Georg Serentschy - Vom Berater mit FPÖ-Hilfe zum RTR-Boss

26. Jänner 2012, 10:53
  • Artikelbild
    foto: ap/ronald zak

    Georg Serentschy.

Serentschy unter Reichhold ernannt und unter Faymann und Bures verlängert

Wien - Als Georg Serentschy im Oktober 2002 an die Spitze der Telekom-Regulierungsbehörde RTR bestellt wurde, war das Wehklagen der Mitbewerber des Ex-Monopolisten Telekom Austria groß. Die Alternativen Netzbetreiber sahen in dem Telekommunikationsexperten der internationalen Beratungsagentur Arthur D. Little einen Freund der Telekom. Acht Jahre später, als zum zweiten Mal die Wiederbestellung von Serentschy anstand, hatte er sich bereits einen Fanklub unter den Telekom-Konkurrenten aufgebaut. Selbst T-Mobile und Orange als wichtigste Konkurrenten der Telekom-Tochter Mobilkom rückten zum Rosenstreuen aus. Im November 2010 wurde dann sein Vertrag noch einmal bis 2013 verlängert.

Ganz friktionsfrei war die Bestellung des Ex-Beraters jedoch nicht. Lange Zeit galt August Reschreiter, Ex-Kabinettschef von Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ), als aussichtsreicher Kandidat. Dieser hat sich allerdings dann überraschenderweise nicht beworben.

"Ausgewogene und objektive Regulierungsarbeit"

An die Spitze der RTR kam Serentschy, damals 53 Jahre alt, unter dem seinerzeitigen FPÖ-Verkehrsminister Mathias Reichhold. Er löste den Wirtschaftsprofessor Heinrich Otruba ab, der den Job noch gerne weitergemacht hätte, aber nicht die Unterstützung der damaligen Bundesregierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) hatte. Reichhold meinte damals zur Bestellung von Serentschy, damit sei eine "ausgewogene und objektive Regulierungsarbeit" weiter garantiert. Die Kritik der SPÖ an der Neubestellung des Telekom-Regulators bezeichnete die FPÖ als "völlig unangebracht".

Spätestens im Jahr 2007 hatte sich aber der Gram der SPÖ über Serentschy gelegt, sein Job wurde unter dem damaligen Verkehrsminister und jetzigen Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) verlängert. Kritik an der Bestellung kam von einem der Mitbewerber, Robert Marschall, der sich mit seiner Firma Tricotel unter anderem um die vierte Handylizenz beworben hatte, die dann an tele.ring ging. Es habe sich um eine "alles andere als transparente Postenvergabe" gehandelt, da es kein öffentliches Hearing gegeben habe, kritisierte Marschall. Insgesamt gingen fünf Bewerbungen für die Funktion ein.

Hüter über die Telefonietarife

Als Leiter der RTR ist Serentschy indirekt Hüter über die Telefonietarife in Österreich. Denn seine Behörde regelt - wenn sich die Betreiber nicht selbst einig werden, was meist der Fall ist -, welche Zusammenschaltungsentgelte sich die Netzanbieter untereinander verrechnen, wenn ein Anruf von einem Netz ins Netz des Mitbewerbers übergeben wird. Und sie regelt auch, wie viel sich die Anbieter beim Universaldienst gegenseitig abknöpfen. Genau dieser Dienst ist es, der Serentschy nun in Schwierigkeiten bringt.

Der Universaldienst wurde im Telekommunikationsgesetz (TKG) im Jahr 2003 geregelt. Das Gesetzeswerk wurde damals unter "extremem Zeitdruck" erstellt, merkte seinerzeit der Leiter des Bereichs Post und Telekom im Infrastrukturministerium, Alfred Stratil, an. Unter dem Nachfolger von Reichhold, Hubert Gorbach (ehemals FPÖ/BZÖ), kam es zu einer Novelle der Universaldienstverordnung, die der Telekom rund zehn Millionen Euro pro Jahr an Mehreinnahmen gebracht haben soll und wo es in der Folge zu Zahlungen der Telekom an Gorbach gekommen sein soll - was dieser vehement bestreitet.

