Minister Stöger kündigt Überprüfung an - Die Spitäler weisen jegliche Schuld von sich - Auch Patientenanwalt prüft
Wien - Eine schwangere Frau, die plötzlich heftige Blutungen bekommen hatte, soll von zwei Wiener Spitälern abgewiesen worden sein. Wie die Tageszeitung "Kurier" in ihrer Donnerstagsausgabe berichtete, hat die 26-Jährige nun ihr Kind verloren. Die beiden Spitäler wiesen die Vorwürfe zurück: Die Frau habe sich nicht als Notfall angemeldet und von leichten Blutungen gesprochen. Die Österreichische Ärztekammer sieht in dem Vorfall ein "Zeichen für zunehmende Engpässe". Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) kündigte eine Überprüfung an.
Die 26-Jährige - damals in der 13. Woche schwanger - wachte am 12. Jänner mit starken Blutungen auf, wie sie dem "Kurier" sagte. Angehörige brachten sie ins Spital Göttlicher Heiland. Obwohl sie umgehend untersucht wurde, wurde keine Ursache für die Blutung gefunden. Die Ärzte versicherten ihr, dass es dem Kind gutgehe, sie wurde nach Hause geschickt. Weil die Blutungen nicht aufhörten, fuhr die Frau ins Wiener AKH. In der Schwangerenambulanz wurde der Frau gesagt, dass man für sie keinen Platz und keine Zeit habe, wie sie ausführte. Erst am darauffolgenden Tag wurde sie in der Rudolfstiftung aufgenommen. Dennoch verlor sie das Kind.
Patientenanwalt prüft
Mit dem Fall beschäftigt sich mittlerweile auch die Wiener Patientenanwaltschaft. Man werde noch am Freitag den Göttlichen Heiland und das AKH, aber auch die Rudolfstiftung um Stellungnahmen bitten und dann einen "Vertrauensarzt" zur Beurteilung derer zurate ziehen, sagte Patientenanwalt Konrad Brustbauer am Freitag. Sollte ein Fehler in der Vorgehensweise passiert sein, werde man die Versicherung einschalten, um für die Patientin Schadenersatz einzufordern. Ergebnisse erwartet er in spätestens drei Monaten.
Eine medizinische Beurteilung des Falls wollte Brustbauer vorerst nicht abgeben: "Aus fachlicher Sicht kann ich es erst beurteilen, wenn ich die Stellungnahme der Spitäler habe." Kritik an der Vorgangsweise des Allgemeinen Krankenhauses war aber doch herauszuhören: "Bevor man einen Patienten wegschickt, muss der Arzt abklären: Hat er was oder nicht." Es könne nicht sein, dass man sich einfach für nicht zuständig erkläre.
Spitäler weisen Vorwürfe zurück
Die Spitäler wiesen jegliche Schuld von sich. Die Frau habe sich im AKH in der Schwangerenambulanz zur Geburtsanmeldung und nicht als Notfall vorgestellt, so die Reaktion des Spitals. "Nachdem die Universitätsfrauenklinik zur Betreuung von Risikoschwangerschaften vorgesehen ist, nehmen wir vornehmlich/ausschließlich Patientinnen zur Geburt an, die festgelegte Kriterien der Risikoschwangerschaft erfüllen", hieß es in einer Stellungnahme. "Soweit der damals verantwortlichen Oberärztin erinnerlich ist, hat die Patientin - wenn überhaupt - von einer 'leichten Blutung' gesprochen. Eine leichte Blutung in der Frühschwangerschaft ist ein häufiges und oft harmloses Phänomen, das für sich genommen kein Zeichen für eine Risikoschwangerschaft darstellt. Aus unserer Sicht sind wir daher medizinisch völlig korrekt vorgegangen und die Patientin war in der Krankenanstalt Rudolfstiftung ihrem Risikoprofil entsprechend richtig betreut."
