Brüssel - Der informelle EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs soll
kommenden Montag den Fiskalpakt zur stärkeren Budgetkoordinierung unter Dach und
Fach bringen. Allerdings seien einige Punkte noch offen, hieß es am Donnerstag
in Diplomatenkreisen in Brüssel. Die im Fiskalpakt enthaltene Schuldenbremse
soll vorwiegend verfassungsrechtlich verankert werden, wobei als Zusatz im
jüngsten Entwurf hinzugefügt wurde, dass es um eine "permanente Regelung" gehe.
In Österreich könnte dies durch einen sogenannten 15a-Vertrag zwischen Bund und
Ländern bewerkstelligt werden.
Wie diese konkret aussehen könnte, sei unklar. Die EU-Länder würden auch über
unterschiedliche Verfassungen verfügen. Außerdem soll im Fiskalpakt bei der
Sanktionsfrage auch enthalten sein, dass nur eine qualifizierte Mehrheit von
Staaten die Bestrafung von Defizitsündern verhindern kann, nicht nur beim
jeweiligen Budgetdefizit, sondern auch bezogen auf die Gesamtverschuldung des
Staates. Dagegen würden sich aber vor allem jene Länder wehren, deren
Staatsschuld über 100 Prozent des BIP liegt - also vor allem Griechenland und
Italien.
Kurz-Treffen vor Gipfel
Wie es in deutschen Regierungskreisen am Donnerstag hieß, werden
Bundeskanzlerin Angela Merkel, der französische Präsident Nicolas Sarkozy und
Italiens Ministerpräsident Mario Monti vor dem Gipfel eine halbe Stunde
zusammenkommen, um die Themen des Gipfel zu erörtern. Bei dem Treffen und beim
Gipfel stehe die Frage einer Erhöhung des Euro-Rettungsschirms ESM, der eine
Kapazität von 500 Mrd. Euro haben soll, nicht auf der Tagesordnung, hieß es.
Zum Fiskalpakt wurde in deutschen Regierungskreisen betont, dass Hilfen aus
dem ESM nur jenen Ländern offenstehen werden, die den Pakt ratifiziert und
umgesetzt haben. Für die Ratifizierung bzw. Umsetzung der Bestimmungen wird es
jeweils eine Frist von einem Jahr geben. In der Übergangszeit könne keine
Verbindung mit ESM juristisch hergestellt werden. Allerdings wurde in Berlin
betont, dass Entscheidungen zum ESM auch von Deutschland mitgetragen werden
müssten. Diese Frage sollte jedenfalls nicht das geplante Inkrafttreten des ESM
Mitte dieses Jahres verzögern.
In deutschen Regierungskreisen wurde überdies die Rolle der EU-Kommission
hervorgehoben, wenn ein Land die im Fiskalpakt vorgesehene Schuldenbremse nicht
ordnungsgemäß umsetzt. Aus juristischen Gründen könne die EU-Kommission keine
Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen. Wenn sie aber feststelle, dass
die Umsetzung nicht richtig erfolgt sei, würden aber ein oder mehrere
Mitgliedstaaten klagen, ohne dass es noch zu einer Diskussion im EU-Ministerrat
komme. Bei Verstößen gegen die Verpflichtung zur Verankerung von Schuldenbremsen
drohen den Staaten Strafen bis zu 0,1 Prozent des BIP.
Schuldenbremsen
Eine ausdrückliche Verankerung der Schuldenbremsen in der Verfassung werde im
Fiskalpakt nicht vorgeschrieben, hieß es. Der Text sehe aber vor, dass die
Schuldenbremsen eine dauerhafte, in der jeweiligen Rechtsordnung verankerte
Regel sei, die bei der Aufstellung nationaler Budgets berücksichtigt werden
müsse. Wenn alle dem Fiskalpakt-Vertrag zustimmen, dass sie sich verpflichten,
eine Strafe bei Zuwiderhandlung zu bezahlen, sei dies möglich. Ein Problem gebe
es aber möglicherweise bei Irland, die eine Volksabstimmung benötigen könnten,
hieß es.
Konkret geht es bei der Schuldenbremse um die Einhaltung der
Maastricht-Kriterien von maximal drei Prozent Defizit und 60 Prozent
Staatsverschuldung. In dem Entwurf heißt es ferner, dass das strukturelle
Budgetdefizit maximal 0,5 Prozent betragen dürfe, ausgenommen ein Staat habe
eine Gesamtverschuldung von unter 60 Prozent und ein geringes Risiko betreffend
der langfristigen Nachhaltigkeit des Budgetdefizits. Dann darf das strukturelle
Defizit auch 1,0 Prozent betragen.
Ein weiterer offener Punkt ist die Anzahl der Staaten, die den Fiskalpakt
ratifizieren müssen, bevor er in Kraft treten kann. Im Entwurf sei noch von
zwölf Staaten die Rede, einige seien der Meinung, es müssten alle 17 Euroländer
sein. Das Gegenargument laute, wenn einer der 17 Probleme in seinem nationalen
Parlament habe, sei möglicherweise der ganze Vertrag gefährdet.
Fraglich sei weiterhin, ob die Nicht-Euroländer an Euro-Gipfeln automatisch
teilnehmen können sollen. Frankreich spreche sich dezidiert dagegen aus, während
Polen darauf dränge. Deutschland strebt einen Kompromiss an, dass Euro-Länder
zwar die Möglichkeit zur Teilnahme an Euro-Gipfeln haben, die 17 Euro-Staaten
aber auch gewisse Themen allein besprechen können. (APA)