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Die Justiz legt einen Gang zu, die Oberstaatsanwaltschaft schaltet sich in die Ermittlungen gegen Julius Meinl V. ein.
Wien - Das Verfahren gegen Julius Meinl V. (Meinl European Land; MEL) läuft offenbar nicht sehr rund. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt seit mehr als vier Jahren; nun schaltet sich die Oberstaatsanwaltschaft als Dienstaufsicht ein. Derzeit arbeiten drei Staatsanwälte an der Causa. Markus Fussenegger, der die Sache federführend betreut, ist allerdings im Vorjahr zur Staatsanwaltschaft Feldkirch übersiedelt. Nun kommt er wochenweise nach Wien, wo ihn zwei (vielbeschäftigte) Kollegen unterstützen.
Jetzt hat die Oberstaatsanwaltschaft Wien eingegriffen: Sie stellt ab sofort einen auf Wirtschaftscausen spezialisierten Mitarbeiter aus ihrer Behörde ab. Er soll die handelnden Staatsanwälte in der Causa Meinl "verstärkt unterstützen", wie der Standard in Erfahrung gebracht hat.
Der betreffende Oberstaatsanwalt (oder die Oberstaatsanwältin; die Entscheidung fällt dieser Tage) soll dazu beitragen, dass die umfangreiche Causa Meinl beschleunigt wird. Derzeit ist weder eine Anklageerhebung noch eine Einstellung des Verfahrens absehbar. Schon anlässlich des jüngsten Gerichtsgutachteraustauschs vor Weihnachten machte sich in der Justiz Ungeduld breit. "Es muss etwas weitergehen, die Sache läuft unrund", hieß es damals vonseiten der Justiz.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey, bestätigt die Hinzuziehung eines Oberstaatsanwalts in der Sache. Er sieht es "positiv, dass die Oberstaatsanwaltschaft Kapazitäten freimacht. Das gibt Hoffnung, dass dann manches schneller geht", wie er sagt. Allerdings sei "noch völlig offen, was genau der Kollege von der Oberbehörde machen wird".
Das Verfahren gegen Julius Meinl und andere - darin geht es etwa um den Rückkauf der MEL-Zertifikate und seine Auswirkungen auf Kurs und Anleger - ist immer wieder ins Stottern geraten. Der erste Gerichtsgutachter, Thomas Havranek, wurde Anfang 2010 wegen Befangenheit abberufen. Der zweite, Fritz Kleiner, ist vor Weihnachten 2011 von Bord gegangen: Im Herbst hatte die Justiz seinen Gutachtensauftrag reduziert und den abgetrennten Teil an den Wiener Wirtschaftsprüfer Martin Geyer vergeben. Wenig später hat Kleiner sein Mandat ganz zurückgelegt. Nun ist eben Geyer als Gerichtssachverständiger an der Reihe.
Was die Causa Meinl formal betrifft, ist derzeit das Gericht am Zug. Meinls Anwälte haben im vorigen Herbst einen Antrag auf Herabsetzung der Kaution von hundert auf fünf Millionen Euro gestellt; darüber wird nun bald entschieden werden. (Renate Graber, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 27.1.2012)
Ex-Sachverständiger will Druck von Staatsanwalt beweisen
Die Hausdurchsuchung vom November 2012 war rechtmäßig, urteilt das Oberlandesgericht Wien
Die Bank muss dem Sachverständigen Martin Geyer knapp 3.000 Euro Zahlen, urteilt das Oberlandesgericht Wien
Laut Kurier wird geprüft, ob die Staatsanwälte Beweismittel manipuliert bzw. nachträglich in den Akt geschmuggelt haben
der Österreichische Amtsschimmel ?
Warum zum Teufel wird der federführende StA in dem Verfahren, wohl gemerkt einem in Wien anhängigen Verfahren, zur StA nach Feldkirch versetzt bzw. warum wurde ihm dieser Wechsel ermöglicht ? Und der Hr. Oberstaatsanwalt, mit dem diese Truppe nun zu viert ist, wird das jetzt beschleunigen ? Kann mir höchstens vorstellen, dass man den Hr. Fussenegger aufgrund seiner wohl sehr guten Ermittlungen nach Feldkirch versetzt hat, weil er der Lösung schon gefährlich nahe kam ... (viel weiter weg gehts nimma), und der Hr./ Fr. OStA wird nun endlich die Einstellung des Verfahrens beschleunigen ...
KHG war Oberaufseher der Meinl Bank.
Gleich nach seinem Wechsel in die Privatwirtschaft hat Meinl seinem Aufseher eine leistungsunabhängige 10 Millionen Beteiligung unter die Nase gerieben.
Der Leistungs- und Kofferträger Grasser hat natürlich sofort zugeschlagen und unsere "unabhängige" ÖVP Justiz hat die MIP Anlegerabzocke eingestellt.
Es ist zu erwarten, dass Meinl auch einen Oberstaatsanwalt für sein Juristenteam "brauchen" und mit Millionenhonoraren ködern könnte.
nach so einer sicheren und hohen verzinsung kann man lange suchen. das ganze wird kest-frei sein. danke liebe staatsanwaltschaft. ihr habt dem herrn meinl zu einer supergeldanlage auf kosten des steuerzahlers verholfen.
... wollen wir nicht vergessen, dass wesentliche Einkünfte, trotz klarer Zurechnung, lt. jüngsten Zeitungsmeldungen (Falter) nicht versteuert wurden... ... was die gesamte Angelegenheit noch pikanter macht... bei soviel Intelligenz, Schönheit und Vorbildfunktion fast schon zu viel... aber eben nur fast... ... deshalb läuft er auch noch frei herum (allerdings scheinbar weniger auf (inländischen) Parties...)