"Göttlicher Heiland" bedauert
Im Göttlichen Heiland bedauerte man sehr, dass die Frau ihr Kind verloren habe. "Wie der Verlauf der Tage nach der sorgfältigen Untersuchung der Schwangeren durch zwei Ärztinnen in unserem Haus gezeigt hat, waren häusliche Bettruhe, die entsprechende Medikation und das Abwarten einer Besserung zwar medizinisch angemessen, aber schließlich doch nicht genug. Gerade in einer so belastenden Situation ist der psychologische Beistand neben der sorgfältigen medizinischen Versorgung unabdingbar", hieß es. Die Blutungen seien leicht gewesen, es wurden häusliche Bettruhe und eine Medikation verordnet. Eine stationäre Aufnahme hätte diesen Verlauf nicht verhindern können.
"Die Voraussetzungen für eine stationäre Aufnahme waren nicht gegeben", sagte Verwaltungsdirektor Martin Steiner am Donnerstag. Man habe die Frau aber sehr wohl medikamentös behandelt und sie gebeten, am nächsten Tag wiederzukommen. Das Spital räumte aber ein, die psychische Situation der Patientin nicht richtig erkannt zu haben.
Frau habe Termin nicht wahrgenommen
"Hier hätten wir etwas besser machen können: Die stärkende Kommunikation ist uns in dieser Situation offensichtlich nicht gelungen", so das Spital. Die Patientin sei bei der Untersuchung besonders ruhig und gefasst erschienen, was die Einschätzung ihrer Angst leider erschwert habe. "Um sicherzugehen, wurde für den nächsten Tag ein Termin für die Geburtsanmeldung und natürlich die Kontrolluntersuchung vereinbart." Diesen Termin habe die 26-Jährige "leider nicht wahrgenommen".
Die Ärztekammer sieht in dem Vorfall "ein Zeichen für durch Sparmaßnahmen verursachte Engpässe in den Krankenhäusern", sagte der Bundesobmann der angestellten Ärzte, Harald Mayer. Die gegenwärtige politische Diskussion, die eine Einsparsumme von 1,8 Milliarden Euro zum Gegenstand habe, ist für den Ärztevertreter vor dem Hintergrund dieses aktuellen Falls "äußerst widersprüchlich". Man könne nicht von den Spitälern verlangen, alle Bürger zu betreuen, wie das Gesundheitsminister Stöger verlange, wenn gleichzeitig "an allen Ecken und Enden eingespart wird, dass es nur so kracht".
Stöger will prüfen
Gesundheitsminister Stöger kündigte eine Überprüfung an. "Menschen müssen in Krankenhäusern behandelt werden", sagte Stöger. Die Spitäler hätten "einen klaren Auftrag", so der Minister. "Das trifft auch auf Universitätsspitäler zu." Es könne nicht sein, dass ein Spital eine Position einnehme, nur für Spitzenmedizin zuständig zu sein, so Stöger in Richtung Wiener AKH. Das AKH sei ein Krankenhaus, das die gesamte Medizin abdecke, auch die Gynäkologie. Aber auch das Spital Göttlicher Heiland habe nicht die geeigneten Maßnahmen getroffen. Da er den gesamten Sachverhalt noch nicht kenne, sei er mit Schuldzuweisungen vorsichtig, so Stöger.
Die Belastung und der Verlust der Frau seien "unwiederbringlich". "Die Schuldhaftigkeit muss jetzt objektiv geprüft werden", sagte Stöger. Die zuständige Magistratsabteilung habe sich der Causa angenommen, der Sachverhalt werde genau untersucht. Man müsse aus den Fehlern lernen. "Universitätsspitäler bilden ja auch Ärzte aus und diese müssen lernen, wie Patienten, die in Sorge sind, zu behandeln sind", sagte der Gesundheitsminister. Stöger appellierte auch in diesem Zusammenhang an Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle, Konsequenzen zu ziehen.
