Journalisten warnen vor Sicherheitspolizeigesetz

26. Jänner 2012, 17:21

Kommenden Donnerstag wird die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz im Innenausschuss behandelt, Ende Februar soll sie beschlossen werden

Die geplante Novelle des _Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) stößt bei der Journalistengewerkschaft auf scharfe Kritik. „Wir werden versuchen, auf alle im Nationalrat befindlichen Gewerkschafter aufklärend einzuwirken", sagt Journalistengewerkschaftsvorsitzender Franz C. Bauer zum _Standard: „Die ins Auge gefassten Änderungen treffen unseren Berufsstand ins Mark."

Denn die Neuerungen in dem Gesetz, das die Kompetenzen der Polizei zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung regelt, seien extrem „schwammig formuliert". So sehr, dass die diskutierte Ausweitung der „Gefahrenerforschung", auf deren Grundlage der Verfassungsschutz Beobachtungen im gewaltbereiten und terrorverdächtigen Milieu durchführt, von - bisher - nur Gruppen auf - künftig - auch Einzelne eine kritische Berichterstattung verunmöglichen könne.

Recherchieren

Bauer: „Es liegt in der Natur der Journalistenberufs, sich beim Recherchieren, etwa über politisch radikale Gruppen, gegebenenfalls auch über Strafbares in Kenntnis zu setzen. Das tut man man als Einzelperson - und könnte laut SPG-Novelle ins Fadenkreuz des Verfassungsschutzes geraten." - mit Observierungsmaßnahmen wie Lauschangriff und Einsatz verdeckter Ermittler als Folge.

Die Gefahr der Einschränkung journalistischer Freiheit wäre selbst durch eine Ausnahmebestimmung nicht beseitigt, meint Bauer: „Journalismus lebt von Informanten, die als Einzelpersonen künftig gleichfalls gefährdet wären. Diese Novelle schürt ein Klima der Furcht."

Rubina Möhring (Reporter ohne Grenzen) und Fred Thurnheim (Österreichischen Journalistenclub) teilen die Vorbehalte des Journalistengewerkschaftschefs. Diese fußen vor allem auf der geplanten Änderung von Paragraf 21, Absatz 3 des Sicherheitspolizeigesetzes.

Dort wird die „Beobachtung einer Person" an die Voraussetzungen geknüpft, dass sich jemand öffentlich, schriftlich oder elektronisch „für Gewalt gegen Menschen, Sachen oder die verfassungsmäßigen Einrichtungen ausspricht" - oder aber „Mittel und Kenntnisse" erwirbt, die Sachen oder Menschen gefährden. Sei „damit zu rechnen", dass damit „Gewalt herbeigeführt" werden soll, habe der Verfassungsschutz auf den Plan zu treten.

Ministerium will beruhigen

„Dieser Passus ist missbrauchssicher", beruhigt ein Sprecher des Innenministeriums. Es sei klar definiert, dass nur im Fall eines „Aufrufs zur Gewalt" ausgespäht werden solle. Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser bezweifelt dies: „Diese Regelung und die gesamte Novelle sind überschießend und missbrauchsanfällig."

Sollte die SPG-Novelle beschlossen werden, so tunlichst mit „besseren Rechtsschutzbestimmungen", fordert er. Die am Mittwoch vom Innenministerium angekündigte Präzisierung der Aufgaben des Rechtsschutzbeauftragten bei derlei Beobachtungen seien „unzureichend". (Irene Brickne, DER STANDARD Printausgabe, 27. jänner 2012)

 

Franz Huber102
06
26.1.2012, 18:49
das ist die Vorbereitung

auf den großen Crash, damit wenns dann zu Unruhen kommt, über uns drübergefahren werden kann!
schön langsam können wir uns von Demokratie, Freiheit und Menschenrechten verabschieden! Traurig aber wahr!

Cyborg78sbg
01
27.1.2012, 00:38

Ja, das sehe ich auch so. Es rennt ihnen die Zeit davon, und der Crash kommt immer näher. Darum sind sie auch immer ungenierter Überwachungsgesetze durchzudrücken, diese verlogenen korrupten Politiker.

blitzfreak
09
26.1.2012, 17:37

wirkt es nur auf mich so oder kommen in letzter Zeit wirklich immer mehr Gesetze die uns immer mehr unsere persönlichen Freiheiten berauben können/sollen?

schweinebucht
01
26.1.2012, 21:54
NEIN!

Seh ich auch so. Dazu braucht es keine paranoide psyche. Der "markt" braucht käufer nicht denker und philosophen.

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