Gebührenfreie Erreichbarkeit von Telefonnummern

Die Universaldienstverordnung regelt die flächendeckende Mindestversorgungspflicht mit Telekomdienstleistungen. Darin enthalten sind Vorgaben zur Versorgung entlegener Gebiete mit Telefonzellen ("öffentliche Sprechstellen") sowie zur gebührenfreien Erreichbarkeit von Telefonnummern. Dazu zählen zum Beispiel Notrufdienste und Telefonauskunftsdienste. "Ungehinderter" Zugang muss laut der UDVO zu allen Rufnummernbereichen bestehen.

Gegen Ende seiner Amtszeit, zwei Monate vor seinem Ausscheiden aus der Politik im Jänner 2007, hat Gorbach die Novelle geändert. Die Novelle, die im Bundesgesetzblatt vom 24. Oktober 2006 veröffentlicht wurde, nimmt die kostenlosen Mehrwertnummern (0800, 0810 und 0820) vom ungehinderten Zugang aus. Dadurch ermöglichte Gorbach der Telekom Austria als Marktführer und Ex-Monopolisten, von den privaten Mitbewerbern künftig eine Gebühr für 0800-Anrufe in Telekom-fremde Netze einzuheben. (APA)

Kommentar posten
11 Postings
ora 600
00
27.1.2012, 03:43
der hr. Serentschy ...

... ist seit jahrzehnten auf posten in unternehmen tätig, in denen der staat geld ausgibt. ich erinnere an die GF der ORS (Österreichische Raumfahrt und Systemtechnik), die vor allem dazu da war die FFF Gelder aufzufressen.
bei den damaligen VP Ministerien ging der Herr ein und aus.
und nachdem Saab/Erikson diese Firma übernommen hat, war der Hr. dann ruckzuck ein Telekom Spezialist höchster Güte.
ein MultiTalent also, man möchte fast sagen begnadet für jegliche art von technik.

hknet
04
26.1.2012, 19:21
Serentschy is schon der Hammer...

- widerwillige Regulierung
- Entscheide die keine Sekunde vor dem VWGH halten
- einen funktionierenden Markt wieder dem (ex-)Monopolist zuschanzen
- notfalls Märkte so definieren, dass man behaupten kann "es herrscht Wettbewerb"
- sich das Image von Hochegger auf TA-Kosten "aufpolieren"
- als "unabhängiger" Regulator Einladungen der regulierten annehmen (nein zu keinen Fachvorträgen)
- unterpreisige Angebote des Marktbeherrschers decken

und sein "die Preise müssen runter egal wie" - und damit die Innovations- und Investitionskraft einer Branche vernichten.

Die Folge: nur noch internationale Konzerne können in Österreich neben der TA existieren, viele kleine lokale Versorger werden zerrieben und das Oligopol kommt.

Danke, Mr. Regulator

Roland Schweiger1
11
26.1.2012, 14:52
RTR ist ein ganz komischer Haufen

und ich habe den Eindruck gewonnen dass man dort entweder wirklich von Nichts Ahnung hat oder sich asichtlich deppert stellt. Beispiel: Letzes Jahr wollte ich von der RTR wissen ob denn die (damals noch 3x täglich) üblichen Zwangstrennungen und dadurch Neuvergabe einer IP(v4) Adresse bei A1 ADSL Produkten erlaubt bzw. gerechtfertigt sei und ich bat darum, ob es nicht möglich wäre, dies zu ändern. Sinngemäß erhielt ich immer wieder Antworten à "wir wissen gar nicht wovon Sie reden" und "wenn da irgendwas zwangsgetrennt wird dann haben Sei einen Spezialvertrag und das steht irgendwo in den Bedingungen". Ein echt inkompetenter Haufen! Kann mir übrig mal wer erklären wie eine Regulierungsbehörde eine GMBH sein kann???

