Ein Arbeitsgericht in Schweden soll prüfen, ob 116 gefeuerte Offiziere, die Auslandseinsätze ablehnen, wieder eingestellt werden müssen
Da wettern Schwedens Streitkräfte seit Jahren, dass ihnen immer weiter
die Gelder gestrichen und die Stützpunkte geschlossen werden.
Gleichzeitig gelten die Bezüge für die de facto seit über zwei
Jahrzehnten bestehende Freiwilligenarmee des neutralen Landes als
relativ großzügig. Schließlich ist die Armee eine der letzten Bastionen
mit ordentlichen Anstellungsverhältnissen. Zudem gilt der Beruf Soldat
als recht angenehm, solange es nicht zum Ernstfall kommt. Doch weil es
dazu kommen kann, gibt es die Armee.
Deshalb ist die öffentliche Verwunderung in Schweden groß darüber, dass
sich 116 schwedische Berufsoffiziere ungerecht behandelt fühlen, weil
sie entlassen wurden, nachdem sie sich weigerten, ihre theoretische
Bereitschaft zum Einsatz im Ausland zu erklären. Das schwedische
Arbeitsgericht hat der Klage der Offiziere auf Wiedereinstellung ohne
den Zwang zum Einsatz außerhalb der Landesgrenzen nun stattgegeben. Seit
2011 sieht die Armeeführung die Bereitschaft zu Auslandseinsätzen für
Offiziere als zwingend an. Die Entlassungen rechtfertigte die
Heeresspitze mit "Arbeitsmangel" innerhalb der Landesgrenzen.
Etappensieg für Offiziere
Tatsächlich ist bereits der Entscheid des Arbeitsgerichts, diesen ganz
besonderen Fall überhaupt zu verhandeln, ein Etappensieg für die
Armeebediensteten. Der Offiziersverband will am Arbeitsgerichtshof
widerlegen, dass für die Armee im Land "Arbeitsmangel" herrscht. Und sie
zeigt sich überzeugt davon, dass der Zwang zu Auslandseinsetzen
arbeitsvertragstechnisch nicht rechtens ist und die Offiziere
schleunigst wieder anzustellen sind.
Ob das nicht ein schlechtes Licht auf die Armee und ihre Nützlichkeit
werfe und zu weiteren Sparmaßnahmen anrege, wenn Offiziere den
Auslandsdienst verweigern, fragen Kritiker. Da kontert der
Offiziersverband: Grundsätzlich sei man sich der zunehmenden Wichtigkeit
von friedensbewahrenden Auslandseinsätzen, etwa der Uno, bewusst. Doch
der 2010 von den einst dem Militär nahestehenden bürgerlichen
Regierungsparteien parlamentarisch ratifizierte Zwang zum
Auslandseinsatz für Offiziere sei mit Wirkung ab 2011 "zu abrupt"
eingeführt worden. Zumindest für einen Teil der Diensthabenden, etwa mit
Familie. Es gehe auch um die soziale Verträglichkeit bei veränderten
Arbeitsbereichen und Versetzungen.
Man hätte das etwas ausführlicher und langsamer diskutieren müssen unter
Einbindung des Offiziersverbandes, meint die Interessenvertretung. Doch
dafür ist es nun zu spät. (DER STANDARD, Printausgabe, 26.1.2012)