Nach Jahren des Streits ging es 2006 mit einer Verordnung für die Telekom sehr rasch
Der Stein des Anstoßes, der mutmaßlich zu Schmiergeldzahlungen geführt haben soll, heißt PAC. Diese Payphone Access Charge ist ein Aufschlag, den die Telekom Austria (TA) ihren Telefonkonkurrenten verrechnen darf, wenn deren Kunden von TA-Telefonzellen 0800er-Nummern (österreichweit zum Ortstarif) anwählen.
Der Weg bis zu dieser Entscheidung war reichlich verschlungen. Denn die Telekom-Regulierungsbehörde TKK und deren vorgelagerte Gesellschaft Rundfunk- und Telekomregulierungs GmbH (RTR) schmetterten das Begehren der Telekom nach einem Zuschlag auf derartige (meist von Notruf-diensten oder Info-Hotlines verwendeten) Mehrwertnummern als nicht konform mit EU-Richtlinien und Telekomgesetz ab.
Auch beim Verwaltungsgerichtshof blitzte die TA ab. Das Höchstgericht wies die Argumentation der TA, der PAC-Aufschlag sei gerechtfertigt, weil bei Anrufen zu 0800er-Nummern die Kosten des Betriebs von Telefonhütteln nicht gedeckt seien, zurück.
Nun versuchte die TA, die mit 0800er-Nummern operierenden Diensteanbieter in Verträge zu zwingen, die der TA ein zusätzliches Entgelt sichern sollten. Auch das misslang, denn das Handelsgericht Wien untersagte der TA, die Dienstenummern bei Nicht-einwilligung zu sperren.
Die TA ließ nicht locker und siehe da: 2005 änderte die RTR unter ihrem Geschäftsführer Georg Serentschy ihre Argumentation. Durch Änderung der Universaldienstverordnung (UDVO; regelt die flächendeckende Versorgung mit Telefondienstleistungen) könne der gerufene Teilnehmer sehr wohl zur Kassa gebeten werden.
Im April 2006 begann das Verkehrsministerium unter ihrem Minister Hubert Gorbach (BZÖ) mit der Novellierung dieser UDVO. Nach einer nur dreiwöchigen Begutachtungsfrist bis August unterschrieb Gorbach die von den alternativen Telekomnetzbetreibern vehement bekämpfte neue UDVO im September 2006 - wenige Tage vor der Nationalratswahl.
Der jährliche Mehrerlös der Telekom Austria wird auf zehn Millionen Euro taxiert. (ung, DER STANDARD, Printausgabe, 27.1.2012)