Vitaminbombe
00
26.1.2012, 19:19
auch die Schlichtungsverfahren

sind zu vergessen!

Da prüft die RTR anhand eines Sachverhaltes die AGB eines Betreibers - dazu muss man aber wissen, dass diese AGB vor der Nutzung als Vertragsbestandteil ohnehin bei der RTR angemeldet werden müssen: da wird demnach geprüft, ob man zuvor recht hatte ...

der OGH hat die strittige Klausel später dann wegen Sittenwidrigkeit (§ 879 Abs 3 ABGB) aufgehoben ...

ravenna
00
26.1.2012, 17:57

Könnten Sie auch erklären, weshalb Ihr Thema in die Zuständigkeit der RTR fallen sollte?

der Rabe
00
26.1.2012, 17:57
Als Kunde dürfen Sie von der RTR keine Unterstützung erwarten!

Diese Organisation ist im Selbstverständnis eher ein Kartell, ein Zusammenschluss der Konkurrenten zum gemeinsamen Aussacken der Kunden.
Schon die Website gibt sich so bedeckt, dass Kunden nur im Impressum einen ZUgang finden: rtr@rtr.at
Antworten in dem Sinn gibt es auch nicht. Scheinbar keine Zeit. Nur stupide Standardsätze und Verweise auf Webformulare mit inakzeptablen Konditionen.

Weniger ein fall für den Konsumentenschutz, eher für Kartellgerichte.

bewerter
01
26.1.2012, 13:55
rtr...

ich muß an dieser stelle auch mal was sagen...

rtr reguliert ja einige dinge die gut für kunden sind und eher schlecht für unsere Netzbetreiber!

sie regulieren zb auch den preis den die netzbetreiber kassieren dürfen wenn sie anrufe aus anderen eu ländern zu ihren kunden durchstellen!

das unfaire an dieser stelle ist das sie zwar unseren Preis nach unten regulieren! aber nicht den preis des anderen landes...

so zahlt zb wenn ein türkischer betreiber in österreich anruft zb 4cent
wenn ein östterreichischer betreiber in der türkei anruft gleich mal über 20cent...

bin mir sicher das irgendwann mal auch beim thema RTR einen untersuchungsausschuss geben wird!
es gilt natürlich die unschuldsvermutung....

Daniel Sokolov
 
00
27.1.2012, 04:30

Dafür ist es in die USA, Kanada und eine Reihe anderer Länder gratis, während deren Betreiber Geld nach Österreich schicken.

onlooker
01
26.1.2012, 17:32
für roaminggebühren innerhalb der eu hat die zuständige kommissarin dies zu gunsten der konsumneten geregelt

Titus Petronius
31
26.1.2012, 13:06
Muss an dieser Stelle mal meinen tiefempfundenen Dank

für die vielen Verbesserungen aussprechen, die durch die Telekom Regulierung erreicht worden sind.

Wenn ich mich (mit Schaudern) an den Anfang der 90er zurückerinnere, als die Post noch Monopol-Stellung in diesem Bereich hatte, sind die Fortschritte gewaltig.

Nur um einen bestehenden Telefonanschluss umzumelden, musste man damals 6 Wochen warten, auf einen 'Bautrupp'.

Wer erlebt hat, wie die Telekom damals agiert hat, macht nie wieder freiwillig einen Vertrag mit denen.

Heutzutage sind es immer noch zwei Wochen, bis die Herrschaften von der Telekom einen Finger rühren, aber wenigstens ist man dann nicht mehr von denen abhängig.

Wann fällt eigentlich endlich die Last-Mile-Regelung ?

eltor09
25
26.1.2012, 12:31
... aber nicht die Unterstützung der damaligen Bundesregierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel hatte.

Ein weiteres Beispiel, der Umfärbe-Orgien der Schüssel-Regierungszeit.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.