Verlag reagierte gelassen
München/Hamburg - Das Landgericht München I hat die
Veröffentlichung von Adolf Hitlers "Mein Kampf" verboten. Es gab einem
Antrag auf einstweilige Verfügung des Freistaats Bayern statt. Damit
ist dem englischen Verleger Peter McGee "die Herstellung und
Verbreitung kommentierter Auszüge aus 'Mein Kampf' verboten", wie es
in einer Mitteilung des Gerichts vom Mittwoch hieß. Der Verlag
reagierte gelassen. Man wolle sich erst einmal die Argumentation des
Gerichts anhören, sagte ein Sprecher.
"Tabuisierung Ausdruck der Hilflosigkeit"
Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) begrüßte die
Entscheidung. "Es ist gut, dass es dem Verlag jetzt gerichtlich
verboten ist, diese Hetzschrift zu verbreiten", sagte er der
Nachrichtenagentur dpa. "Der Freistaat Bayern wird auch in Zukunft
sein Urheberrecht verteidigen." Das Ministerium hat als
Rechtenachfolger des Eher Verlags der Nationalsozialisten die
Urheberrechte an "Mein Kampf" geerbt.
Die Grünen im bayerischen Landtag forderten ein Konzept zum Umgang
mit "NS-Druckerzeugnissen": "Die Verbots- und Tabuisierungspolitik
des Finanzministeriums ist nichts anderes als ein Ausdruck von
Hilflosigkeit im Umgang mit den historischen Hetzdokumenten aus der
Nazizeit", sagte Sepp Dürr. Es mache keinerlei Sinn, sich
formalistisch hinter dem Urheberrecht zu verschanzen.
Zitate vernebelt
McGee, der seiner Wochenzeitung "Zeitungszeugen" Auszüge aus der
Hetzschrift beilegen wollte, war schon vor dem Urteil zurückgerudert
und hatte angekündigt, die Zitate nicht zu veröffentlichen, solange
der Rechtsstreit läuft. Am Donnerstag sollen die Originalzitate nun
unleserlich erscheinen - nicht geschwärzt, aber mit einer Art Nebel
überzogen. "Wir müssen sicherstellen, dass wir unsere
Hauptveröffentlichung 'Zeitungszeugen' nicht in Gefahr bringen",
sagte McGee der dpa. "Solange das juristische
Verfahren läuft, werden wir nur eine Version auf den Markt bringen,
in der die Zitate nicht lesbar sind."
Vor drei Jahren wurde Publikation beschlagnahmt
Nachdem das bayerische Finanzministerium juristische Schritte
eingeleitet hatte, erschien ihm das Risiko der Veröffentlichung zu
groß. McGee, der seinen Kunden diesen Schritt in einem Brief
erklärte, wollte damit verhindern, dass der Freistaat Bayern die
Exemplare am Kiosk beschlagnahmt. In dem Brief an seine Kunden räumte
McGee ihnen allerdings die Möglichkeit ein, mit einem frankierten
Rückumschlag ein leserliches Exemplar der "Mein Kampf"-Broschüre
anzufordern.
Vor rund drei Jahren hatte Bayern schon einmal
Publikationen der "Zeitungszeugen" von der Polizei am Kiosk
beschlagnahmen lassen. "Das Ganze war absurd und wäre zum Lachen,
wenn die Thematik insgesamt nicht so ernst wäre", sagte der britische
Verleger. Auch damals ging es um die Frage der Urheberrechte. McGee
wehrte sich vor Gericht und gewann gegen den Freistaat in zwei
Instanzen. "Die Aktion der Staatsregierung hat unserem Ruf sehr
geschadet", sagte er. Auch finanziell sei der Schaden groß gewesen.
Urheberrecht läuft 2015 aus
Dieses Mal ist die rechtliche Lage allerdings eine andere. Im Fall
der Publikationen von 2009 - damals handelte es sich um den
kommentierten Nachdruck von Nazi-Zeitungen - war das Urheberrecht
bereits erloschen. Bei "Mein Kampf" ist das erst im Jahr 2015 der
Fall, 70 Jahre nach Hitlers Tod. McGee beruft sich diesmal auf das
Zitierrecht. Schließlich wolle sein Verlagshaus Albertas nur
Ausschnitte veröffentlichen, nicht das ganze Buch. "Wir müssen nicht
bis 2015 warten", sagte er. "Das Zitierrecht erlaubt uns, auch
heute schon Ausschnitte zu veröffentlichen. Das gilt für andere
Bücher ja auch." Genau das sah das Landgericht München aber anders
und befand am Mittwoch, "dass die geplante Publikation nicht vom
Zitatrecht gedeckt ist". (APA)