitsmann, Leiter Sozialpolitik der Wirtschaftskammer. Verkehrsunternehmen seien sehr speziell, daher gehe es um eine Spezialbehörde. „Zersplitterung macht alles komplizierter", sagt Robert Woppel vom Fachverband Schienenbahnen, „das sollten wir vermeiden." Der Gesetzgeber sagt übrigens, dass der Arbeitnehmerschutz in Genehmigungsverfahren integriert sein muss, gibt ein mit der Materie vertrauter Rechtsexperte klar. Daher wäre kontraproduktiv, die einzige bundesweit agierende Behörde zu regionalisieren. (Luise Ungerboeck, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 28./29.1.2012)