MA 40 klärt Sachverhalt
Auch die MA 40 (Sozial- und Gesundheitsrecht) prüft, ob mit den Abweisungen gegen das Gesetz verstoßen worden ist. "Auf den ersten Blick denke ich, dass die Entscheidung des AKH nicht richtig war", sagte Renate Christ, Leiterin der MA 40. "Wenn dort wirklich eine schwangere Frau mit starken Blutungen steht, dann würde ich sie grundsätzlich als unabweisbar einstufen."
Im Göttlichen Heiland beruhe die ärztliche Entscheidung, die Schwangere nach Hause zu schicken, "zumindest auf einer Untersuchung". Die MA 40-Leiterin betonte jedoch auch: "Ich will niemanden vorschnell verurteilen." Sie kenne bisher nur die Geschichte der Betroffenen aus Medienberichten: "Ich habe noch keinen runden Sachverhalt."
Bericht angefordert
Die beiden Anstalten AKH und Göttlicher Heiland seien von der MA 40 aufgefordert worden, ihre Sichtweise darzulegen. Auch von der Rudolfstiftung, welche die Frau schließlich aufgenommen hat, wird ein Bericht angefordert. Christ verwies auf zwei Gesetze, die bei der Untersuchung herangezogen werden. Im Paragraf 36 (4) des Krankenanstaltengesetzes wird etwa definiert, welche Personen aufgenommen werden müssen. Es seien jedenfalls Frauen aufzunehmen, bei denen die Entbindung unmittelbar bevor stehe.
Auch das Ärztegesetz wird bei der Untersuchung herangezogen, denn Ärzte dürfen diesem zufolge im Falle drohender Lebensgefahr die Erste Hilfe nicht verweigern. Sollte dies der Fall gewesen sein, dann würden die Ärzte, die die Frau weggeschickt haben, zur Verantwortung gezogen werden. Bei einem Vergehen würde eine Geldstrafe verhängt werden. Bei der behördlichen Untersuchung soll außerdem die Frage geklärt werden, ob das Kind auch gestorben wäre, wenn die Frau gleich aufgenommen worden wäre.
Jetzt müsse erst einmal der Sachverhalt geklärt werden: "Sollte bei unserer Ermittlung herauskommen, dass die Dame unabweisbar war, dann werden wir einen entsprechenden Strafantrag einbringen." Dabei könnte beiden Krankenanstalten eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.100 Euro drohen. Ein Ergebnis soll es schon bald geben: "Ich hoffe, dass wir es in allerspätestens zwei Wochen aufgeklärt haben", kündigte Christ an.
KAV-Direktor: "War gynäkologischer Notfall"
Bei der Patientin habe es sich um einen "gynäkologischen Notfall" gehandelt, der auch entsprechend zu behandeln gewesen wäre, sagte Wilhelm Marhold, Generaldirektor des Krankenanstaltenverbunds (KAV), am Donnerstag. Das Argument des AKH, nur für Risikoschwangerschaften zuständig zu sein, ließ Marhold nicht gelten: "Das ist medizinisch, rechtlich und humanitär nicht haltbar."
Das AKH ist Marhold zufolge rechtlich dazu verpflichtet, Notfälle aufzunehmen. "Das kann man sich nicht nach Belieben zusammenzimmern. Das ist nicht haltbar", betonte Marhold. In der Nacht hätte das Krankenhaus auch die Kapazität gehabt, die Frau stationär zu betreuen. "Es waren Betten frei", so Marhold.
Auch den "verqueren" Hinweis auf Sparmaßnahmen und damit einhergehende Engpässe ließ Marhold nicht gelten. Einen Notfall dafür zu nutzen, Sparmaßnahmen zu kritisieren, "verstehe ich nicht", sagte der Generaldirektor.
Ob der zuständige Arzt im AKH fahrlässig gehandelt habe, wollte Marhold nicht kommentieren. "Ich warte das Ergebnis der Untersuchung ab", so der KAV-Direktor. Die Menschen könnten sich aber auf jeden Fall darauf verlassen, in Wien in Notsituationen auch entsprechend behandelt zu werden. "Auch das AKH funktioniert wunderbar." (APA)