Montag

EU-Gipfel soll Fiskalpakt unter Dach und Fach bringen

26. Jänner 2012, 12:03

Brüssel - Der informelle EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs soll kommenden Montag den Fiskalpakt zur stärkeren Budgetkoordinierung unter Dach und Fach bringen. Allerdings seien einige Punkte noch offen, hieß es am Donnerstag in Diplomatenkreisen in Brüssel. Die im Fiskalpakt enthaltene Schuldenbremse soll vorwiegend verfassungsrechtlich verankert werden, wobei als Zusatz im jüngsten Entwurf hinzugefügt wurde, dass es um eine "permanente Regelung" gehe. In Österreich könnte dies durch einen sogenannten 15a-Vertrag zwischen Bund und Ländern bewerkstelligt werden.

Wie diese konkret aussehen könnte, sei unklar. Die EU-Länder würden auch über unterschiedliche Verfassungen verfügen. Außerdem soll im Fiskalpakt bei der Sanktionsfrage auch enthalten sein, dass nur eine qualifizierte Mehrheit von Staaten die Bestrafung von Defizitsündern verhindern kann, nicht nur beim jeweiligen Budgetdefizit, sondern auch bezogen auf die Gesamtverschuldung des Staates. Dagegen würden sich aber vor allem jene Länder wehren, deren Staatsschuld über 100 Prozent des BIP liegt - also vor allem Griechenland und Italien.

Kurz-Treffen vor Gipfel

Wie es in deutschen Regierungskreisen am Donnerstag hieß, werden Bundeskanzlerin Angela Merkel, der französische Präsident Nicolas Sarkozy und Italiens Ministerpräsident Mario Monti vor dem Gipfel eine halbe Stunde zusammenkommen, um die Themen des Gipfel zu erörtern. Bei dem Treffen und beim Gipfel stehe die Frage einer Erhöhung des Euro-Rettungsschirms ESM, der eine Kapazität von 500 Mrd. Euro haben soll, nicht auf der Tagesordnung, hieß es.

Zum Fiskalpakt wurde in deutschen Regierungskreisen betont, dass Hilfen aus dem ESM nur jenen Ländern offenstehen werden, die den Pakt ratifiziert und umgesetzt haben. Für die Ratifizierung bzw. Umsetzung der Bestimmungen wird es jeweils eine Frist von einem Jahr geben. In der Übergangszeit könne keine Verbindung mit ESM juristisch hergestellt werden. Allerdings wurde in Berlin betont, dass Entscheidungen zum ESM auch von Deutschland mitgetragen werden müssten. Diese Frage sollte jedenfalls nicht das geplante Inkrafttreten des ESM Mitte dieses Jahres verzögern.

In deutschen Regierungskreisen wurde überdies die Rolle der EU-Kommission hervorgehoben, wenn ein Land die im Fiskalpakt vorgesehene Schuldenbremse nicht ordnungsgemäß umsetzt. Aus juristischen Gründen könne die EU-Kommission keine Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen. Wenn sie aber feststelle, dass die Umsetzung nicht richtig erfolgt sei, würden aber ein oder mehrere Mitgliedstaaten klagen, ohne dass es noch zu einer Diskussion im EU-Ministerrat komme. Bei Verstößen gegen die Verpflichtung zur Verankerung von Schuldenbremsen drohen den Staaten Strafen bis zu 0,1 Prozent des BIP.

Schuldenbremsen

Eine ausdrückliche Verankerung der Schuldenbremsen in der Verfassung werde im Fiskalpakt nicht vorgeschrieben, hieß es. Der Text sehe aber vor, dass die Schuldenbremsen eine dauerhafte, in der jeweiligen Rechtsordnung verankerte Regel sei, die bei der Aufstellung nationaler Budgets berücksichtigt werden müsse. Wenn alle dem Fiskalpakt-Vertrag zustimmen, dass sie sich verpflichten, eine Strafe bei Zuwiderhandlung zu bezahlen, sei dies möglich. Ein Problem gebe es aber möglicherweise bei Irland, die eine Volksabstimmung benötigen könnten, hieß es.

Konkret geht es bei der Schuldenbremse um die Einhaltung der Maastricht-Kriterien von maximal drei Prozent Defizit und 60 Prozent Staatsverschuldung. In dem Entwurf heißt es ferner, dass das strukturelle Budgetdefizit maximal 0,5 Prozent betragen dürfe, ausgenommen ein Staat habe eine Gesamtverschuldung von unter 60 Prozent und ein geringes Risiko betreffend der langfristigen Nachhaltigkeit des Budgetdefizits. Dann darf das strukturelle Defizit auch 1,0 Prozent betragen.

Ein weiterer offener Punkt ist die Anzahl der Staaten, die den Fiskalpakt ratifizieren müssen, bevor er in Kraft treten kann. Im Entwurf sei noch von zwölf Staaten die Rede, einige seien der Meinung, es müssten alle 17 Euroländer sein. Das Gegenargument laute, wenn einer der 17 Probleme in seinem nationalen Parlament habe, sei möglicherweise der ganze Vertrag gefährdet.

Fraglich sei weiterhin, ob die Nicht-Euroländer an Euro-Gipfeln automatisch teilnehmen können sollen. Frankreich spreche sich dezidiert dagegen aus, während Polen darauf dränge. Deutschland strebt einen Kompromiss an, dass Euro-Länder zwar die Möglichkeit zur Teilnahme an Euro-Gipfeln haben, die 17 Euro-Staaten aber auch gewisse Themen allein besprechen können. (APA)

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