OGH entscheidet im Sinne der Ex-Bank - Aviso-Zeta-Chef Frömmel hofft nun auf außergerichtliche Erledigung aller Verfahren
Wien - Die Immofinanz-Tochter Aviso Zeta AG, die als "Bad Bank" aus der ehemaligen Constantia Privatbank (CPB) hervorgegangen ist, hat vor dem Obersten Gerichtshof (OHG) ein Verfahren zu Rechtsfragen um das Anlageprodukt "Dragon FX Garant" gewonnen, für das es eine Garantie der Pleite gegangenen US-Bank Lehman Brothers gab. "Wir sind daher sehr zuversichtlich, dass das Thema Dragon FX Garant bald final zu Gunsten der Aviso Zeta erledigt sein wird", erklärte Vorstand Avio-Zeta-Vorstand Stefan Frömmel am Donnerstag in einer Aussendung der Immofinanz-Gruppe.
Frömmel bezeichnet die OGH-Entscheidung als "großen Erfolg". Bereits nach dem Bekanntwerden des Urteils hätten mehrere Anlegervertreter aktiv die Gesamtbereinigung all Dragon FX-Fälle vorgeschlagen. Beim HG Wien würden insgesamt 500 Verfahren gegen die ehemalige Bank mit einem Gesamtstreitwert von 7 Mio. Euro auf den Ausgang dieses Musterverfahrens warten. Auf Grund der nunmehr ergangenen Entscheidung des OGH sei es sehr wahrscheinlich, dass die restlichen noch anhängigen Dragon FX Garant-Verfahren ebenfalls für die Aviso Zeta entschieden werden.
Bis zuletzt hätten Anleger in diesem Verfahren argumentiert, dass sie einen Investmentfondsanteil gekauft und eine Schuldverschreibung erhalten hätten. Es liege daher eine Anderslieferung ("aliud") vor. Dieser Argumentation habe der OGH im vorliegenden Fall nun eine klare Absage erteilt.
Der OGH stellt laut Aussendung in seinem Urteil fest, dass die Informationsbroschüre der Aviso Zeta AG Grundlage des Kaufes gewesen ist. Für eine Argumentation, wie sie die Anleger führen, bestehe daher "kein Raum". In der Broschüre werde darauf hingewiesen, dass es sich um ein Zertifikat mit Kapitalgarantie handle. Daher bestehe Einvernehmen über den Kaufgegenstand, woran auch eine allfällige Falschbezeichnung nichts ändere. Entscheidend sei, dass im Kaufformular Dragon FX Garant ausgefüllt worden sei. Außerdem habe der OGH wiederholt, dass die Aviso Zeta AG in der zitierten Informationsbroschüre auf ein allgemeines Bonitätsrisiko der späteren Pleitebank Lehman Brothers nicht hinzuweisen hatte.
"Wir sind durchaus an einer außergerichtlichen Erledigung der Verfahren interessiert, um die Gerichte nicht unnötig zu belasten und allen Beteiligten Kosten zu sparen. Wir sind überzeugt, dass das auch die generischen Rechtsanwälte so sehen", so Frömmel.(APA)