Wegfall der Diskriminierung von Minderheiten ist auch Voraussetzung für EU-Integrationsschritte
Sarajevo - In Bosnien-Herzegowina können nach wie vor nur Angehörige der
drei großen Volksgruppen (Bosniaken, Serben, Kroaten) in die
Völkerkammer und das Staatspräsidium gewählt werden. Obwohl der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bereits 2009
festgestellt hat, dass dies menschenrechtswidrig ist, haben die
bosnischen Politiker noch immer keine Änderung der
Verfassung zuwege gebracht. Nun steht für Bosnien-Herzegowina deshalb
sogar die Mitgliedschaft im Europarat auf dem Spiel. Die
Parlamentarierversammlung des Europarats warnte am Dienstag davor,
diesen Schritt zu setzen. Dervo Sejdiæ, der als bosnischer Rom keine
Möglichkeit hat, ins Staatspräsidium zu kommen, hat nun schon zum
zweiten Mal den bosnischen Staat beim EGMR wegen Diskriminierung
verklagt.
Auch für die Europäische Union ist die Umsetzung des EGMR-Urteils eine
Voraussetzung für weitere Integrationsschritte. Erst wenn die neue
Regierung zumindest eine Lösung für die Völkerkammer findet und das
Staatshilfegesetz beschließt, kann das vor langem geschlossene
EU-Abkommen endlich inkrafttreten und Bosnien kann (voraussichtlich zu
Sommerbeginn) um den EU-Kandidatenstatus ansuchen.
Anders als manche bosnische Politiker hoffen (siehe Interview unten),
wird Bosnien Serbien auf dem EU-Erweiterungsweg aber nicht einholen
können. Denn allein die komplizierte Struktur des Staates mit zwölf
Regierungen würde eine mögliche Umsetzung der EU-Gesetze stark
verzögern. Gleichzeitig gibt es aber keinen politischen Willen mehr,
eine Verfassungsänderung (der Versuch scheiterte zweimal) mit
internationaler Hilfe durchzubringen. Und das, obwohl man stark daran
zweifelt, dass Bosnien mit dieser Verfassung beitreten kann. (awö, DER STANDARD, Printausgabe, 26.1.2012)