Hintereinander

EuGH erlaubt mehrfach befristete Arbeitsverträge

26. Jänner 2012, 14:01

Bei Vorliegen sachlicher Begründung gerechtfertigt, nationale Behörden sollen Einzelfall beurteilen

Luxemburg - Befristete Arbeitsverträge dürfen mehrfach hintereinander verlängert werden, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Der Europäische Gerichtshof entschied am Donnerstag in Luxemburg, solche wegen Vertretungsbedarfs befristeten Arbeitsverträge könnten auch dann erlaubt sein, wenn sich dieser Bedarf "als wiederkehrend oder sogar ständig erweist".

Das höchste EU-Gericht war vom deutschen Bundesarbeitsgericht angerufen worden. Dabei geht es um die Klage einer Frau, die zwischen 1996 und 2007 mit insgesamt 13 befristeten Arbeitsverträgen in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln beschäftigt wurde. Die Frau wurde jeweils als Vertretung für vorübergehend fehlende Mitarbeiter eingesetzt, beispielsweise für Kolleginnen im Erziehungsurlaub. Sie hatte auf Festanstellung geklagt.

Die EU-Richter urteilten aber, ob ein befristeter Arbeitsvertrag im Einzelfall durch einen sachlichen Grund - beispielsweise den vorübergehenden Bedarf an Vertretungskräften - gerechtfertigt sei, müsse von den nationalen Behörden entschieden werden. Dabei müssten "alle Umstände einschließlich der Zahl und der Gesamtdauer der in der Vergangenheit mit demselben Arbeitgeber geschlossenen befristeten Verträge" berücksichtigt werden.

Nicht vorübergehend

Die Klägerin hatte vor dem Arbeitsgericht Köln argumentiert, bei 13 befristeten Arbeitsverträgen in elf Jahren könne nicht mehr von einem vorübergehenden Bedarf an vertretungskräften ausgegangen werden.

Der Europäische Gerichtshof entschied, die Tatsache, dass ein Arbeitgeber wiederholt Vertretungen einstelle und dass diese Vertretungen auch durch Arbeitnehmer mit unbefristeten Verträgen gedeckt werden könnten, bedeute nicht, dass kein "sachlicher Grund" im Sinne des deutschen und europäischen Rechts vorliege. Auch könne daraus nicht auf einen Missbrauch geschlossen werden.

Es gehe über die Ziele des EU-Rechts und einer Rahmenvereinbarung der EU-Sozialpartner hinaus, automatisch den Abschluss unbefristeter Verträge durch Arbeitgeber zu verlangen, die immer wieder einen Bedarf an Vertretungskräften haben. (APA)

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10 Postings
warp.faktor
04
27.1.2012, 06:49
Wieder einmal.

Die EU als Zuhälter der Ausbeuter!

Herzerzog Johann
05
26.1.2012, 22:22
In Österreich ...

... haben befristete Dienstverhältnisse ohnehin weniger Bedeutung, weil unbefristete hierzulande ohnehin ganz einfach und rasch beendet werden können.

V995
04
26.1.2012, 20:52
lohndumping

danke eu

fitzfatz
01
26.1.2012, 18:20

Diese deutsche Regelung über Kettenarbeitsverhältnisse verletzt also nicht die EU-Mindeststandards und Deutschland kann diese Norm (im Sinne des Subsidiaritätsprinzips) weiter anwenden. Wo ist der Zusammenhang mit Österreich? Bei uns gibt es diese Ausnahme ja nicht.

otto strammer
03
26.1.2012, 18:01
Geht das Urteil wirklich nicht darauf ein, dass

die Abfolge befristete Verträge ein und die selbe Arbeitnehmerin betrifft?
Jedenfalls ein Urteil gegen jeden Gerechtigkeitsempfinden, fast so schön wie amerikanisches Militärgericht.

FrühpensionsTschuschnLesbenHausfrau
00
26.1.2012, 22:56
wirklich?

gehts ihnen denn besser, wenn der/die ag/in die befristung einfach auslaufen lässt und sich wen anderen sucht, nur damit nicht der verdacht auf einen kettenarbeitsvertrag entsteht?
das wäre ein nachteil für beide seiten: ag/in muss neu einschulen, an/in bekommt den neuen job sicher nicht.
es gibt nicht nur schwarz und weiss, so wie einem das die ständestaatlobbyistenvereine a.k.a. kammern eintrichtern mögen.

Mann40
06
26.1.2012, 16:58

verdammte Arbeitsrechtaushebler

sociovation
011
26.1.2012, 16:36
Freibrief zur weiteren Präkarisierung

Danke, lieber EuGH!

egal9
010
26.1.2012, 16:33
Menschenverachtendes System.

Mehr ist dazu nicht zu sagen.

Miss Spock
01
26.1.2012, 21:22
Luxemburg und die Niederlande sind die Quelle allen Übels...

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