Bei Vorliegen sachlicher Begründung gerechtfertigt, nationale Behörden sollen Einzelfall beurteilen
Luxemburg - Befristete Arbeitsverträge dürfen mehrfach
hintereinander verlängert werden, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Der
Europäische Gerichtshof entschied am Donnerstag in Luxemburg, solche wegen
Vertretungsbedarfs befristeten Arbeitsverträge könnten auch dann erlaubt sein,
wenn sich dieser Bedarf "als wiederkehrend oder sogar ständig erweist".
Das höchste EU-Gericht war vom deutschen Bundesarbeitsgericht angerufen
worden. Dabei geht es um die Klage einer Frau, die zwischen 1996 und 2007 mit
insgesamt 13 befristeten Arbeitsverträgen in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Köln beschäftigt wurde. Die Frau wurde jeweils als Vertretung für
vorübergehend fehlende Mitarbeiter eingesetzt, beispielsweise für Kolleginnen im
Erziehungsurlaub. Sie hatte auf Festanstellung geklagt.
Die EU-Richter urteilten aber, ob ein befristeter Arbeitsvertrag im
Einzelfall durch einen sachlichen Grund - beispielsweise den vorübergehenden
Bedarf an Vertretungskräften - gerechtfertigt sei, müsse von den nationalen
Behörden entschieden werden. Dabei müssten "alle Umstände einschließlich der
Zahl und der Gesamtdauer der in der Vergangenheit mit demselben Arbeitgeber
geschlossenen befristeten Verträge" berücksichtigt werden.
Nicht vorübergehend
Die Klägerin hatte vor dem Arbeitsgericht Köln argumentiert, bei 13
befristeten Arbeitsverträgen in elf Jahren könne nicht mehr von einem
vorübergehenden Bedarf an vertretungskräften ausgegangen werden.
Der Europäische Gerichtshof entschied, die Tatsache, dass ein Arbeitgeber
wiederholt Vertretungen einstelle und dass diese Vertretungen auch durch
Arbeitnehmer mit unbefristeten Verträgen gedeckt werden könnten, bedeute nicht,
dass kein "sachlicher Grund" im Sinne des deutschen und europäischen Rechts
vorliege. Auch könne daraus nicht auf einen Missbrauch geschlossen werden.
Es gehe über die Ziele des EU-Rechts und einer Rahmenvereinbarung der
EU-Sozialpartner hinaus, automatisch den Abschluss unbefristeter Verträge durch
Arbeitgeber zu verlangen, die immer wieder einen Bedarf an Vertretungskräften
haben. (APA)