"Vorverurteilung"

Presserat: Tötungsdelikte nicht automatisch als Mord titulieren

26. Jänner 2012 13:01

Leserbriefe müssen nicht der Blattlinie entsprechen

Ein Tötungsdelikt darf von den Medien nicht als "Mord" bezeichnet werden, solange es keine Mordanklage gibt. Das hat der Österreichische Presserat in seiner jüngsten Sitzung entschieden. Einen Mord zu unterstellen und damit die gerichtliche Wertung vorwegzunehmen entspreche nicht den Grundsätzen journalistischer Sorgfaltspflicht und sei eine unzulässige Art der Vorverurteilung, hielt der Presserat am Donnerstag in einer Aussendung fest.

"Mord hat nicht nur strafrechtlich, sondern auch im allgemeinen Sprachgebrauch eine andere Bedeutung und 'Qualität' als Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge oder Ähnliches", hieß es. Weiters beschäftigte sich der Presserat mit der inhaltlichen Ausrichtung von Leserbriefen und stellte dazu grundsätzlich fest, dass Leserbriefe nicht der Meinung bzw. der Blattrichtung der Zeitung entsprechen müssen, in der sie abgedruckt werden. Sie können also eine Meinung wiedergeben, die vielen Lesern nicht gefallen mag, die aber "unter Berücksichtigung des Rechts auf freie Meinungsäußerung toleriert werden muss".

Bildmaterial, dessen Herkunft "nicht zweifelsfrei festzustellen ist", darf nach Ansicht des Presserates nur dann verwendet werden, "wenn es von der gleichen Quelle wie die dazugehörige, überprüfte Geschichte stammt und diese zu belegen scheint". Grundsätzlich seien Informationen und Bildmaterial von Quellen "vor Ort" bestmöglich zu überprüfen und zu verifizieren. (APA)

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27.01.2012 09:07

hat auch den vorteil, dass so fehler bei übesetzungen von manslaughter/first/second degree murder usw aus dem englischen verhindert werden.

ebenso bei berichten aus deutschland - wo totschlag ca unserem mord entspricht (mord ist dort verkürzt vorsätzliche tötung aus besonders verwerflichen motiven, während totschlag bei uns eine allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung voraussetzt).

kurzum:
die verwendung des überbegriffs verhindert außerdem noch fehler in der berichterstattung.
(außerdem ist zu beginn selten klar, ob es jetzt absicht, bosheit odgl war.)

blauwal
 
26.01.2012 23:55
haarspalterei

was ist der unterschied?? das opfer ist tot und nur das sollte zählen u. keine juristischen haarspaltereien.

schnitzelus schnitzelus
30.01.2012 09:18
falsch

es macht sehr wohl einen unterschied. so ist zB der unwertgehalt bei einer tötung eines kindes bei der geburt aufgrund der psychischen ausnahmesituation (unter dem NUR die mutter leiden kann und das nur in einem relativ kurzen zeitraum nach der geburt) ein viel niedriger als bei einem mord.
genauso anders verhält es sich mit körperverletzungsdelikten, die uU tödlichen ausgang haben können (aber die tötung nur fahrlässig, nicht vorsätzlich, herbeigeführt wurde)

KKdJ
26.01.2012 19:38
Das mit den Leserbriefen ist komisch.

Denn schließlich ist ja kein Medium verpflichtet, einen Leserbrief abzudrucken. Wozu also dann dieses Statement? Das geht irgendwie ins Leere.

Aso?Echt!
26.01.2012 13:39
tötungsdelikt

ist halt fakt und korrekt, aber leider - aus pressesicht - nicht zugkräftig, weil allgemein.
mord ist zielgerichtet - die erste frage - wer war der täter - sorgt "automatisch" für mehr gerede

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