Wieso geben Sie der Staatsanwaltschaft die Schuld? Die haben weder gesagt, er solle so ein Angebot machen, noch ist die Sache vom Tisch.
Sie sollten mal nicht so voreilig sein. Denken Sie doch mal an die armen Hunde der Staatsanwaltschaft, was die für Aktenberge sichten müssen. Na Gott sei Dank sind sie "wenigstens" zu zweit. Das ist eher etwas was mich aufregt. Bei so einem umfangreichen Fall nur 3 Leute diesen bearbeiten. Kein Wunder, dass das so lange dauert. Das ist aber nicht die Schuld der Staatsanwaltschaft!
Vielleicht wärs für die Zukunft wirklich mal eine Gute Idee, die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte abzuschaffen. Da wird womöglich schon politischer Einfluss dahinter stehen, dass derart verzögert wird.
(also nicht landläufiger "primitiver" Betrug...), der nicht jahrelanger Vorbereitung bedurfte, in Ö wie anderswo.
ERSTENS ist es schon einmal bei solchen Dingen SEHR schwierig, überhaupt den strafbaren Tatbestand zu definieren, was wiederum die Ermittlungen verzögert (weil ohne konkreten Verdacht auf Verstoß gegen § soundso und § soundso nicht ohne weiteres ermittelt werden kann), und dann ist es ZWEITENS meist sehr schwierig (und vor allem an die Verfügbarkeit der wenigen wirklichen Experten dafür gebunden!!), auch ohne bewußte Verschleierung seitens der Täterschaft, die Unterlagen zusammenzubekommen, zu sichten und zu interpretieren.
das aktiengesetz, dieser strafbestand könnte schon längst erledigt erledigt sein, hier geht es um malversationen, bei der auch tausende anleger die mio € veloren haben, der meinl wusste dass, und durch den rückkauf wollte er den wert dieser MEL erhöhen, damit noch mehr anleger ihr erspartes verlieren, dieser 5 mit all seinen handlangern sollte schon seit geraumer zeit hinter gittern sitzen, beweise gibt es genug, nur die StA sind zuwenig, bei der lucona hat man unsummen ausgegeben um der wahrheit auf den grund zu gehen, und es hat sich ausgezahlt, dieser fall ist ja nur eine facette des grasser netzes
sie sprechen davon, dass ein waffenverbot in den usa nichts bringt, weil eine "polizeilich hilfe nicht organisierbar ist,sie sollte ins simpl gehen und ihre tiefgründigen dort verkaufen, wäre etwas zum lachen, wäre es nicht so traurig, in kanada herrscht ein waffenverbot, und die rcmp hat alles unter kontrolle, ausserdem ist kanada um einiges grösser als die usa, und es gibt auch keine todesstrafe, wo bleibt denn ihre "logik"?, und so argumentieren sie bei vielen themen, der unterschied zwischen kanda und den gewaltbereiten usa, ist der fakt dass kakada kein territorium freigab, ohne dass nicht ein richter und die polizei tätig waren, in den usa passierte soetwas nicht, das gesetz wurde erst später eingesetzt, aber sie sind der besserwisser
Wenn es sich um AKtien einer österreichischen AG handeln würde, wäre es wohl eindeutig.
Hier handelt es sich aber um Zertifikate an den Anteilen einer Jersey-Limited.
Und da sieht die Sache eben wieder anders aus. So einfach, wie sich das alle vorstelen ist es eben leider nicht.
und die sache ist in einem land, wo normale verhältnisse herrschen kein problem, in einem land dass von dem spinnenetz eines grassers umwoben ist, spielt sich dass etwas anders ab, denn normalerweise hätten auch diese papierln genauer geprüft gehört, ist aber nicht passiert, denn aktien hat ja keiner der anleger bekommen, es handelte sich um partitionsscheine oder so etwas ähnliches, aber für alle beteiligten gilt natürlich die unschuldsvermutung, sie solten, dass buch über grasser lesen, "KGH" und dann werden sie auch einige seiner verbindungen erkennen, wird aber sicher nicht dass letzte buch über grasser sein
Naja, aber man darf schon verlangen, dass man sich bevor man signifikante
Beträge investiert einmal in den BÖrseprospekt schaut. Die KOnstruktion über Jersey an sich ist zwar ungewöhnlich, aber auch nicht komplett verwerflich.
Am ehesten finde ich in dem Fall bedenklich:
-) die sehr irreführende Werbung
-) die Tatsache, dass die Wr. Börse es als Aktie auf der Homepage gelistet hatte
-) die Berater der Meinl Success, die das wohl gerne "vergessen" haben zu erwähnen
-) das bewusste Ansprechen, von Leuten die anscheinend keine Ahnung von Finanzprodukten hatten
Die Frage ist nur ob das schon strafbar war oder eben nicht.
... in zahlreichen Zivilverfahren haben Gutachter bereits festgestellt, dass hier manipulatives Handeln vorliegt. Wir leben im Jahr 5 n. M. (nach MEL) und noch immer ist man von einer Anklage mindestens ebensoviele Jahre entfernt, was wiederum Libro, YLINE-Dimensionen entspricht. Um diese Verzögerungstaktiken hinanzuhalten, wär' auch legistisch an Themen wie einer "Beweislastumkehr" bei einem nicht nachvollziehbaren Verschwinden wesentlicher Beweisurkunden zu denken (hier sei etwa auch an den BAWAG/Flöttl-Fall erinnert).
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